…berücksichtigt. Der Bescheid ergab eine Abgabennachforderung in Höhe von 230,51 Euro. Laut Bescheidbegründung habe der Bw. im Jahr 2006 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen würden (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)…
…vom 25. Juni 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1998 entschieden: Der Berufung wird im Ausmaß der Berufungsvorentscheidung Folge gegeben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Soldat des österreichischen Bundesheeres und ist seit 1996 "externer" Bundesheerleistungssportler der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS). Als solcher…
…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ein Soldat des österreichischen Bundesheeres, nahm von Oktober bis Dezember 2007 an einem Lehrgang in OrtA teil…
…3.410,37 € festgesetzt. Begründend wurde angeführt, dass der Berufungswerber im Jahr 2006 steuerfreie Einkommensersätze erhalten hätte (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen würden (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei würden die für das…
…eine Berufungsvorentscheidung erlassen und die Einkommensteuer mit € 428,00 festgesetzt. Als Begründung wurde wörtlich angeführt: "Sie haben im Jahr 2012 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)…
…mit einer Gutschrift von € 53,00 festgesetzt. In der Bescheidbegründung wurde vom Finanzamt folgendes angeführt: Sie haben im Jahr 2011 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)…
…dafür lagen folgende Unterlagen der Berufung bei: Jahreszeugnisse für W M für die Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009 des "Bundesoberstufenrealgymnasium und Bundesrealgymnasium für Berufstätige an der Theresianischen Militärakademie" Internatszeugnis für das das Schuljahr 2007/2008 Informationsbroschüren der Theresianischen Militärakademie "Soldat und Matura" sowie "Militärrealgymnasium"…
…Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rechnung zu tragen." Mit gleichem Datum erging ein neuer Einkommensteuerbescheid 2006 mit nachstehender Begründung: "Sie haben im Jahr 2006 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs…
…Lebensinteressen im Inland hätten. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 22 EStG seien Bezüge, die zB aus Geldleistungen nach dem Bundesgesetz über die Entsendung von Soldaten zur Hilfeleistung in das Ausland (Auslandseinsatzgesetz 2001) in Österreich nicht steuerpflichtig. Darunter fielen auch entsprechende Nebengebühren. Damit sei § 92 Abs…
…angefordert seien und dass er einen Aufsschub zur Nachreichung der Belege beantrage. Der Bw. sei nicht in Österreich wohnhaft sondern Soldat in Bosnien beim BMfLV. Mittels Ersuchen um Ergänzung vom 25. April 2008 forderte das Finanzamt den Bw. - nach Erläuterung der Rechtslage - unter Setzung einer…
…ganze Jahr hochgerechnet. Die Art der Steuerberechnung wurde vom Finanzamt damit begründet, die Steuerpflichtige habe im Jahr 2008 steuerfrei Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen würden (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei würden…
…auf einen Alleinverdiener- oder Kinderabsetzbetrag, ist nur die den Alleinverdiener- oder Kinderabsetzbetrag übersteigende Kapitalertragsteuer zu erstatten. Sie haben im Jahr 2007 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)…
…571,95, BUAK 1.256,69 abzüglich dem Pauschbetrag für Werbungskosten). Begründend wurde ausgeführt: "Sie haben im Jahr 2006 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs.2 EStG 1988). Dabei werden…
…viel Steuer wie jeder andere Steuerpflichtige, der dasselbe Einkommen nur von einer auszahlenden Stelle bezogen hat. Sie haben im Jahr 2006 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)…
…des Steuersatzes (Progressionsvorbehaltes)": ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH Arbeitslosengeld für Tage (01.01. - 31.01.2006) In der Bescheidbegründung wurde folgendes angeführt: "Sie haben im Jahr 2006 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs…
…€. Ansonsten führte es die Veranlagung des Berufungswerbers erklärungsgemäß durch. Begründend führte es Folgendes aus: "Sie haben im Jahr 2006 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei…
…und erhielt in diesem Zeitraum meine normalen, bereits der Steuer unterliegenden Bezüge. Den Rest des Jahres war ich als UN-Soldat im Ausland. Die dafür erhaltenen Geldleistungen sind ausdrücklich steuerfrei gestellt. Daher erfolgt die Anrechung des Jahresbetrages zu Unrecht. Ich habe außer den Bezügen des…
…41 Abs. 1 Z.5 EStG 1988 zu Recht erfolgt. Der berufungsgegenständliche Bescheid wurde folgendermaßen begründet: Im Jahr 2007 habe der Bw. steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosenentgelt, Notstandshilfe, bestimmt Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen würden (§ 3 Abs. 2…
…selbe Tätigkeit für die selbe Firma ausgeübt und ein jährliches Einkommen zwischen 6.000 und 10.000 € erzielt. Danach sei er mehrere Jahre in Zypern als UNO-Soldat im Einsatz gewesen. Über die Berufung wurde erwogen: Liegt eine Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs…
…des § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 angesehen werden kann. Aus den Bestimmungen des Wehrgesetzes sowie des Zivildienstgesetzes ist die klare Absicht des Gesetzgebers zu erkennen, dass sich der Soldat bzw. der Zivildiener mit allen seinen Kräften der Erfüllung seiner Pflichten als Präsenz- bzw…