…In den folgenden Absätzen des § 30 BewG 1955 ist geregelt, wann diese Voraussetzung erfüllt ist. Rechtliche Würdigung des als erwiesen festgestellten Sachverhaltes: Der Bw. vertritt die Ansicht, der Schuldnachlass sei nicht einkommensteuerpflichtig. Ein Grund dafür sei, dass gemäß § 30 Abs. 2 Z 1 und 2…
…Basis für den Transaktionspreis in Höhe von € 3.000,000,-- (netto) herangezogen und schließlich dem Veräußerungsvertrag vom 27.06.2007 zu Grunde gelegt worden. Es könne der Prüferin zwar beigepflichtet werden, dass auch freiwillige Schuldnachlässe Entgelt darstellen könnten, Freiwilligkeit setze allerdings einen Entschluss voraus…
… 18 Abs 6 oder 7 EStG) aus vorangegangenen Jahren lag nicht vor. Das Finanzamt führte dazu in der Begründung aus, der Schuldnachlass in der KG unterliege keiner begünstigten Besteuerung gemäß § 36 EStG, weshalb der beantragte Sanierungsgewinn nicht berücksichtigt werden könne. Die Berufung richtet sich gegen…
…KStR 2000 Rz 1487a verweist betreffend die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 BAO auf diese Rz der EStR 2000. Während nach dem vorab Gesagten Schuldnachlässe im Rahmen gerichtlicher Ausgleiche begünstigt sind, ist die analoge Behandlung von Sanierungsgewinnen aus einem außergerichtlichen Ausgleich nicht im Gesetz…
…wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab, wobei es lediglich ausführte, der Schuldnachlass in der KG unterliege keiner begünstigten Besteuerung gemäß § 36 EStG. Der Bw beantragte die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Zur Begründung verwies er auf die Begründung der…
…genannten "Sanierungsgewinn" ergibt, wurde der Bw im Jahr 2005 im Zuge eines außergerichtlichen Schuldnachlasses ein erheblicher Teil ihrer gegenüber der Bank_1 und der Bank_2 bestehenden Verbindlichkeiten nachgelassen. Zur Begründung ihres Antrages führte die Bw zusammengefasst im Wesentlichen aus, sie habe sich schon längere…
…wurden. Somit bestehen für die angeführten Kreditnehmer keine Verbindlichkeiten mehr gegenüber unserem Institut. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute...." Mit Bescheid betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2003 datiert vom 27. Jänner 2006 wurde der Schuldnachlass nicht als begünstigungsfähiger Sanierungsgewinn anerkannt. Begründend wurde ausgeführt…
…2002 - 2005 umfassende Außenprüfung. In der Niederschrift vom 2. November 2006 über die Schlussbesprechung wurde durch den Prüfer festgehalten: "Im Zuge der Außenprüfung wurde vom steuerlichen Vertreter der Antrag auf Anerkennung eines Schuldnachlasses iHv. 529.936,78 € abzüglich der Verlustvorträge iHv. 347.448,45…
…der Einkünfte von Personengesellschaften für 2005 an das zuständige Finanzamt. Im ausgewiesenen betrieblichen Ergebnis von 23.721,12 € war ein Gewinn aus einem Schuldnachlass aufgrund eines außergerichtlichen Ausgleiches iHv 42.689,83 € enthalten. 2. Das Finanzamt veranlagte die erklärten Einkünfte für 2005 und…
…250,27 (das sind 26,75 % des Gesamtbetrages der Verbindlichkleiten) zu. Nach Erhalt der Abschlagszahlung beendete sie die Geschäftsverbindung. Das Motiv für den Schuldnachlass war in der Sicherung der Einbringung, zumindest eines Teiles der aushaftenden Verbindlichkeit, und nicht in der Sanierung des überschuldeten Betriebes gelegen…
…gesichert gewesen. Gemäß Rz 7272 EStR sei die Abgabenbehörde nach § 206 BAO befugt, bei Schuldnachlässen im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleiches von der Abgabenfestsetzung in einer dem § 36 EStG vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen. Da alle der in Rz 7272 angeführten Voraussetzungen durch die Berufungswerber erfüllt…
…bei ihrer damaligen Hauptgläubigerin, Bank Austria CA BV, einen langwierig verhandelten teilweisen Schuldnachlass erlangt: Von den seit 2002 wegen andauernder Überschuldung des Unternehmens fällig gestellten Kreditforderungen jener Bank, welche ca. 80% der Gesamtverbindlichkeiten ausmachten und in der Bilanz zum 31.12.2004 mit € 188…
…einen Sanierungserfolg gebracht. Es fehle daher an der für eine Steuerfreiheit nach § 36 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) erforderlichen Sanierungseignung des Schuldnachlasses bzw. an der Sanierungsfähigkeit des Betriebes. Aufgrund eines EDV-mäßigen Ausfertigungsfehlers erließ das FA in der Folge dennoch eine stattgebende Berufungsvorentscheidung (BVE). Der darin mit…
…Mutmaßungen über die Entwicklung des Unternehmens im Falle seiner Fortführung nach September 1998 nicht zielführend. Abgesehen von einem hinreichenden Ausmaß des erzielten Schuldnachlasses fehlt es dem Gläubigerverzicht des Jahres 1997 für die Beurteilung als allgemeine Sanierungsmaßnahme aber vor allem an der Erhaltung des sanierten Betriebes.…
…die Begründung für die Wiederaufnahme insoweit ausgeführt, als ein in der Gewinn- und Verlustrechnung 1996 als Schadensfall bezeichneter und im Zuge der Ermittlung der Betriebsprüfung als Schulnachlass für die C GmbH erklärter Aufwand nicht als solcher anerkannt worden sei. Die Würdigung eines auf Verlangen der…
Jahr 2001 sowohl die aus der Tätigkeit an der U Wien, als auch die seitens der Ä Kammer gemeldeten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw. des Einkommens in entsprechender Höhe und unterzog diese der Besteuerung. Im Zuge des gesamten…
…geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen) nicht um eine Sanierung handelt. Weiters führen Sie in Ihrer Berufungsbegründung aus, dass der Schuldnachlass gewährt wurde, um die Liquidation des verschuldeten Unternehmens zu ermöglichen. Als Liquidationsgewinn gilt gem § 19…
…2007 einzustellen, hat die B GmbH aus der Finanzierung dieser Aktivitäten resultierende Forderungen mit einem Teilbetrag von 415.000,00 € nachgesehen. Infolge des Schuldnachlasses wurde von der Berufungsführerin für das Jahr 2007 ein Gewinn in Höhe von 395.080,56 € erklärt. Mit demselben…
…Form erfolgt, dass die Vertriebs- und Serviceverträge der Fa. U-GmbH an die Fa A. abgetreten worden seien und für bisher gelieferte und nicht bezahlte Maschinen der Schuldnachlass erfolgt sei. Zusätzlich seien noch zwei Maschinen geliefert worden, die nicht hätten bezahlt werden müssen, und die…
…31 zum Ansatz gelangte. In der gegen den Körperschaftssteuerbescheid 2002 eingebrachten Berufung begehrte die Bw. die Anerkennung des Schuldnachlasses der Bank als Sanierungsgewinn und somit auch die Anerkennung des Verlustabzuges in voller Höhe ohne Vortragsgrenze. Mit Schriftsatz vom 17. November 2005 wurde dazu näher ausgeführt…