…2 lit. a EStG 1988) oder der Verluste anlässlich der Veräußerung oder eines sonstigen Ausscheidens einer zum Anlagevermögen gehörenden Beteiligung sind im betreffenden Wirtschaftsjahr und den nachfolgenden sechs Wirtschaftsjahren zu je einem Siebentel zu berücksichtigen sind, soweit nicht - ... - ... - im Wirtschaftsjahr der Abschreibung oder des Verlustes…
…698.995,00 (€ 1,867.618,80) auf S 1,00 (€ 0,07) vor. In den Jahren 2000 bis 2004 machte die Bw. jeweils ein Siebentel dieser Teilwertabschreibung, demnach jährlich S 3,671.284,86 (€ 266.802,68), als steuerlichen Aufwand geltend…
…damit steuerlich wirksam, weil im konkreten Fall der Tageswert der Forderung beim Verzicht einen Wert von Null gehabt habe. Bei gesellschaftlicher Veranlassung sei zumindest ein Siebentel der 50.000.000,00 S steuerlich wirksam. Die Besserungsvereinbarung mit Forderungsverzicht liege dem Schreiben bei. 5. Mit Schreiben…
…auf die Bestimmung des § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 nur in Höhe eines Siebentels berücksichtigt. Gegen die Verteilung des Übergangsverlustes auf sieben Jahre haben die Bw. mit nachstehender Begründung das Rechtsmittel der Berufung erhoben: Da sie infolge Überschreitung der Umsatzgrenze gemäß § 125 Abs…
… 12 Tz 197/1). Daher waren auch nicht offene Siebentel aus der Teilwertabschreibung der C auf die Anteile an der H (561.097,20 Euro) vorzuziehen, und es konnte die Untersuchung der Richtigkeit dieses Betrages unterbleiben. Aus diesen Gründen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte um…
…BMF in der zitierten Richtlinienstelle Bezug genommen. Gemäß § 69 Abs. 2 ist allerdings bereits ein Siebentel des Krankengeldes als sonstiger Bezug ausgeschieden worden. Eine Transformation des als laufender Bezug verbliebenen Krankengeldes zur Bezugsverrechnung des H. und somit zu einer entsprechenden Sechstelermittlung ist durch keine Gesetzesbestimmung…
…Juni 2008 eingelangten Körperschaftsteuererklärung der Bw für 2006 hatte folgende Ergebnisänderungen aufgrund von Beteiligungsabschreibungs-Siebenteln aus den Jahren 2000 bis 2005 betreffend die drei in Punkt 8 der Niederschrift behandelten Gesellschaften ausgewiesen:Schachtelbeteiligung1: -5.142,86 € - 14.285,71 € - 18.571,43 €…
…in Höhe von 658.317,34 €. Der Ansatz dieses Verlustes wurde anlässlich der Erstellung des Feststellungsbescheides Gruppenmitglied 2010 in Höhe eines Siebentels des Großmutterzuschusses der B AG (78.541,43 €) von der Finanzbehörde mit folgender Begründung verweigert: " Gemäß § 12 Abs 3 Z 3…
…18 €. Auf Grundlage des von der PVA übermittelten Lohnzettels führte das Finanzamt mit dem angefochtenen Bescheid vom 24. August 2011 die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 durch; dabei wurde ein Siebentel der ausgewiesenen Bruttobezüge mit dem festen Steuersatz des § 67 Abs. 1 EStG versteuert…
…Abs. 10 EStG 1988 bei Progressionseinkünften anzuwenden sei und damit im Berufungsfall nicht zum Tragen komme, wurde ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt und beantragt, ein Siebentel der ausländischen Pension gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 zu versteuern…
…Beträge der Besteuerung unterzogen. Dabei wurde ein Siebentel des Gesamtbetrages gemäß § 69 Abs. 5 EStG 1988 als sonstiger Bezug iSd. § 67 Abs. 1 EStG 1988 beurteilt, während die restlichen sechs Siebentel "normal" (ohne tarifliche Sonderstellung) besteuert wurden. Die dagegen erhobene Berufung (bzw. der in weiterer…
…der Besteuerung unterzogen. Dabei wurde ein Siebentel des Gesamtbetrages gemäß § 69 Abs. 5 EStG 1988 als sonstiger Bezug iSd. § 67 Abs. 1 EStG 1988 beurteilt, während die restlichen sechs Siebentel "normal" (ohne tarifliche Sonderstellung) besteuert wurden. Die dagegen erhobene Berufung begründete der Bw. im Wesentlichen…
…übermittelten Lohnzettel über den Zeitraum 1.8.-31.8.2007 wird von diesem Betrag gemäß § 69 Abs 5 EStG 1988 ein Siebentel in Höhe von EUR 149,- als Sonstiger Bezug abgezogen, wodurch ein in die Veranlagung einzubeziehender Betrag (Kennzahl 245) in Höhe von EUR 893…
…Jahr 2001 übermittelt und damit bekannt gegeben, dass an den Berufungswerber (Bw) im Jahr 2001 Pflichtbeiträge in der Höhe von insgesamt 28.820,00 ATS zurückgezahlt worden waren. Davon war ein Siebentel, das sind 2.974,00 ATS, als sonstige Bezüge bezeichnet worden und der…
…vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs. 2 und 3 gilt ein Siebentel dieser Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des § 67 Abs. 1 zu versteuern war und von dem 6 % Lohnsteuer einbehalten wurde. Ein Siebentel der Bezüge gemäß § 69 Abs. 5 und 7…
…die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der ausbezahlten Bezüge als sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 auszuweisen…
…bei Auszahlung derartiger Bezüge einen Lohnzettel zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs.1 auszuweisen. Der Steuerpflichtige ist in diesem Fall gemäß …
…die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sei ein Siebentel der ausbezahlten Bezüge als sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 auszuweisen…
…mittelbar verbundene Gesellschaften anlässlich des Ausscheidens der Beteiligung durchgebuchte Großmutterzuschüsse bei der Zwischengesellschaft nicht abzugsfähig (hier A GmbH). d. Die Teilwertabschreibung könnte demnach - unter Berücksichtigung der Siebentelregelung gemäß § 12 Abs 3 Z 2 KStG - bei der Zuschuss leistenden Großmuttergesellschaft (hier B AG) geltend gemacht werden…
…vom 21. Dezember 2006 erhob der Bw. fristgerecht gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 das Rechtsmittel der Berufung und wandte sich mit folgenden Ausführungen gegen die Siebentelung des Übergangsverlustes: 1.) Es gebe im UmgrStG keine Bestimmung die eine Verteilung des Verlustes vorsehe. 2.) Gemäß § 4 Abs. 10…