…20.10.1998, 93/14/0195; 95/14/0044). Gegenständlich ist der Werbungskostencharakter des Aufwandes einer Sprachreise im Ausland strittig. Sprachreisen sind als Studienreisen zu qualifizieren. Mit der Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen hat sich der Verwaltungsgerichtshof in zahlreichen Judikaten befasst. Beispielsweise:…
…2000) Voraussetzung gewesen, um die beantragten Aufwendungen als abzugsfähige Werbungskosten zu qualifizieren. Wie in der beschwerdegegenständlichen Berufungsentscheidung ausführlich dargestellt, liege gerade bei Sprachreisen im Ausland die Vermutung nach einer privaten Mitveranlassung besonders nahe. Mit Erkenntnis vom 19. Oktober 2006 , Zl.: 2005/14/0117, hob der…
…an sportlichen und kulturellen Aktivitäten seitens der Sprachschule angeboten wurde. Damit sind aber die Voraussetzungen für die Anerkennung eine Sprachreise im Ausland in keiner Weise erfüllt: Planung und Durchführung erfolgte zwar im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation, die weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit lässt sich damit aber…
…Juli 2008 bezahlt worden seien, seien bereits im Erstbescheid berücksichtigt worden. Im Wege der Berufung könnten die Schulkosten für August sowie die Kilometergelder zusätzlich als Fortbildungskosten gewährt werden. Sprachreisen im Ausland gehörten zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung, soweit nicht die (nahezu) ausschließliche…
… der von der Tochter im Rahmen des Auslandsaufenthaltes abgelegte TOEFL-Test stellt eine im Rahmen der gebuchten Sprachreise gebotene Möglichkeit dar (siehe "Studienbescheinigung" vom 25.4.2007 und die im Wesentlichen gleich lautende Bescheinigung vom 14.5.2008: "Der angestrebte Abschluss ist die international anerkannte…
…die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Sprachreisen im Ausland nach jenen Merkmalen richte, die für die steuerliche Anerkennung von Studienreisen erforderlich seien. Eine berufliche Veranlassung einer Studienreise liege nur dann vor, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sei. Da im gegenständlichen Fall eine …
…Diem Sprachreisen vom 14. März 2007 auf den Standardkurs Italienisch mit 20 Wochenstunden in der Sprachschule Babilonia in Taormina vom 17. Juni - 5. Juli 2002 Kosten in der Höhe von € 655. Der Berufung ist daher insofern teilweise stattzugeben, als die reinen Kurskosten im Betrag…
…Im gegenständlichen Fall liegen daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht kumulativ alle Voraussetzungen für die Anerkennung der Sprachreise ins Ausland als Werbungskosten vor. Die Kosten für Flug, Unterkunft, Aufenthalt und Fahrten stellen keine Werbungskosten dar. Die vom Bw. erworbenen allgemeinen Sprachkenntnisse können auch im…
…Keinesfalls stellt der UFS in Abrede, dass dieser Schulbesuch im Ausland für eine nachfolgende Berufsausübung nützlich und von Vorteil sein kann, dies verleiht einem solchen jedoch noch nicht die Eigenschaft einer Berufsausbildung iS des FLAG. Das Finanzamt kam ausschließlich in Folge der von der Bw…
…zu machen, doch ein Kurs in ihrem hohen Niveau werde in B (und auch in Innsbruck z.B.) gar nicht angeboten. Also sei sie gezwungen, eine Sprachschule im Ausland (bei einem Muttersprachler) zu besuchen. Wieso die Reisekosten nicht berücksichtigt werden würden, verstehe sie nicht, da…
…wurde erwogen: Gegenständlich ist strittig, ob die Aufwendungen für die Sprachreise nach Malta als Werbungskosten anzuerkennen sind. An Sachverhalt steht fest, dass der Bw. wie bereits im Vorjahr auf Privatinitiative einen dreiwöchigen Englischkurs "allgemeiner Natur" auf Malta besucht hat, wodurch ihm Aufwendungen in Höhe von…
…z.B. VwGH vom 18.3.1992, Zl. 91/14/0171). Im Zusammenhang mit Aufwendungen für Auslandsreisen, bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, hat der Verwaltungsgerichtshof dementsprechend diese Kosten in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (VwGH vom 24.4.1997, Zl. 93/15…
…KEG keine Einkünfte zufließen. Die Bw. halte sich derzeit noch zu Studienzwecken im Ausland auf. Mit der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr beantragte die Bw. als Werbungskosten einen Betrag in Höhe von S 120.484,00, welcher sich nach der Aufstellung "Werbungskosten Postgraduale Studium (The University…
…Berufungswerber beantragte im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 ua. die Kosten für eine Sprachreise nach Florenz als Werbungskosten anzuerkennen. Mit Einkommensteuerbescheid vom 16. August 2005 anerkannte das Finanzamt Graz-Stadt die geltend gemachten Werbungskosten für den Sprachkurs im Ausland nur teilweise…
…Der Berufungswerber beantragte im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2003 ua. die Kosten für eine Sprachreise nach Florenz als Werbungskosten anzuerkennen. Mit Einkommensteuerbescheid vom 4. Februar 2005 anerkannte das Finanzamt Graz-Stadt die geltend gemachten Werbungskosten für den Sprachkurs im Ausland nicht…
…als steuerlich beachtliche Fortbildungskosten eingestuft zu werden (siehe Jakom a. a. O.). Betrachtet man die Sprachreise ins Ausland laut Aktenlage näher, so zeigt sich, dass eine Woche lang jeweils vormittags 4 Stunden à 45 Minuten Unterricht erteilt wurden, das sind 20 Stunden an 5 Arbeitstagen…
…98/14/0124). Gerade bei Sprachreisen im Ausland liegt - wie bei allen Studienreisen - die Vermutung nach einer privaten Mitveranlassung besonders nahe. Um zu einer Abzugsfähigkeit der geltend gemachten Aufwendungen kommen zu können, müsste die berufliche Veranlassung der Sprachreise nach zweifelsfrei nachgewiesen werden. Nach den vom…
…nahe liegt. Kann die nahezu ausschließliche berufliche Veranlassung des Sprachkurses im Ausland nicht erwiesen werden, so sind die dafür aufgewendeten Kosten in den Bereich der privaten Lebensführung zu verwiesen. Über die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen, zu denen auch Sprachreisen zählen, liegt…
…bei Sprachreisen im Ausland die Vermutung nach einer privaten Mitveranlassung besonders nahe liegt, sind die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen grundsätzlich als solche der privaten Lebensführung iSd § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 anzusehen, es sei denn, es lägen kumulativ die im…
…jeden gebildeten Menschen einen entsprechenden Erholungs- und Freizeitwert darstellt. Zusammengefasst ergibt sich für den UFS in freier Beweiswürdigung, dass die streitgegenständliche Sprachreise die von der VwGH-Judikatur geforderten kumulativ vorliegenden Voraussetzungen für eine steuerlich absetzbare Studienreise nicht erfüllt. Dies im Besonderen deshalb, da fest steht…