RIS AI
2 700 Treffer1583 msnur geltende Fassungen
BFG RV/3100395/2019Sechstelbegünstigung einer Grenzgängerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.12.2020

…2020 ausführt - für deutsche Dienstnehmer in dieser Form nicht gibt, in erster Linie wohl deshalb vereinbart hat, um die im österreichischen Steuerrecht vorgesehene steuerliche Sechstelbegünstigung bestmöglich nutzen zu können, auch wenn das Vorbringen der Bf (zu Pkt. 5 der Vorhaltsbeantwortung vom 10.11.2020) - im…

BFG RV/1100135/2013Sechstelberechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2017

…Höhe von SFR 6.676,00 anrechenbare Jahressechstel der sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG anzusetzen mit SFR 1.949,00, wodurch der Sechstelüberhang von SFR 4.827,00 bei den laufenden Bezügen zu versteuern ist. Auf die Lohnsteuerrichtlinien Rz. 1057 - 1069 wird verwiesen. " In dem…

BFG RV/7100210/2014Sechsteloptimierung durch Vorziehen von Prämien ins erste Halbjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.11.2016Teil 1/2

…u. 14. Monatsbezüge, Belohnungen) innerhalb des Jahressechstels gem. § 67 (2) EStG mit festen Steuersätzen (gegenständlich 6 %) zu besteuern. Das Jahressechstel beträgt ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge. Soweit die sonstigen Bezüge gem. § 67 (1) EStG mehr als das Jahressechstel betragen…

BFG RV/7100210/2014Sechsteloptimierung durch Vorziehen von Prämien ins erste Halbjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.11.2016Teil 2/2

…Auszahlung sechsmal jährlich jeweils Jänner bis Juni (laufender Bezug) z.B für 2009 zumeist EUR YYY - sowie zwei Sonderzahlungen jeweils im April und im Juni (Sonstige Bezüge) - 2009 daher zumeist EUR XYX je betroffenem Geschäftsführer. Für die Jahre 2007 bis 2009 wurden folgende Gehaltszahlungen vorgenommen…

UFSW RV/3342-W/11Sechstelberechnung mehrere Arbeitgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…1385/74 und vom 10. April 1997, 94/15/0197). Da eine Zusammenrechnung der laufenden Bezüge mehrerer Arbeitgeber für die Sechstelberechnung gesetzlich nicht zulässig ist, war der Berufung der Erfolg zu versagen. Zum vom Finanzamt gestellten Antrag im Vorlagebericht, die Aufwendungen für die Brille als…

UFSS RV/0147-S/12Sechstelberechnung und Bezugsbeginn während des Kalenderjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

…also mit 12 zu vervielfachen, und davon das Sechstel zu berechnen (siehe dazu VwGH 10.04.1997, 94/15/0197 und die dort zitierte Judikatur). Unter Zugrundelegung des unstrittigen aktenkundigen Zahlenmaterials ergibt sich für den streitgegenständlichen Fall folgende Berechnung: Für die Sonderzahlung September 2010 sind…

UFSS RV/0563-S/09Sechstelbegünstigung für "Sondergebühren" der Ärzte im Bundesland Salzburg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.03.2010

…Die Verfahrensparteien sehen keinen Grund, von den bisherigen Besteuerungsgrundlagen abzugehen. Einzig strittig blieb deshalb die Beurteilung des unter Punkt 1 aufgezeigten Problemkreises der Sechstelbegünstigung, bezüglich dessen auch auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden darf. Das Finanzamt blieb auch nach der Ergänzung des Ermittlungsverfahrens bei seiner…

UFSS RV/0894-S/02Sechstelberechnung des § 67 EStG im Rahmen der Veranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2003

…April 2002 vorgelegt, in dem diese nochmals ausführlich erläutert, wie sie die Sechstelberechnung durchgeführt hat (Die Pensionsversicherungsanstalt stellte diese Berechnung in EUR dar. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung nachfolgend in ATS und EUR). Die Pensionsversicherungsanstalt stellte klar, dass 2001 nur eine Sonderzahlung im…

BFG RV/6100154/2024Sechstelbegünstigung einer Grenzgängerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2025

…2017, Ra 2016/13/0010). 4. Zum besseren Verständnis dieser steuerlichen Begünstigung sei erwähnt, dass die in Österreich für Dienstnehmer üblichen 14 Monatsbezüge eine Folge der begünstigen Sechstelbesteuerung ist und nicht umgekehrt. Die ursprünglich aus dem reichsdeutschen Einkommensteuergesetz (dRGBl 1934 I, S 1005 v. 16…

UFSW RV/1546-W/081) Sechstelberechnung 2) Einbeziehung sämtlicher endbesteuerter Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2009

