… 303 Abs. 4 BAO dar (z.B. UFS 21.4.2008, RV/0341-G/07). Der Beseitigung typischerweise bei sogenannten Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten dient die Bestimmung des § 293b BAO. Es liegt gerade im Wesen derartiger Fälle, dass eine erklärungsgemäße Veranlagung ohne nähere Prüfung der zu…
…und ab 1. Januar 1997 war keine Abschreibung mehr möglich. 2. (a) Die Körperschaftsteuererklärung für 1997 wurde als Soforteingabefall erklärungsgemäß im August 1998 veranlagt. (b) Die Bw. gab mit Eingabe vom Februar 2002 berichtigte Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen für 1996 bis 2002 ab, ersuchte aber aufgrund…
…ob die unterlaufene Unrichtigkeit auf das Vorliegen eines so genannten "Soforteingabefalles " zurückzuführen ist (vgl. VwGH 28.5.2009, 2007/15/0285, mit Hinweis auf VwGH 31.1.2001, 95/13/0065). Das Vorliegen eines Soforteingabefalles ist damit weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung für eine Berichtigung…
…des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Mai 2009, 2007/15/0285, stellt die Bestimmung des § 293b BAO nicht darauf ab, ob die unterlaufene Unrichtigkeit auf das Vorliegen eines so genannten "Soforteingabefalles" zurückzuführen ist (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Jänner 2001, 95/13/0065). § 293 b…
…der geltenden Rechtslage entsprach, nahm das Finanzamt Urfahr mit Bescheid vom 26.8.1998 eine erklärungsgemäße Veranlagung zur Körperschaftsteuer 1997 vor. Die Erklärung war als so genannter Soforteingabefall ("S-Fall") gekennzeichnet. Mit Eingabe vom 19.2.2002, eingelangt am 21.3.2002, reichte die nunmehrige…
… 293b BAO im Hinblick auf den Zweck dieser Norm, die Beseitigung typischerweise bei Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten zu ermöglichen, nicht durchgeführt werden dürfen bzw. hätte das Finanzamt beim gegebenen Sachverhalt im Rahmen der Ermessensübung den Grundsatz der Rechtssicherheit über den der Rechtsrichtigkeit stellen müssen. Über die…
… 302 Abs. 1 BAO insoweit berichtigen könne, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Diese Bestimmung solle vorallem die Beseitigung typischer bei sogenannten "Soforteingabefällen" unterlaufener Unrichtigkeiten ermöglichen. Da wie im gegenständlichen Berufungsfall bei der Erstbescheiderstellung vom 6. Mai 2003 ein weitgehend…
…angefochtenen Bescheide seien somit schon allein aus diesem Grund rechtswidrig. Abgesehen davon sei die Bestimmung des § 293b BAO auf die Beseitigung von typischerweise bei sog. Soforteingabefällen unterlaufenen Unrichtigkeiten zugeschnitten. § 293b BAO gestatte eine Berichtigung also dann, wenn der Bescheid qualifiziert rechtswidrig sei und die Rechtswidrigkeit…
…bestimmt, der Behörde vorerst die Ermittlung der für die Abgabenfestsetzung maßgeblichen Tatsachen und rechtlichen Verhältnisse zu ersparen. Bescheide dürfen zB nicht allein deshalb vorläufig ergehen, weil in absehbarer Zeit eine Außenprüfung beabsichtigt ist oder weil ein sogenannter "Soforteingabefall" vorliegt (vgl. Ritz, a.a.O, Tz…
…teleologische Interpretation, nur zu dem Ergebnis führen, dass die mit dieser Bestimmung gewährleisteten Rechtschutzinstrumentarien auf den vorliegenden Sachverhalt zur Anwendung gelangen müssen, da § 293 b BAO gerade die Beseitigung typischerweise bei sogenannten "Soforteingabefällen" unterlaufenen Unrichtigkeiten ermöglichen soll (Ritz, BAO³, § 293 b Tz 1). In solchen…
