…wie z.B. für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 fallen (vgl. Jakom/Baldauf/EStG, 2011, § 20 Rz 90, Stichwort: Sportgeräte und die dort zitierte Judikatur). Ein diesem…
…wie z.B. für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 fallen (vgl.Jakom/Baldauf/EStG, 2011, § 20 Rz 90, Stichwort: Sportgeräte und die dort zitierte Judikatur). Ein diesem…
…wie zum Beispiel für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 fallen (zB. VwGH 24.6.1999, 94/15/0196). Ein diesem Grundsatz entgegenstehender Nachweis, dass ein Sportgerät (nahezu)…
…Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Dezember 2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte dazu u.a. aus dass Sportgeräte zu jenen Wirtschaftsgütern zählen, die nach der Lebenserfahrung im Allgemeinen in die Privatsphäre fallen und nicht unwesentlichen privaten Motiven wie der körperlichen Ertüchtigung…
…EStG § 20 Tz 90, Stichwort Sportausübung, Sportbekleidung, Sportgeräte). Aus oben dargestellter Rechtslage ergibt sich für den Fall, dass eine objektiv nachvollziehbare und einwandfreie Aufteilung der einzelnen Veranlassungskomponenten nicht möglich ist, die Berücksichtigung von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nur dann in Betracht kommt, wenn der Steuerpflichtige den…
…Sportlehrerin. Strittig ist, ob die Ausgaben für ein Snowboard in Höhe von ATS 3.000,00 Werbungskosten darstellen. Das Finanzamt gewährte die Werbungskosten nicht und begründete dies wie folgt: Nach Ansicht des Finanzamtes stellen Sportartikel bzw. Sportgeräte Wirtschaftsgüter dar, die vom Aufteilungsverbot i.S. des …
…Ergebnis der Ermittlungen fest, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach der Verkehrsauffassung die berufungsgegenständlichen Fahrzeuge der WRC-Klasse ausschließlich als Sportgeräte zur Teilnahme an rennsportlichen Veranstaltungen und nicht als Fahrzeuge zur Personenbeförderung anzusehen sind. Der beantragte Vorsteuerabzug ist somit zu gewähren. Der Gesamtbetrag der Vorsteuern…
…Kombinierte Nomenklatur (KN). Abweichend vom Einreihungsvorschlag der Beschwerdeführerin (Bf), die eine Einreihung in die Warennummer 9506 9190 00 als Sportgerät begehrt hatte, wies das Zollamt Wien mit der verfahrensgegenständlichen VZTA der Ware die Unterposition 5607 4911 00 der KN für Bindfäden, Seile und Taue zu…
…Fächer Deutsch und Bewegung und Sport die berufliche Verwendung nachweisen. Auf Grund der Lebenserfahrung ist demgegenüber festzustellen, dass Sportgeräte und Sportbekleidung gängiger Sportarten wie Schifahren oder Langlaufen, von Lehrern neben der Verwendung in der Schule, auch in den dem privaten Bereich zuzurechnenden Zeiten Verwendung finden…
…Persönlichkeitsfindung und -entwicklung des Kursteilnehmers und sind somit nicht als Werbungskosten zu qualifizieren. Kosten für Sportbekleidung, Sportgeräte, Tanzkurs und Outdoor-Training zählen als Aufwendungen der privaten Lebensführung nicht zu den abzugsfähigen Werbungskosten. Aus den vorgelegten Unterlagen betreffend Gasthaus Gamsjäger ist eine berufliche Veranlassung nicht ableitbar…
…Freitag bis Samstag bei der Bw. war. Der Kindesvater habe nie Unterhalt gezahlt. Sie habe sehr viele Dinge des täglichen Bedarfes sowie Spielzeug, Kleidung und Sportgeräte für M. gekauft, während der Kindesvater nichts zum Unterhalt seines Sohnes beigetragen habe. Die vom Kindesvater erwähnten Ausgaben habe…
… 311 BAO wegen Verfristung zurückgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung wie folgt: "Mit den im Spruch dieses Bescheides angeführten Anmeldungen wurden Sportgeräte mit der Bezeichnung Kites (Lenkdrachen) chinesischen Ursprungs in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft überführt. Im Zuge einer Betriebsprüfung durch Organe des Zollamtes Linz…
…dass bei Sportlern, wo die sportliche Leistung den materiellen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darstelle oder Trainern, die unmittelbar zur Ausübung des Sports bzw. der Trainertätigkeit Sportgeräte verwenden, eine ausschließliche beruflich Veranlassung in Betracht komme. Dies gelte sinngemäß für Zubehör wie CD´s, ohne die diese Ausübung nicht…
…kaufen müssen und sei diesbezüglich von der Schule nicht finanziell unterstützt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9.5.2003 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass Sportgeräte dem absoluten und uneingeschränkten Aufteilungs- und Abzugsverbot unterlägen, zumal sich diese Wirtschaftsgüter vorzüglich für die Freizeitgestaltung eignen würden…
…uä.). Die Abgabenbehörde erster Instanz anerkannte als außergewöhnliche Belastung im Zusammenhang mit der Beseitigung des Katastrophenschadens nicht die Ausgaben und Aufwendungen für Gegenstände, die für die übliche Lebensführung nicht nötig sind (wie Gartenhaus, Griller, Gartengestaltung, Alarmanlage, Sportgeräte, Sauna, Solarium, Deko, Schwimmbad uä.) sowie Kosten, die…
…dann nicht, wenn der Sport während eines aufrechten Dienstverhältnisses und mit ausdrücklicher Billigung durch den Arbeitgeber erfolge. Aufwendungen für Sportgeräte würden dem Aufteilungsverbot unterliegen, weil derartige Wirtschaftsgüter nach der Lebenserfahrung im Allgemeinen in der Privatsphäre anfallen und nicht unwesentlichen privaten Motiven dienen würden. Gleiches gelte…
…B. Schuhe, Sommer- und Winterbekleidung, Sportgeräte etc.) von R. im Zeitraum 2-6/2004 befanden und welche Sachen jeweils von einem zum anderen Elternteil mitgenommen wurden. In welchem Zeitrum von 2-4/2004 hielt sich R. tatsächlich bei Ihnen auf. Bitte schildern Sie den Vorgang…
…typischerweise Haushaltsmaschinen und -geräte und Geräte der Unterhaltungs- und Freizeitindustrie zuzuordnen. Grundsätzlich komme daher das Aufteilungs- und Abzugsverbot bei Wirtschaftsgütern des privaten Lebensbereiches zum Tragen (Waschmaschine, Fernseher, Videorecorder, Sportgeräte, usw.), gelte aber gleichermaßen auch für laufende Aufwendungen, wie sie im Rahmen der Lebensführung üblich seien…
…dahingehend ab, dass an Werbungskosten statt der ursprünglichen 13.827,90 S nur 8.673,00 S anerkannt wurden. Aufwendungen für Sportgeräte und Surfseminar stellten keine Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar. Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen hätten nicht berücksichtigt werden können, da diese den…
…Prothesen, Gehbehelfe und Bruchbänder, nicht aber die in Streit stehenden Sportgeräte gelten. Auch eine Anerkennung unter dem Titel "Heilbehandlung" müsse mangels ärztlicher Begleitung oder Aufsicht verworfen werden. Der Berufungswerber brachte einen Antrag auf Vorlage seines Rechtsmittels an die Abgabenbehörde II. Instanz ein und legte dar…