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UFSW RV/3342-W/11Sechstelberechnung mehrere Arbeitgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…1385/74 und vom 10. April 1997, 94/15/0197). Da eine Zusammenrechnung der laufenden Bezüge mehrerer Arbeitgeber für die Sechstelberechnung gesetzlich nicht zulässig ist, war der Berufung der Erfolg zu versagen. Zum vom Finanzamt gestellten Antrag im Vorlagebericht, die Aufwendungen für die Brille als…

UFSS RV/0147-S/12Sechstelberechnung und Bezugsbeginn während des Kalenderjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

…also mit 12 zu vervielfachen, und davon das Sechstel zu berechnen (siehe dazu VwGH 10.04.1997, 94/15/0197 und die dort zitierte Judikatur). Unter Zugrundelegung des unstrittigen aktenkundigen Zahlenmaterials ergibt sich für den streitgegenständlichen Fall folgende Berechnung: Für die Sonderzahlung September 2010 sind…

UFSS RV/0563-S/09Sechstelbegünstigung für "Sondergebühren" der Ärzte im Bundesland Salzburg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.03.2010

…Die Verfahrensparteien sehen keinen Grund, von den bisherigen Besteuerungsgrundlagen abzugehen. Einzig strittig blieb deshalb die Beurteilung des unter Punkt 1 aufgezeigten Problemkreises der Sechstelbegünstigung, bezüglich dessen auch auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden darf. Das Finanzamt blieb auch nach der Ergänzung des Ermittlungsverfahrens bei seiner…

UFSS RV/0894-S/02Sechstelberechnung des § 67 EStG im Rahmen der Veranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2003

…April 2002 vorgelegt, in dem diese nochmals ausführlich erläutert, wie sie die Sechstelberechnung durchgeführt hat (Die Pensionsversicherungsanstalt stellte diese Berechnung in EUR dar. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung nachfolgend in ATS und EUR). Die Pensionsversicherungsanstalt stellte klar, dass 2001 nur eine Sonderzahlung im…

UFSW RV/1546-W/081) Sechstelberechnung 2) Einbeziehung sämtlicher endbesteuerter Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2009

…Überdies hat er gemäß § 97 Abs. 4 EStG beantragt, endbesteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagung einzubeziehen. Im Einkommensteuerbescheid wurde bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit das Sechstel gemäß § 67 Abs. 1 EStG, wie im Lohnzettel, mit € 465,95 ausgewiesen und blieb somit…

UFSL RV/1072-L/08Zurechnung von "Sechstelüberschreitungen" zu den laufenden Bezügen der letzten zwölf Monate im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2011

…in Einklang zu bringen. In § 67 Abs. 2 EStG 1988 sei auszugsweise Folgendes normiert: "Soweit die einmaligen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge übersteigen, sind sie dem laufenden Bezug des Lohnzahlungszeitraumes zuzurechnen, in dem sie ausgezahlt…

UFSW RV/0549-W/04Jubiläumsgelder sind bei Sechstelüberschreitung als laufender Bezug zu versteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2004

…Bezügen zu berechnen; und zwar so, dass die im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge durch die Anzahl der bereits abgelaufenen Kalendermonate zu teilen sind. Der so ermittelte Durchschnitt ist auf den Jahresbezug umzurechnen und davon das Sechstel zu berechnen. Auch die Lehre (Doralt, EStG4 , § 67 Tz…

UFSF RV/0538-F/07Besteuerung einer Pensionsabfindung (Grenzgänger) Hochrechnung bei Bezug von Arbeitslosengeld Sechstelberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010

…Bezüge von CHF 25.111,80 sind auf einen Jahresbetrag hochzurechnen, was einen Betrag von CHF 43.048,80 ergibt. Davon beträgt ein Sechstel CHF 7.174,80. Die Sonderzahlungen von CHF 5.066,00 sind somit zur Gänze mit dem Steuersatz des § 67 Abs…

UFSW RV/0405-W/07Arbeitslosengeld, Hochrechnung, Sechstelberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

…angeblich steuerfrei sei, komplett mitversteuert werde, kämen höchstens Euro 26.228,47 als Bemessungsgrundlage im Betracht. Weiters könne angeblich laut Finanzamt die Sechstelberechnung nicht aufgerollt werden, da nicht das ganze Jahr Bezüge von der PVA ausbezahlt worden seien. Die PVA habe bei der Auszahlung der…

UFSW RV/0595-W/02Basis für Hochrechnung und Berechtigung für eine Hochrechnung gem. § 3 Abs 2 EStG 1988; Jahressechstelberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2003

…Erlassung der Berufungsvorentscheidung wurde diese Änderung des Lohnzettels jedoch noch nicht berücksichtigt. 1. 2. Angestrebte Verminderung der weiteren als laufende Bezüge versteuerten Beträge Die Bw. vertritt die Auffassung, dass eine Sechstelberechnung gem § 67 Abs. 2 (unter Bezugnahme darauf, dass sonstige Bezüge die durch § 67 Abs…

