…dem klaren und eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur davon abhängig ist, dass die Zuschläge ua. Sonntagsarbeit oder die mit dieser Arbeit zusammenhängenden Überstunden abgelten. Kollektivvertragsrecht kann nämlich den normativen Inhalt des Einkommensteuergesetzes nicht verändern. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass die gegenständlichen Zuschläge nach …
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Nachversteuerung zu Recht erfolgte, da der Ersatzruhetag an die Stelle des kalendermäßigen Sonntages trete und, da an diesem Tag keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des …
…dem klaren und eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur davon abhängig ist, dass die Zuschläge ua. Sonntagsarbeit oder die mit dieser Arbeit zusammenhängenden Überstunden abgelten. Kollektivvertragsrecht kann nämlich den normativen Inhalt des Einkommensteuergesetzes nicht verändern. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass die gegenständlichen Zuschläge nach …
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Nachversteuerung zu Recht erfolgte, da der Ersatzruhetag an die Stelle des kalendermäßigen Sonntages trete und, da an diesem Tag keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des …
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Nachversteuerung zu Recht erfolgte, da der Ersatzruhetag an die Stelle des kalendermäßigen Sonntages trete und, da an diesem Tag keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des …
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Nachversteuerung zu Recht erfolgte, da der Ersatzruhetag an die Stelle des kalendermäßigen Sonntages trete und, da an diesem Tag keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des …
…dem klaren und eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur davon abhängig ist, dass die Zuschläge ua. Sonntagsarbeit oder die mit dieser Arbeit zusammenhängenden Überstunden abgelten. Kollektivvertragsrecht kann nämlich den normativen Inhalt des Einkommensteuergesetzes nicht verändern. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass die gegenständlichen Zuschläge nach …
…für Arbeitsleistungen an Sonntagen. Mit der rechtzeitig gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung vom 21. August 2002 wendete sich die Berufungswerberin gegen die Nachversteuerung der Überstundenzuschläge. Die Begründung für die Nichtanerkennung, nämlich dass nach dem Kollektivvertrag für das Gastgewerbe ein Arbeitnehmer für einen Sonntagsdienst einen Ersatzruhetag…
…für Arbeitsleistungen an Sonntagen. Mit der rechtzeitig gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung vom 15. März 2002 wendete sich die Berufungswerberin gegen die Nachversteuerung der Überstundenzuschläge. Die Begründung für die Nichtanerkennung, nämlich dass nach dem Kollektivvertrag für das Gastgewerbe ein Arbeitnehmer für einen Sonntagsdienst einen Ersatzruhetag…
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Nachversteuerung zu Recht erfolgte, da der Ersatzruhetag an die Stelle des kalendermäßigen Sonntages trete und, da an diesem Tag keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des …
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Nachversteuerung zu Recht erfolgte, da der Ersatzruhetag an die Stelle des kalendermäßigen Sonntages trete und, da an diesem Tag keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des …
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Nachversteuerung zu Recht erfolgte, da der Ersatzruhetag an die Stelle des kalendermäßigen Sonntages trete und, da an diesem Tag keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des …
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Nachversteuerung zu Recht erfolgte, da der Ersatzruhetag an die Stelle des kalendermäßigen Sonntages trete und, da an diesem Tag keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des …
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Nachversteuerung zu Recht erfolgte, da der Ersatzruhetag an die Stelle des kalendermäßigen Sonntages trete und, da an diesem Tag keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des …
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Nachversteuerung zu Recht erfolgte, da der Ersatzruhetag an die Stelle des kalendermäßigen Sonntages trete und, da an diesem Tag keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des …
…dem klaren und eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur davon abhängig ist, dass die Zuschläge ua. Sonntagsarbeit oder die mit dieser Arbeit zusammenhängenden Überstunden abgelten. Kollektivvertragsrecht kann nämlich den normativen Inhalt des Einkommensteuergesetzes nicht verändern. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass die gegenständlichen Zuschläge nach …
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Nachversteuerung zu Recht erfolgte, da der Ersatzruhetag an die Stelle des kalendermäßigen Sonntages trete und, da an diesem Tag keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des …
…Zuschlag zu diesem Beitrag zur Haftung und Zahlung vorgeschrieben. Diese Nachforderung bestand zum überwiegenden Teil aus der Nachversteuerung von bisher steuerfrei belassenen Überstundenzuschlägen für Arbeitsleistungen an Sonntagen. Mit der rechtzeitig gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung vom 31. August 1999 wendete sich der Berufungswerber gegen die…
…zur Haftung und Zahlung vorgeschrieben. Diese Nachforderung bestand zum überwiegenden Teil aus der Nachversteuerung von bisher steuerfrei belassenen Überstundenzuschlägen für Arbeitsleistungen an Sonntagen. Mit der - durch eine seitens des Finanzamtes gewährte Fristverlängerung - rechtzeitig gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung vom 31. Mai 1999 wendete sich die…
…vom 11. August 2000 unter anderem an Lohnsteuer ein Betrag von € 29.152,78 auf Grund der Nachversteuerung von bisher steuerfrei belassenen Überstundenzuschlägen für Arbeitsleistungen an Sonntagen vorgeschrieben. Mit der rechtzeitig gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wendete sich der Berufungswerber gegen diese Nachversteuerung. Mit…