…dass "es sehr wohl zur Nichterfassung von Geschäftsfällen im Rechnungswesen gekommen ist. Den Angaben des Bf. zu diesen Schwarzverkäufen kann gefolgt werden, wiewohl eine praktische und vor allem lückenlose Nachvollziehbarkeit ex post aus dieser Buchhaltung nicht möglich ist." Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs…
…der auch im steuerlichen Rechenwerk Eingang gefunden habe, eingekauft und "schwarz" verkauft. Der Erlös aus den "Schwarzverkäufen" habe jedoch keinen Eingang in das steuerliche Rechenwerk gefunden. Am 3. November 1995 habe er von der B AG für die Bierbezugsverpflichtung ein Entgelt von brutto ATS 420…
…Ereignisses gehen wird. Tatsächlich wurde auch ein entsprechender betrieblicher Handlungsablauf eingerichtet, hat die Beschuldigte genau im richtigen Ausmaß Schwarzlieferungen an Spirituosen geordert und deren Schwarzverkauf zumindest vor dem Fiskus geheim halten können, hat die Beschuldigte viele Jahre hinweg unversteuerte Erlöse lukrieren können und konnte aufgrund…
Anders verhält es sich jedoch in Bezug auf die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, für welche grundsätzlich auch die obigen Ausführungen gelten, aber anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den…
…Gewerbesteuer 1993 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der vorliegende Berufungsfall steht im Zusammenhang mit den Ergebnissen weitreichender Ermittlungen, die die Abgabenbehörden bei inländischen Brauunternehmen durchgeführt hatten und wobei umfangreiche "Schwarzverkäufe", sogenannte "Letztverbraucherlieferungen" festgestellt worden sind. Der Bw…
…aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". In einem weiteren Vorbringen hat der Bf dazu nachvollziehbar ausgeführt, dass mit dem ohne Anmeldung in den Jahren 2006 und 2007 erzeugten Alkohol nicht…
…aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". In einem weiteren Vorbringen hat der Bf dazu nachvollziehbar ausgeführt, dass mit dem ohne Anmeldung in den Jahren 2006 und 2007 erzeugten Alkohol nicht…
…aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". In einem weiteren Vorbringen hat der Bf dazu nachvollziehbar ausgeführt, dass mit dem ohne Anmeldung in den Jahren 2006 und 2007 erzeugten Alkohol nicht…
…aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". In einem weiteren Vorbringen hat der Bf dazu nachvollziehbar ausgeführt, dass mit dem ohne Anmeldung in den Jahren 2006 und 2007 erzeugten Alkohol nicht…
…aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". In einem weiteren Vorbringen hat der Bf dazu nachvollziehbar ausgeführt, dass mit dem ohne Anmeldung in den Jahren 2006 und 2007 erzeugten Alkohol nicht…
…aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". In einem weiteren Vorbringen hat der Bf dazu nachvollziehbar ausgeführt, dass mit dem ohne Anmeldung in den Jahren 2006 und 2007 erzeugten Alkohol nicht…
…ohne Anmeldung hergestellt zu haben. Dabei gab er auch an, aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". Am 22. November 2007 wurde vom Zollamt Salzburg beim Bf. in Anwesenheit des Vertreters…
…wonach nicht aus den Betriebunterlagen ersehbare Aufwände an Zusatzarbeiten inklusive Materialien vorliegen würden, gehe ins Leere: Durch die Betriebsprüfung seien bei der Schätzung der Schwarzverkäufe an B.-Küchen zwei Größen berücksichtigt worden, nämlich als Einsatz der (geschätzte) bloße Einkaufswert der B.-Küche (ohne weitere Materialien…
…und 2003 von nach oben korrigierten Inventurbeständen und von einem (durchschnittlichen) Rohaufschlag im Ausmaß von 50% für nicht im Rechnungswerk enthaltene Warenverkäufe (Schwarzverkäufe) ausgehenden (abgabenbehördlichen) Schätzung die Umsätze um 40% zu erhöhen gewesen und die entsprechenden Gewinnerhöhungen als verdeckte Gewinnausschüttungen beim Geschäftsführer zu werten gewesen…
…erfolgt seien, verwehrt worden, sodass der Antrag auf Einsicht in jene Unterlagen, die für den Umfang und die Art der Zurechnung der von der X. Brauerei getätigten Schwarzverkäufe an die Bw. entscheidend seien, gestellt werde, zumal sich die Beweisaufnahme der Finanzverwaltung darauf beschränkt habe, festzustellen…
…Die Bw. habe jedoch sowohl den Buchnachweis als auch die Richtigkeit der UID-Nummer belegen können. Die BP begründe ihr Vorgehen nunmehr mit einem "Schwarzverkauf" der "nicht existenten Ware" in Österreich. Das Geschäft sei von Herrn R. vermittelt und die Abwicklung von der Bw. ordnungsgemäß…
…220 Liter Apfelschnaps ohne Anmeldung hergestellt zu haben. Dabei gab er auch an, aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". Mit Bescheid vom 14. Mai 2008, GZ. 600000/13541/2007-2…
…Ereignisses gehen wird. Tatsächlich wurde auch ein entsprechender betrieblicher Handlungsablauf eingerichtet, hat der Beschuldigte genau im richtigen Ausmaß Schwarzlieferungen an Bier ordern lassen und deren Schwarzverkauf zumindest vor dem Fiskus geheim halten können, hat die Beschuldigte viele Jahre hinweg unversteuerte Erlöse für die Unternehmen lukrieren…
…dienten (siehe Niederschrift). Dazu ist von der Betriebsprüfung folgendes festzuhalten: Aufgrund des vorliegenden Beweismateriales ist kein Zweifel an der Richtigkeit des Sachverhaltes sowie der ermittelten Einkaufsmengen gegeben. Der Grund für die Nichterfassung von Wareneinkäufen kann nur in der Nichterfassung der damit zusammenhängenden Verkäufe liegen ("Schwarzverkauf")…
…in der Krisensitzung November/Dezember 2003 stattgefunden habe (Seite 4 des Urteils). In Zusammenhang mit den Holzverkäufen wurde neuerlich betont, dass keine Schwarzverkäufe getätigt worden seien und das Holz vorhanden sei. Das Holz sei teilweise verarbeitet, teilweise verkauft worden und teilweise sei es noch vorhanden…