…vorgenommen und die Veräußerung der im Jahr 2012 angeschafften Beteiligung an eine andere türkische Konzerngesellschaft führte teilweise zu Veräußerungsverlusten. Im Jahr 2015 hat die Beschwerdeführerin anteilige Siebenteil-Verteilungsverluste geltend gemacht, die in dieser Höhe nicht mehr anzuerkennen waren. Im neuen Feststellungsbescheid wurden nur noch € …
…€ 13.629.401,60 Begründend führte das FA im Bericht zusammenfassend aus, dass die in den Jahren 2005 bis 2010 unter den Siebentbeträgen geltend gemachten Teilwertabschreibungen als Vorgruppenverluste anzusehen anzusehen wären. Die Einkommen der entsprechenden Jahre seien daher um die angeführten Beträge zu erhöhen…
…Diese wurden bisher bei der Feststellung des Gruppenmitgliedes It. nachfolgender Aufstellung erfasst: [Grafik] b) Rechtliche Würdigung: 1) Ergebniszurechnung zum Stichtag 28.2.2007 (4.Siebtel) Wie bereits im Sachverhalt dargestellt, erfolgte beim Gruppenträger Bf.1 zum Stichtag 31.3.2007 die Zurechnung beider Wirtschaftsjahre der…
…Damit wurden den Angaben in den Steuererklärungen der Bf. nicht entsprochen. Die Behörde versagte die Anerkennung von Siebentel-Abschreibungen iHv Euro 409.626,15 aus Teilwertabschreibungen aus Vorjahren von Beteiligungen iSd § 10 KStG, die der Betriebsstätte in der Schweiz zuzurechnen sind. In der Bescheidbegründung hielt…
…in gleicher Höhe festgestellt wurden. Die Bescheidaufhebung des Feststellungsbescheides Gruppenmitglied 2013 vom 16.1.2015 sei erforderlich, weil die erklärten Besteuerungsgrundlagen iZm noch nicht verbrauchten Siebentelkorrekturen gemäß § 12 Abs 3 Z 2 KStG 1988 ab der Gruppenzugehörigkeit auf einer unzutreffenden Auslegung von Rechtsvorschriften beruhen würden…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte in der Schweiz. Mit der Abgabenerklärung Kennzahl 9296 für das Jahr 2012 wurden offene Siebentelscheiben im Sinn des § 12 Abs. 3 Z. 2…
…2 lit. a EStG 1988) oder der Verluste anlässlich der Veräußerung oder eines sonstigen Ausscheidens einer zum Anlagevermögen gehörenden Beteiligung sind im betreffenden Wirtschaftsjahr und den nachfolgenden sechs Wirtschaftsjahren zu je einem Siebentel zu berücksichtigen sind, soweit nicht - ... - ... - im Wirtschaftsjahr der Abschreibung oder des Verlustes…
…698.995,00 (€ 1,867.618,80) auf S 1,00 (€ 0,07) vor. In den Jahren 2000 bis 2004 machte die Bw. jeweils ein Siebentel dieser Teilwertabschreibung, demnach jährlich S 3,671.284,86 (€ 266.802,68), als steuerlichen Aufwand geltend…
…GmbH veräußerte im Wirtschaftsjahr 2000 ihre Anteile an der R-GmbH um 1 ATS an ein Konzernunternehmen. Dabei entstand aus dem Buchwertabgang in Höhe von ATS 9.645.250 ein steuerlicher Aufwand in Höhe von ATS 1.377.892 (Siebentelverteilung 2000-2006). Im Wirtschaftsjahr 2001…
18.321.3 Aufwendungen im Zusammenhang mit Beteiligungen (§ 12 Abs. 3 KStG 1988) 18.3.121.3.1 Zielsetzung und Anwendungsbereich Rz 1289: § 12 Abs. 3 KStG 1988 normiert in Z 1 die Steuerneutralität ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibungen von Beteiligungen (siehe Rz 1292 ff). Die Vorschrift ergänzt…
…Ein Übergangsverlust ist mit dem ersten Siebentel in diesem Wirtschaftsjahr und den nächsten Siebenteln in den Folge-Wirtschaftsjahren zu berücksichtigen, und sodann zur Vermeidung einer Verschiebung von Steuerwirkungen im Sinne des Rz 1399 f vorzugehen. Rz 1402: Gehört zum notwendigen Betriebsvermögen des Übertragenden mit Gewinnermittlung…
…vom 11.01.2023 wurde von der Österreichischen Gesundheitskasse an den Bf ausbezahltes Wiedereingliederungsgeld in Höhe von 2.519,88 €, abzüglich eines Siebentels (359,98 €), ds 2.159,91 € als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Ansatz gebracht. Mit Schreiben vom 20.01…
…damit steuerlich wirksam, weil im konkreten Fall der Tageswert der Forderung beim Verzicht einen Wert von Null gehabt habe. Bei gesellschaftlicher Veranlassung sei zumindest ein Siebentel der 50.000.000,00 S steuerlich wirksam. Die Besserungsvereinbarung mit Forderungsverzicht liege dem Schreiben bei. 5. Mit Schreiben…
…auf die Bestimmung des § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 nur in Höhe eines Siebentels berücksichtigt. Gegen die Verteilung des Übergangsverlustes auf sieben Jahre haben die Bw. mit nachstehender Begründung das Rechtsmittel der Berufung erhoben: Da sie infolge Überschreitung der Umsatzgrenze gemäß § 125 Abs…
…des § 2 Abs. 2a EStG 1988 sowie IFB-Wartetastenverluste, nicht hingegen auf andere Sonderverluste (Siebentelverluste nach § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988, Verluste echter stiller Gesellschafter gemäß § 27 Abs. 1 Z 2 EStG 1988, Siebentelverluste nach § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988, Wartetastenverluste…
…1.3.1.3.2.5. und 1.3.1.3.2.6. entfallen Randzahlen 126 und 127: derzeit frei 1.3.1.3.2.7. Siebentelabsetzung Rz 128: Zur Fortführung der Siebentelabsetzung bei Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988…
…ansässigen GM keiner Körperschaftsbesteuerung unterliegen und Verluste sich steuerlich ebenfalls nicht auswirken, handelt es sich um tax holidays und kann es zu einer Zurechnung von Verlusten an das finanziell verbundene inländische GM/GT nicht kommen. Steuerliche Behandlung von "Mantelgesellschaften" mit offenen Siebentelbeträgen gemäß § 12 Abs…
…B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Streitpunkt Strittig ist, ob im Rahmen der stattgefundenen Verschmelzung der ***4*** GmbH als übertragende Gesellschaft auf die Beschwerdeführerin als übernehmende Gesellschaft offene Siebentelabschreibungen der übertragenden vermögensverwaltenden Gesellschaft auf die Bf. übergegangen sind, obwohl das verlustverursachende Vermögen im Zeitpunkt der Verschmelzung…
… 69 Abs 5 EStG insoweit geändert, als ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge als sonstige Bezüge gem § 67 Abs 1 EStG auszuweisen und dementsprechend mit dem festen Steuersatz zu versteuern waren. Unserer Mandantin hat im Jahr 2015 eine Rückzahlung von Pflichtbeiträgen zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer betreffend…
…soweit diese Bezüge 30 Euro täglich übersteigen. Zur Berücksichtigung der Bezüge im Veranlagungsverfahren ist ein Lohnzettel auszustellen, in welchem ein Siebentel gesondert als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 auszuweisen ist. Strittig ist die Berechnung des "Viertels der laufenden Bezüge der letzten zwölf…