UFSL RV/1161-L/04Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2005

…in der Jubiläumszahlung liegen würde, die 2003 ausbezahlt worden sei. Nach einer Auskunft bei der Zentralen Besoldungsstelle sei diese Jubiläumszahlung teilweise nach der "Sechstelregelung" und teilweise mit 41 % besteuert worden. Durch diese Zahlung könne es zu keinem Steuerminus gekommen sein. Möglicherweise sei bei der Berechnung…

UFSG RV/0539-G/07§ 67 EStG 1988: Sonderzahlungen in zwölf Teilbeträgen ausgezahlt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. Mai 2007, gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11. April 2007, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO für die Jahre 2004 und 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…

UFSW RV/1343-W/02Abgabennachforderung auf Grund von zu Unrecht erfolgter Berücksichtigung von Freibetrag laut Freibetragsbescheid und Alleinverdienerabsetzbetrag bei laufender Lohnverrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003

…ändern; der erstgenannte Betrag erweist sich als korrekt (siehe das dem Finanzamt übermittelte Lohnkonto, Kennzahl 929, das einen Sechstelüberhang von 23.361,38 S ausweist (Arbeitnehmerveranlagungsakt 1996, S 41)), der auf dem ursprünglichen Lohnzettel angeführte Betrag von 2.361,00 S stellt einen Schreibfehler dar…

UFSW RV/3499-W/02Besteuerung von sonstigen Bezügen eines nach Österreich entsendeten ausländischen Arbeitnehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2003

…Steuer wurde mit S 44.832,47 beziffert. Im Zuge der Durchführung der Veranlagung für das Jahr 1999 erkannte das Finanzamt den vom Bw. errechneten Sechstelüberhang nicht an und setzte als "Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug" einen Betrag in Höhe von S 225.506,00 fest…

UFSW RV/0823-W/03Vermietung nicht fremdüblich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2005

…Vermieter hätte nicht zuerst in sein Objekt investiert und anschließend dem Mieter das Entgelt für die Benutzung des neu renovierten Gebäudes fünf Jahre hindurch gestundet, um sich (laut Bw.) nur mit einem Sechstel des damaligen Mietrückstandes zufrieden zu gegeben. Überdies entspricht das Vorbringen des Bw…

UFSW RV/1590-W/04Berechnung des Jahressechstels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…einen Wegfall der Haftung bewirken, sofern nicht die entsprechenden Einkünfte dabei außer Ansatz zu bleiben haben. Wie oben bereits dargestellt, können unrichtige Sechstelberechungen iSd § 67 Abs.1 und Abs. 2 EStG 1988 nicht im Wege einer Antrags- oder Pflichtveranlagung korrigiert werden. Aus diesem Grund besteht…

UFSF RV/0020-F/04Zusätzliches Jahressechstel für eine an einen Grenzgänger ausbezahlte Prämie für Verbesserungsvorschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2004

…1988 hat er ausdrücklich die Entscheidung getroffen, nur Arbeitnehmer, deren Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, in den Genuss der begünstigten Besteuerung von Prämien für Verbesserungsvorschläge und Vergütungen für Diensterfindungen im Rahmen eines zusätzlichen Sechstels kommen zu lassen; § 67 Abs. 7 EStG 1988 findet daher auf Grenzgänger…

UFSL RV/1171-L/12Vergleichszahlung aus deutschem Dienstverhältnis - keine Begünstigung nach § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 mangels bestehender Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013

…UVW AG bis 28.2.2011; ABC GmbH 1.3.2011 - 30.6.2011); weiters erhielt er Arbeitslosengeld (1.7.2011 - 15.8.2011). Hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses zur UVW AG beantragte er die Sechstelberechnung entsprechend den LStR, Rz 1057 ff; hinsichtlich der von der ABC…

UFSW RV/1533-W/08Bemessung der Erbschaftssteuer vom Anfall nach der Erbquote, obwohl die Erbin -nach Erbteilungsübereinkommen - nur einzene Vermögensgegenstände aus der Verlassenschaft erhalten hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012

…und D.D. zu je einem Sechstel. Mit, am 24.4.2007 beim Bezirksgericht M. eingelangten, Schriftsatz gaben die unter a) genannten eine unbedingte Erbantrittserklärung zu je einem Drittel des Nachlasses und die unter b) genannten zu je einem Sechstel des Nachlasses ab. Sie beantragten…

UFSL RV/0378-L/081. Keine Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG für den Erwerb ausländischen Kapitalvermögens eines in Österreich nicht steuerpflichtigen Erblassers 2. Für ausländisches Grundvermögen ist ein angepasster Einheitswert zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…wohnhaft in Adr, zu einem Sechstel Erbin und hat sie aus dieser Erbschaft insgesamt 412.844,87 € erhalten. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: | bar mit internationalem Scheck | 299.844,35 € | anteilige Lebensversicherung | 1.207,19 € |…