…Zum Zeitpunkt des Ergehens dieser Vorabentscheidung sei, von ganz speziellen Ausnahmen abgesehen, die Rechtskraft von Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheiden für 2004 und damit die - nach dieser Rechtslage gegebene - Sperrwirkung für die Gewährung einer Investitionszuwachsprämie für im Ausland eingesetzte (vermietete) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bereits eingetreten gewesen…
…Darüber hinaus begehrt der Bw. auch für die Folgemonate und nunmehr weiters für den Zeitraum ab Februar 2005 die Zuerkennung von Familienbeihilfe; da es aber der Berufungsbehörde wegen der Sperrwirkung des angefochtenen Bescheides verwehrt ist, über Zeiträume abzusprechen, die über September 2006 hinausgehen oder davor…
…keine Sperrwirkung zu. Der Vorhalt äußere einen bloßen Verdacht, dass Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen gewesen wären. Auf konkrete Umstände nehme der Vorhalt nicht Bezug, es werde lediglich die aufrechte selbständige Tätigkeit angeführt. Die Ausführungen reichen nicht aus, um den Verdacht soweit zu verdichten, dass die Wahrscheinlichkeit des…
…ist der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 14.7.2011 unzulässigerweise ergangen, da infolge der Sperrwirkung des in Rechtskraft erwachsenen Einkommensteuerbescheides 2006 vom 5.5.2008 ein neuerlicher Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 nur dann erlassen werden hätte dürfen, wenn hierfür ein Verfahrenstitel vorliegt. Da das nicht…
…sich die Unzuständigkeit des Gerichts nur aus den Gründen ergebe. Jetzt würden die Finanz- und Zollämter als Finanzstrafbehörden erster Instanz, der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz und der Verwaltungsgerichtshof die Frage der "Sperrwirkung wegen ne bis in idem" eines freisprechenden Urteils des Schöffengerichts in…
…gefolgt werde, dahingehend ergänzt, dass jene DBA-Fälle, die gleichzeitig unter die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG zu subsumieren seien, bekannt gegeben würden. Hinsichtlich des Abschlusses von Dienstverträgen sei auszuführen, dass meist postalisch abgeschlossen worden sei (Zusendung des Vertragsentwurfes, ev. Änderung von…
…zu entnehmen, auch eine telefonische Rücksprache mit dem deutschen Prüfer s am 5.9.2006 bestätigte die Vollständigkeit der dem Prüfer vorgelegten Unterlagen. Am 5.4.2006 reichte die steuerliche Vertretung einen Antrag auf "korrespondierende Gegenberichtigungen im Sinne des Artikel 9 DBA Deutschland" ein. In…
…Tat von der Behörde entdeckt, tritt für die anderen Taten keine Sperrwirkung ein. Entdeckt ist eine Tat erst dann, wenn sich ein Verdacht soweit verdichtet hat, dass bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes eines Finanzvergehens wahrscheinlich ist. Ein wenn auch begründeter…
…S-GmbH betrieben worden. Zwar mag es laufend zu diversen Warenbewegungen zwischen den Standorten XY und YX gekommen sein, doch handle es sich immer um Waren der GmbH und nicht des Einzelunternehmens, welches nur das Geschäftslokal in XY vermietet habe. Der steuerliche Vertreter Mag. T…
…Gesamtheit erfasst. Die gegen den Beschwerdeführer wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG ergangene rechtskräftige Strafverfügung des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 21. Juni 2000, SN 081/2000/00052-001, entfaltet im Umfang der darin abgestraften Tat Sperrwirkung dergestalt, dass…
…selbständiger Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer. Den den Einkommensteuererklärungen 1999 bis 2001 beigelegten Aufstellungen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ist zu entnehmen, dass der Bw. von der Möglichkeit der Pauschalierung des § 17 Abs. 1 EStG 1988 ( pauschale Betriebsausgaben in Höhe von 6 % der Umsätze ) Gebrauch gemacht hatte.…
…selbständiger Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer. Den den Einkommensteuererklärungen 1999 bis 2001 beigelegten Aufstellungen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ist zu entnehmen, dass der Bw. von der Möglichkeit der Pauschalierung des § 17 Abs. 1 EStG 1988 ( pauschale Betriebsausgaben in Höhe von 6 % der Umsätze ) Gebrauch gemacht hatte.…
…in Rechtskraft erwachsene Strafverfügung des Finanzamtes Innsbruck vom 9. November 2000, SN Y, entfaltet im Umfang der darin abgestraften Tat Sperrwirkung dergestalt, dass eine nachfolgende Verfolgung und Bestrafung wegen derselben Tat als Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG - ohne eine vorherige Wiederaufnahme des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens …
…Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Dr. Jakob Schmalzl gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck/Leitha betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1996 sowie 1…
…sein Spruch folgendermaßen aufzufassen: Die Geltung des Widerrufes wird nur für das Jahr 2000 versagt; die Geltung des Widerrufes für die Zeit nach dem Ablauf des Jahres 2000 bleibt hingegen unberührt. (Vgl im Übrigen auch die Rsp zur Sperrwirkung von Bescheiden zur Versagung zB von…
…vom Bw. erhobenen Berufung sei dieser Bescheid aufgehoben worden. Dem nunmehr berufungsgegenständlichen Haftungsbescheid vom 20. Jänner 2010 stehe damit die Sperrwirkung der entschiedenen Sache entgegen. Die Sach- und Rechtslage habe sich nämlich seit Erlass des ersten Haftungsbescheides vom 27. September 2005 nicht geändert, lediglich der…
…sein monatliches Nettoeinkommen betrage 860,00 €. Er sei für ein Kind sorgepflichtig. Ein Schuldenregulierungsverfahren sei anhängig. Mit Strafverfügung vom 5. Oktober 1999 sei der Bw wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG rechtskräftig bestraft worden. Die Strafe sei in Raten entrichtet…
…in ihrer Gesamtheit (bereits) strafbehördlich erfasst bzw. abgeurteilt, sodass infolge der damit eingetretenen Sperrwirkung - selbst bei nachträglichem Hervorkommen im gleichen Zeitraum (zusätzlich) bewirkter Abgabenverkürzungen - ohne nachträgliche Wiederaufnahme gemäß § 165 FinStrG eine (weitere) Verfolgung bzw. Bestrafung des Bf. nicht (mehr) möglich ist (vgl. OGH vom 16…
…wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG ergangene, in Rechtskraft erwachsene Strafverfügung entfaltet im Umfang der darin abgestraften Tat Sperrwirkung dergestalt, dass eine nachfolgende Verfolgung und Bestrafung wegen derselben Tat als Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG - ohne vorherige Wiederaufnahme des verwaltungsbehördlichen…
…L.Nr 789 zugrunde lagen, sodass hier einer Entscheidung über die nunmehrigen Tatvorwürfe keine Sperrwirkung der Rechtskraft entgegensteht. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen dieser Rechtsmittelentscheidung nur zu untersuchen war, ob für die Einleitung des Strafverfahrens ausreichende Verdachtsmomente gegeben waren. Die endgültige Beantwortung der Frage…