…1385/74 und vom 10. April 1997, 94/15/0197). Da eine Zusammenrechnung der laufenden Bezüge mehrerer Arbeitgeber für die Sechstelberechnung gesetzlich nicht zulässig ist, war der Berufung der Erfolg zu versagen. Zum vom Finanzamt gestellten Antrag im Vorlagebericht, die Aufwendungen für die Brille als…
…also mit 12 zu vervielfachen, und davon das Sechstel zu berechnen (siehe dazu VwGH 10.04.1997, 94/15/0197 und die dort zitierte Judikatur). Unter Zugrundelegung des unstrittigen aktenkundigen Zahlenmaterials ergibt sich für den streitgegenständlichen Fall folgende Berechnung: Für die Sonderzahlung September 2010 sind…
…Die Verfahrensparteien sehen keinen Grund, von den bisherigen Besteuerungsgrundlagen abzugehen. Einzig strittig blieb deshalb die Beurteilung des unter Punkt 1 aufgezeigten Problemkreises der Sechstelbegünstigung, bezüglich dessen auch auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden darf. Das Finanzamt blieb auch nach der Ergänzung des Ermittlungsverfahrens bei seiner…
…April 2002 vorgelegt, in dem diese nochmals ausführlich erläutert, wie sie die Sechstelberechnung durchgeführt hat (Die Pensionsversicherungsanstalt stellte diese Berechnung in EUR dar. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung nachfolgend in ATS und EUR). Die Pensionsversicherungsanstalt stellte klar, dass 2001 nur eine Sonderzahlung im…
…Überdies hat er gemäß § 97 Abs. 4 EStG beantragt, endbesteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagung einzubeziehen. Im Einkommensteuerbescheid wurde bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit das Sechstel gemäß § 67 Abs. 1 EStG, wie im Lohnzettel, mit € 465,95 ausgewiesen und blieb somit…
…in Einklang zu bringen. In § 67 Abs. 2 EStG 1988 sei auszugsweise Folgendes normiert: "Soweit die einmaligen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge übersteigen, sind sie dem laufenden Bezug des Lohnzahlungszeitraumes zuzurechnen, in dem sie ausgezahlt…
…Bezügen zu berechnen; und zwar so, dass die im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge durch die Anzahl der bereits abgelaufenen Kalendermonate zu teilen sind. Der so ermittelte Durchschnitt ist auf den Jahresbezug umzurechnen und davon das Sechstel zu berechnen. Auch die Lehre (Doralt, EStG4 , § 67 Tz…
…Bezüge von CHF 25.111,80 sind auf einen Jahresbetrag hochzurechnen, was einen Betrag von CHF 43.048,80 ergibt. Davon beträgt ein Sechstel CHF 7.174,80. Die Sonderzahlungen von CHF 5.066,00 sind somit zur Gänze mit dem Steuersatz des § 67 Abs…
…angeblich steuerfrei sei, komplett mitversteuert werde, kämen höchstens Euro 26.228,47 als Bemessungsgrundlage im Betracht. Weiters könne angeblich laut Finanzamt die Sechstelberechnung nicht aufgerollt werden, da nicht das ganze Jahr Bezüge von der PVA ausbezahlt worden seien. Die PVA habe bei der Auszahlung der…
…Erlassung der Berufungsvorentscheidung wurde diese Änderung des Lohnzettels jedoch noch nicht berücksichtigt. 1. 2. Angestrebte Verminderung der weiteren als laufende Bezüge versteuerten Beträge Die Bw. vertritt die Auffassung, dass eine Sechstelberechnung gem § 67 Abs. 2 (unter Bezugnahme darauf, dass sonstige Bezüge die durch § 67 Abs…
…in der Jubiläumszahlung liegen würde, die 2003 ausbezahlt worden sei. Nach einer Auskunft bei der Zentralen Besoldungsstelle sei diese Jubiläumszahlung teilweise nach der "Sechstelregelung" und teilweise mit 41 % besteuert worden. Durch diese Zahlung könne es zu keinem Steuerminus gekommen sein. Möglicherweise sei bei der Berechnung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. Mai 2007, gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11. April 2007, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO für die Jahre 2004 und 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…ändern; der erstgenannte Betrag erweist sich als korrekt (siehe das dem Finanzamt übermittelte Lohnkonto, Kennzahl 929, das einen Sechstelüberhang von 23.361,38 S ausweist (Arbeitnehmerveranlagungsakt 1996, S 41)), der auf dem ursprünglichen Lohnzettel angeführte Betrag von 2.361,00 S stellt einen Schreibfehler dar…
…Steuer wurde mit S 44.832,47 beziffert. Im Zuge der Durchführung der Veranlagung für das Jahr 1999 erkannte das Finanzamt den vom Bw. errechneten Sechstelüberhang nicht an und setzte als "Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug" einen Betrag in Höhe von S 225.506,00 fest…
…Vermieter hätte nicht zuerst in sein Objekt investiert und anschließend dem Mieter das Entgelt für die Benutzung des neu renovierten Gebäudes fünf Jahre hindurch gestundet, um sich (laut Bw.) nur mit einem Sechstel des damaligen Mietrückstandes zufrieden zu gegeben. Überdies entspricht das Vorbringen des Bw…
…einen Wegfall der Haftung bewirken, sofern nicht die entsprechenden Einkünfte dabei außer Ansatz zu bleiben haben. Wie oben bereits dargestellt, können unrichtige Sechstelberechungen iSd § 67 Abs.1 und Abs. 2 EStG 1988 nicht im Wege einer Antrags- oder Pflichtveranlagung korrigiert werden. Aus diesem Grund besteht…
…1988 hat er ausdrücklich die Entscheidung getroffen, nur Arbeitnehmer, deren Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, in den Genuss der begünstigten Besteuerung von Prämien für Verbesserungsvorschläge und Vergütungen für Diensterfindungen im Rahmen eines zusätzlichen Sechstels kommen zu lassen; § 67 Abs. 7 EStG 1988 findet daher auf Grenzgänger…
…UVW AG bis 28.2.2011; ABC GmbH 1.3.2011 - 30.6.2011); weiters erhielt er Arbeitslosengeld (1.7.2011 - 15.8.2011). Hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses zur UVW AG beantragte er die Sechstelberechnung entsprechend den LStR, Rz 1057 ff; hinsichtlich der von der ABC…
…und D.D. zu je einem Sechstel. Mit, am 24.4.2007 beim Bezirksgericht M. eingelangten, Schriftsatz gaben die unter a) genannten eine unbedingte Erbantrittserklärung zu je einem Drittel des Nachlasses und die unter b) genannten zu je einem Sechstel des Nachlasses ab. Sie beantragten…
…wohnhaft in Adr, zu einem Sechstel Erbin und hat sie aus dieser Erbschaft insgesamt 412.844,87 € erhalten. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: | bar mit internationalem Scheck | 299.844,35 € | anteilige Lebensversicherung | 1.207,19 € |…