…Beschlagnahme immer dann, wenn zu befürchten ist, der Gegenstand werde ohne Beschlagnahme im Strafverfahren nicht mehr greifbar sein, obwohl er zur Sicherung des Verfalls oder des Beweises benötigt wird. So wird schon allein aus dem Umstand, dass die Person ein Ausländer ist, der sich auf…
…Weiterveräußerung) wegen des (mengenmäßigen) Umfanges und Gewichts nicht auf einen andere Weise vernünftig hätte durchführen können (vgl. dazu UFS vom 18.10.2007, FSRV/0101-W/06, und vom 26.3.2009, FSRV/0092-W/08). 3) Die Beschlagnahme war zur Sicherung des Verfalls geboten…
…die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist an den anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der…
…die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist an den anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der…
…der Gegenstand werde ohne Beschlagnahme im Finanzstrafverfahren nicht mehr greifbar sein, obwohl er zur Sicherung des Verfalls benötigt wird. Da es sich im vorliegenden Fall sowohl beim Beschwerdeführer als auch beim Eigentümer um eine im Ausland wohnhafte Person handelt und die beschlagnahmten Gegenstände bei einer…
…der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalles. Es genügt also zunächst, dass der Verdacht eines Finanzvergehens besteht. Es müssen aber hinreichende Gründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass ein Beschuldigter / Beschuldigte als Täter eines mit der Sanktion eines Vermögensverlustes in Gestalt des Verfalles bedrohten Finanzvergehens in…
…die Verfügung der Beschlagnahme sind unter anderem der Verdacht der Begehung eines Finanzvergehens, die Bedrohung des Gegenstandes mit der Strafe des Verfalles und das Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalles. Es genügt zunächst, dass der Verdacht eines Finanzvergehens besteht. Es müssen hinreichende Gründe vorliegen…
…Nach einer weiteren Einvernahme des Bf., in der er angab, im Auftrag einer in Wien situierten Juwelenhandelsgesellschaft tätig gewesen zu sein, und Aufnahme einer Tatbeschreibung beschlagnahmte ein Organwalter des Zollamtes Flughafen Wien die Uhren zur Sicherung des Verfalles und zur Beweissicherung. Laut Tatbeschreibung erfolgte die…
…Die Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls kann nur wegen vorsätzlich begangener Finanzvergehen verhängt werden. Dem angefochtenen Bescheid mangle es an einer diesbezüglichen Feststellung, dass eine Vorsatztat vorliege. Die Beschlagnahme von Gegenständen sei entweder zur Sicherung eines gesetzlich angedrohten Verfalls erforderlich oder sie bezwecke die Bereitstellung…
…die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist an den anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der…
…die Uhr ab einem Wert von 175,- € hätte anmelden müssen. Deshalb ging er durch den Grünkanal. Die Uhr samt Umschließung und Papieren wurde zur Sicherung des Verfalls und als Beweismittel gemäß § 89 Abs.2 FinStrG beschlagnahmt. Am 3.7. 2007 wurde mit dem Bf…
…NN. , wohnhaft in A-Adresse, mit einem Brenngerät Alkohol verbotenerweise entgegen der Bestimmung des § 20 Abs. 2 AlkStG hergestellt hat, steht außer Zweifel fest, dass die laut beigeschlossener Liste genannten Gegenstände verbotswidrig verwendet bzw. hergestellt wurden und daher die Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls gem. …
… 89 FinStrG: Abs.1: Die Finanzstrafbehörde hat mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist... Abs.2: Bei Gefahr im Verzug sind neben den Organen…
…wurde erwogen: Gem. § 89 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Gem. § 89 Abs. 2 FinStrG sind bei…
…lässt, jedenfalls habe H auf Anweisung des Bw. und erstmalig am 14.6.2007 gemäß dem Tankstellenbeleg 188,62 Liter Heizöl zum Literpreis 0,81 € eingetankt (es waren noch 140 Liter vorhanden und wurden versiegelt zur Sicherung des Verfalls und als Beweismittel dem Bw…
…Verfügung der Beschlagnahme sind somit der Verdacht der Begehung eines Finanzvergehens, die Bedrohung der Gegenstände mit der Strafe des Verfalls bzw der Umstand, dass aus ihnen als Beweismittel auf begangene Finanzvergehen geschlossen werden kann, das Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls bzw. zur Beweissicherung…
…Verfügung der Beschlagnahme sind somit der Verdacht der Begehung eines Finanzvergehens, die Bedrohung der Gegenstände mit der Strafe des Verfalls bzw der Umstand, dass aus ihnen als Beweismittel auf begangene Finanzvergehen geschlossen werden kann, das Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls bzw. zur Beweissicherung…
…Verfügung der Beschlagnahme sind somit der Verdacht der Begehung eines Finanzvergehens, die Bedrohung der Gegenstände mit der Strafe des Verfalls bzw der Umstand, dass aus ihnen als Beweismittel auf begangene Finanzvergehen geschlossen werden kann, das Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls bzw. zur Beweissicherung…
…des Bestellers der Uhren E die falschen Angaben gemacht zu haben. Er selbst habe keinen Vorteil durch die Unterfakturierung. Die Tatgegenstände wurden zur Sicherung des Verfalles und als Beweismittel beschlagnahmt. In der niederschriftlichen Vernehmung als Verdächtiger am 8. Juli 2005 wies E die Darstellung des…
…österreichischen Strafbehörden entzogen hätte, diente die Beschlagnahme nach ho. Ansicht schließlich auch der Sicherung des Verfalles. In diesem Zusammenhang ist auch die Beurteilung des Tatbestandsmerkmales "Gefahr in Verzug" wegen der im ggstdl. Fall erfolgten Beschlagnahme ohne Ausstellung eines Beschlagnahmebescheides als faktische Amtshandlung vorzunehmen. "Gefahr in…