…nicht. Aufgrund der Dringlichkeit und ihres allgemeinen sehr angegriffenen Gesundheitszustandes sei ihr keine Wahl geblieben und sie habe zur zeitgerechten Bezahlung Geld ausleihen müssen. Für sie stellen die Sonderklassekosten iHv rund TEUR 1,9 keinen Luxus, sondern in jeder Hinsicht eine außergewöhnliche Belastung dar. Darüber…
…Aus den, in der Folge dem Finanzamt übermittelten Unterlagen ergibt sich u.a., dass für den Bw. insgesamt ein Betrag in Höhe von 3.760,00 € an Sonderklassegebühren für Aufenthalte im Krankenhaus des B. entstanden sind. Mit Bescheid vom 31. August 2011 berücksichtigte das…
…der Behörde Berücksichtigung. Begründend führt das Finanzamt in seinem Bescheid aus, dass für die vom Bw. beantragten Personenversicherungsprämien keine Finanzamtsbestätigung beigebracht worden sei und es sich bei den Krankheitskosten um Sonderklassegebühren handle, welche nur dann zwangsläufig iS des § 34 EStG erwachsen würden, wenn diese höheren…
…dem aufhebenden Bescheid verbundenen Einkommensteuerbescheid 2006 vom 8.5.2008 wird als gegenstandsols erklärt. Entscheidungsgründe Nach Aufhebung des Erstbescheides gemäß § 299 BAO lehnte das Finanzamt im neuen Sachbescheid den Abzug der für eine Sonderklassebehandlung als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Kosten ab. Es führte begründend aus…
…| | 4.835,93 € Sowohl bei den Aufwendungen für das Wagner-Jauregg-Krankenhaus, als auch bei jenen für das Krankenhaus der Elisabethinen handelt es sich um Selbstbehalte für Sonderklassegebühren. Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 vom 7. Februar 2008 wurden außergewöhnliche Belastungen gemäß …
…des jeweils zuständigen Honorarempfängers überwiesen worden wären. Der Bw wurde für die Jahre 2002 bis 2005 zunächst erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt. Im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2006 wurde er im Vorhaltswege um Vorlage der den Sonderklassehonorarabrechnungen zu Grunde liegenden Vereinbarung bzw…
…unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte in seiner am 16. Mai 2007 auf elektronischem Weg eingereichten Steuererklärung unter anderem hier streitgegenständliche Aufwendungen (Selbstbehalt für Sonderklasse) als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. In einem Ersuchen um Ergänzung vom 9. August 2007 seitens des zuständigen Finanzamtes wurde der Berufungswerber…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als ärztlicher Leiter (Vorstand) einer Abteilung des Krankenhauses B. sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus dem Betrieb einer Ordination und in Form von Entgelten für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (Sondergebühren). Die Einkünfte aus der Ordination ermittelte der Bw. gemäß …
…2001 und 2002. Dagegen erhob der Pflichtige innerhalb verlängerter Rechtsmittelfrist Berufung und begründete diese damit, dass in den Steuererklärungen 2001 und 2002 irrtümlich die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit aus der Poolbeteiligung an den Sonderklassehonoraren des Landeskrankenhauses X erklärt worden wären, obwohl diese in seinem Wohnsitzstaat…
…den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe 1. Der Berufungswerber ist Arzt (Anästhesist) und erklärte im Veranlagungsjahr 2001 einen Übergangsgewinn von 636.882,50 S aus der Aufgabe der Behandlung von Patienten der Sonderklasse im Krankenhaus (durch den Pensionseintritt). Der erklärte Übergangsgewinn wurde im Rahmen der Veranlagung…
…darin, dass unter einem Betrieb die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel zu einer organisatorischen Einheit zu verstehen ist (vgl. VwGH vom 18.7.1995, 91/14/0217). Entgelte für die Behandlung von Patienten der Sonderklasse zählen aufgrund der Fiktion in § 22 Z 1 lit…
…Entscheidungsgründe Der Berufungsführer war im Streitjahr als Oberarzt tätig und hat neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch solche aus selbständiger Arbeit erklärt. Diese resultierten unterer anderem aus Entgelten für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse und wurden unter Berücksichtigung des Betriebsausgabenpauschales (12%) gemäß § 17 Abs…
…ein Primararzt, hat im Jahr 2009 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus selbständiger Arbeit in Höhe von xxx € erklärt. Diese resultierten unterer anderem aus Entgelten für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse und wurden unter Berücksichtigung des Betriebsausgabenpauschales (12%) gemäß § 17 Abs. 1…
…diesen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bezog er als Arzt am KH Dornbirn im Jahr 2008 noch Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Form von Honorar- und Assistenzgebühren für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse. In der elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung vom 31.03.2010 gab der Bw…
…ein Aufenthalt im Einbettzimmer und die dadurch verursachten Kosten indiziert." 1.4 Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. August 2011 wies das FA die Berufung mit folgender Begründung ab: "Nur wenn triftige medizinische Gründe für die Aufwendungen auf der Sonderklasse vorlägen, könnte eine zwangsläufige außergewöhnliche Belastung nach …
…abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 26.2.2003 wurde der Berufungswerber vom Krankenhaus aufgefordert, den Selbstbehalt in Höhe von € 1.062 für den stationären Aufenthalt in der Sonderklasse zu bezahlen. In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2003 gab er den Grad der Behinderung mit…
…Berechnungsblatt zu entnehmen. Dieses bildet einen Bestandteil des Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Dienstnehmer ("Bundesarzt") an einer Universitätsklinik des Landeskrankenhauses Graz. Daneben erklärte er Einkünfte aus der Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse ("Sondergebühren"), die vom Finanzamt…
…Erst aufgrund der Sonderregelung des § 22 Z 1 lit. b EStG 1988 zählen die Entgelte der Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit…
…Erst aufgrund der Sonderregelung des § 22 Z 1 lit. b EStG 1988 zählen die Entgelte der Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit…
…nur nach der Art der Tätigkeit beurteilt werden könne und diese Tätigkeit eben in der nichtselbständigen Betreuung von Patienten bestehe. Der Zufluss von Gebühren für die Sonderklasse sei ohne Betreuung von Patienten im Rahmen eines Dienstverhältnisses vielmehr gar nicht vorstellbar. Unter Berücksichtigung der Sonderregelung des …