…Überdies hat er gemäß § 97 Abs. 4 EStG beantragt, endbesteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagung einzubeziehen. Im Einkommensteuerbescheid wurde bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit das Sechstel gemäß § 67 Abs. 1 EStG, wie im Lohnzettel, mit € 465,95 ausgewiesen und blieb somit…

UFSL RV/1072-L/08Zurechnung von "Sechstelüberschreitungen" zu den laufenden Bezügen der letzten zwölf Monate im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2011

…in Einklang zu bringen. In § 67 Abs. 2 EStG 1988 sei auszugsweise Folgendes normiert: "Soweit die einmaligen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge übersteigen, sind sie dem laufenden Bezug des Lohnzahlungszeitraumes zuzurechnen, in dem sie ausgezahlt…

UFSW RV/0549-W/04Jubiläumsgelder sind bei Sechstelüberschreitung als laufender Bezug zu versteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2004

…Bezügen zu berechnen; und zwar so, dass die im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge durch die Anzahl der bereits abgelaufenen Kalendermonate zu teilen sind. Der so ermittelte Durchschnitt ist auf den Jahresbezug umzurechnen und davon das Sechstel zu berechnen. Auch die Lehre (Doralt, EStG4 , § 67 Tz…

BFG RV/1100289/2017Ermittlung der Einkünfte eines Grenzgängers im Falle zweier Arbeitgeber (Sechstelüberschreitung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.12.2017

…5 erster Teilstrich, Abs. 6 bis 8 und Abs. 10 nicht zu berücksichtigen. (2) Das Jahressechstel beträgt ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge. Soweit die sonstigen Bezüge gemäß Abs. 1 mehr als das Jahressechstel oder nach Abzug der in Abs…

UFSF RV/0538-F/07Besteuerung einer Pensionsabfindung (Grenzgänger) Hochrechnung bei Bezug von Arbeitslosengeld Sechstelberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010

…Bezüge von CHF 25.111,80 sind auf einen Jahresbetrag hochzurechnen, was einen Betrag von CHF 43.048,80 ergibt. Davon beträgt ein Sechstel CHF 7.174,80. Die Sonderzahlungen von CHF 5.066,00 sind somit zur Gänze mit dem Steuersatz des § 67 Abs…

UFSW RV/0405-W/07Arbeitslosengeld, Hochrechnung, Sechstelberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

…angeblich steuerfrei sei, komplett mitversteuert werde, kämen höchstens Euro 26.228,47 als Bemessungsgrundlage im Betracht. Weiters könne angeblich laut Finanzamt die Sechstelberechnung nicht aufgerollt werden, da nicht das ganze Jahr Bezüge von der PVA ausbezahlt worden seien. Die PVA habe bei der Auszahlung der…

LStR 2002 Rz 1057–106219.2.2 Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG 1988) Rz 1057: Bei jeder Auszahlung von sonstigen Bezügen ist das Jahressechstel neu zu berechnen. Wird die Sechstelgrenze überschritten, sind die übersteigenden Teile des sonstigen Bezuges dem laufenden Bezug des Lohnzahlungszeitraumes zuzurechnen, in dem sie ausgezahlt werden. Dabei ist derjenige…

LStR 2002 Rz 1055–105619.2 Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

19.2 Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988 19.2.1 Voraussetzungen Rz 1055: Im Rahmen des Jahressechstels sind sonstige Bezüge nach Abs. 1 auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (siehe Rz 1119 ff), des…

LStR 2002 Rz 1063–106719.2.3 Berücksichtigung des Freibetrages und der Freigrenze bei der laufenden Lohnverrechnung (§ 67 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

19.2.3 Berücksichtigung des Freibetrages und der Freigrenze bei der laufenden Lohnverrechnung (§ 67 Abs. 1 EStG 1988) Rz 1063: Der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze (sieheist Rz 1055a) sind nur innerhalb des Jahressechstels (§ 67 Abs. 2 EStG 1988) sowie innerhalb des Jahreszwölftels…

LStR 2002 Rz 1068–106919.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…keine Steuer an. | Ermittlung der Bemessungsgrundlage laufender Bezug einschließlich Sechstelüberhang: | Laufender Bezug | 750,00 | Euro | | - Sozialversicherung | 113,03 | Euro | (zB Angestellter, D1, Satz 15,07%) | + Sechstelüberschreitung | 100,00 | Euro | | - Sozialversicherung hievon…

UFSW RV/0595-W/02Basis für Hochrechnung und Berechtigung für eine Hochrechnung gem. § 3 Abs 2 EStG 1988; Jahressechstelberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2003

…Erlassung der Berufungsvorentscheidung wurde diese Änderung des Lohnzettels jedoch noch nicht berücksichtigt. 1. 2. Angestrebte Verminderung der weiteren als laufende Bezüge versteuerten Beträge Die Bw. vertritt die Auffassung, dass eine Sechstelberechnung gem § 67 Abs. 2 (unter Bezugnahme darauf, dass sonstige Bezüge die durch § 67 Abs…