…Steuerberater bringt vor, dass die Anwendung des Zweikontenmodells bekannt gewesen ist und verweist darauf, dass 1996 kein Soforteingabefall sondern ein Überprüfungsfall gewesen ist. Im Veranlagungsakt befindet sich ein Formular (= Verf 70) - mit der Anmerkung "Kennzahl Summe 4 a bis c?" (d.i. die Rubrik…
…bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit ist daher nicht zwingend auf dessen Anwendung zu schließen. Die Überprüfung einer Steuererklärung bei "Unzulässigkeit von Soforteingabefällen" hat sich auf die im Formular "Verf 70" angeführten Soforteingabehindernisse zu beschränken: Da die Anwendung des Zweikontenmodells im Jahr 1996 kein…
…dazu bestimmt, der Behörde vorerst die Ermittlung der für die Abgabenfestsetzung maßgeblichen Tatsachen und rechtlichen Verhältnisse zu ersparen. Bescheide dürfen zB nicht allein deshalb vorläufig ergehen, weil in absehbarer Zeit eine Außenprüfung beabsichtigt ist oder weil ein so genannter "Soforteingabefall" vorliegt (vgl. Ritz, aaO, § 200…
…hiezu aus, dass das Eingabeorgan gemäß den Dienstvorschriften "DVL" bzw. "Direktbearbeitung" vorgegangen sei und in Anbetracht dessen, dass es sich um "Soforteingabefälle" gehandelt habe, nur verpflichtet gewesen sei, die Fehlercodes durch die Korrektur der Zahl der Lohnzettel zu beheben. Wenn nun aber die Bearbeiterin, so…
…7.1998 sei wahrscheinlich versehentlich erfolgt. Es handle sich um einen sog. Soforteingabefall. Derartige Fälle seien nach der damaligen Organisation der Finanzämter grundsätzlich ohne Überprüfung veranlagt worden. Der Senat hat erwogen: Wie der VwGH in seinen von den Bw. zitierten Erkenntnissen vom 29.7.1997…
…mit rd. 30.000 bis 35.000 € erklärten Erlöse "Sauna" folglich irrtümlich mit 20% besteuert worden sein müssen. Weil die Erklärungen vermutlich als "Soforteingabefälle" verarbeitet worden seien, sei ein von außen erkennbarer Fehler von der Behörde in die jeweiligen Bescheide übernommen worden, der sehr…
…zu § 293 b BAO, demzufolge die in Rede stehende Bestimmung typischerweise dazu diene, bei sogenannten Soforteingabefällen eine Berichtigung vornehmen zu können, und hielt den Ausführungen des steuerlichen Vertreters entgegen: Die Erklärung sei ungeprüft übernommen worden. Aus dem Spruch des Bescheides sei nur erkennbar, dass ein…
…entsprochen wurde. § 293b wurde mit BGBl 1989/660 in die BAO eingefügt. Normzweck war vor allem die Beseitigung typischerweise bei Soforteingabefällen unterlaufene Unrichtigkeiten zu ermöglichen. § 293b BAO ist auch anwendbar, wenn keine Soforteingabefälle vorliegen, aber eine Unrichtigkeit in den Bescheid übernommen wurde, weil der Bescheid …
…Tag bearbeitet und führte nach deren Freigabe am Folgetag, dem 19. November 2008 ohne weitere Korrekturhandlungen zu dem Erstbescheid. Gemäß Ritz BAO3 §293b Rz. 1 soll diese Bestimmung vor allem die Beseitigung typischerweise bei sog Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten ermöglichen (Ritz, ÖStZ 1990, 180; Stoll, BAO…
…davon auszugehen, dass auch im Rahmen dieses Vorganges der gesamte Akt einer näheren Überprüfung unterzogen und damit ein über den Akt hinausgehendes Ermittlungsverfahren getätigt worden sei. Von einer Offensichtlichkeit im Rahmen von Soforteingabefällen könne auch hier nicht gesprochen werden, da nach Erfahrung der Bw. bei…