…wie z.B. für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 fallen (vgl. Jakom/Baldauf/EStG, 2011, § 20 Rz 90, Stichwort: Sportgeräte und die dort zitierte Judikatur). Ein diesem…
…wie z.B. für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 fallen (vgl.Jakom/Baldauf/EStG, 2011, § 20 Rz 90, Stichwort: Sportgeräte und die dort zitierte Judikatur). Ein diesem…
…wie zum Beispiel für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 fallen (zB. VwGH 24.6.1999, 94/15/0196). Ein diesem Grundsatz entgegenstehender Nachweis, dass ein Sportgerät (nahezu)…
…Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Dezember 2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte dazu u.a. aus dass Sportgeräte zu jenen Wirtschaftsgütern zählen, die nach der Lebenserfahrung im Allgemeinen in die Privatsphäre fallen und nicht unwesentlichen privaten Motiven wie der körperlichen Ertüchtigung…
…Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 3. Oktober 2003] und andererseits die im Jahr 2001 erfolgte Anschaffung eines Rennrades als Erwerb eines Sportgerätes in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen und die als Betriebsausgabe geltend gemachte AfA und Vorsteuer gekürzt [vgl. Bp-Bericht Tz 15 und…
…nicht von jenem datiert vom 29. Mai 2002. In der zusätzlichen Begründung wurde vom Finanzamt ausgeführt, dass "die Anschaffungskosten für Sportgeräte (Laufband und Gymnastikball)" keine "Hilfsmittel im Zusammenhang mit einer Behinderung im Sinne der §§ 34 und 35 EStG 1998" darstellen würden, "weil diese nicht ausschließlich…
…dann nicht, wenn der Sport während eines aufrechten Dienstverhältnisses und mit ausdrücklicher Billigung durch den Arbeitgeber erfolge. Aufwendungen für Sportgeräte würden dem Aufteilungsverbot unterliegen, weil derartige Wirtschaftsgüter nach der Lebenserfahrung im Allgemeinen in der Privatsphäre anfallen und nicht unwesentlichen privaten Motiven dienen würden. Gleiches gelte…
…EStG § 20 Tz 90, Stichwort Sportausübung, Sportbekleidung, Sportgeräte). Aus oben dargestellter Rechtslage ergibt sich für den Fall, dass eine objektiv nachvollziehbare und einwandfreie Aufteilung der einzelnen Veranlassungskomponenten nicht möglich ist, die Berücksichtigung von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nur dann in Betracht kommt, wenn der Steuerpflichtige den…
Da der Bw. den diesbezüglichen Antrag nicht in der Berufung, sondern erstmals in der Beantwortung des Vorhaltes des unabhängigen Finanzsenates im Schriftsatz vom 5. November 2004 gestellt hat, hatte er somit keinen Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung vor dem gesamten Berufungssenat. Somit oblag gemäß…
…Sportlehrerin. Strittig ist, ob die Ausgaben für ein Snowboard in Höhe von ATS 3.000,00 Werbungskosten darstellen. Das Finanzamt gewährte die Werbungskosten nicht und begründete dies wie folgt: Nach Ansicht des Finanzamtes stellen Sportartikel bzw. Sportgeräte Wirtschaftsgüter dar, die vom Aufteilungsverbot i.S. des …
…Kombinierte Nomenklatur (KN). Abweichend vom Einreihungsvorschlag der Beschwerdeführerin (Bf), die eine Einreihung in die Warennummer 9506 9190 00 als Sportgerät begehrt hatte, wies das Zollamt Wien mit der verfahrensgegenständlichen VZTA der Ware die Unterposition 5607 4911 00 der KN für Bindfäden, Seile und Taue zu…
…Ergebnis der Ermittlungen fest, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach der Verkehrsauffassung die berufungsgegenständlichen Fahrzeuge der WRC-Klasse ausschließlich als Sportgeräte zur Teilnahme an rennsportlichen Veranstaltungen und nicht als Fahrzeuge zur Personenbeförderung anzusehen sind. Der beantragte Vorsteuerabzug ist somit zu gewähren. Der Gesamtbetrag der Vorsteuern…
…zur eigenen berufsspezifischen Fortbildung notwendig sei. Es handle sich hierbei um kein Sportgerät, sondern um ein Requisit zur Unterrichtsgestaltung "Bewegungskünste". Ad Seminar musisch-rhythmische Ausbildung: Hiebei habe es sich um eine berufsspezifische Fortbildung für den Beruf Sportpädagogik mit dem Ziel, Aerobic- und Tanzelemente entsprechend der…
…kaufen müssen und sei diesbezüglich von der Schule nicht finanziell unterstützt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9.5.2003 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass Sportgeräte dem absoluten und uneingeschränkten Aufteilungs- und Abzugsverbot unterlägen, zumal sich diese Wirtschaftsgüter vorzüglich für die Freizeitgestaltung eignen würden…
…kaufen müssen und sei diesbezüglich von der Schule nicht finanziell unterstützt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9.5.2003 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass Sportgeräte dem absoluten und uneingeschränkten Aufteilungs- und Abzugsverbot unterliegen, weil sich diese Wirtschaftsgüter vorzüglich für die Freizeitgestaltung eignen würden…
…Fernsehen) auf seiner Kleidung zu tragen, und dass das Logo bei allen Veranstaltungen am Sportgerät an beiden Seiten in der Größe 20 x 30 cm und am Transportfahrzeug in der Größe 80 x 20 cm angebracht sei. Weiters stehe Herr A dem Bw für Werbe…
…S 18.847,00 2000 | Deutsche Grammatik | S 329,00 | Schwimmbrille | S 98,00 | Schwerkraft-Pendelliege (Sportgerät) | S 2.999,00 | Summe | S 3.426,00 Hinsichtlich der geltend gemachten Werbungskosten für die von der DÖK ("Die…
…breitschlagen" lassen. Deshalb habe sich die Bw. im Kalenderjahr 2001 ein Snowboard gekauft, um die ersten Erkenntnisse auf dem für sie neuen Sportgerät zu gewinnen. Im Frühjahr 2002 habe die Bw. dann den Snowboardkurs für Sportschullehrer besucht und die ersten Talfahrten absolviert. Im Jänner 2003…
…nähere Angaben zu machen. Der Bw. legte daraufhin die Rechnung der Firma Z.com, Handel und Produktion von SportgerätenGmbH in Höhe von € 8.962,92 hinsichtlich ein LD Machine Mono Therapiegerät vor. Außerdem legte der Bw. die ärztliche Verordnung betreffend physikalische Therapien (Heilmassage, Ultraschall…
…Werbungskosten aberkannt. Dass die Anschaffung von einschlägigen Büchern, Broschüren, Kompaktkassetten, Spielen, Sportgeräten, Gameboys und I-Pods dazu beitragen kann, den Unterricht eines Lehrers lebendiger und für seine Schüler interessanter zu gestalten, sei unbestreitbar. Zu abzugsfähigen Werbungskosten würden die getätigten Aufwendungen aber nach dem Wortlaut des §…