…In den folgenden Absätzen des § 30 BewG 1955 ist geregelt, wann diese Voraussetzung erfüllt ist. Rechtliche Würdigung des als erwiesen festgestellten Sachverhaltes: Der Bw. vertritt die Ansicht, der Schuldnachlass sei nicht einkommensteuerpflichtig. Ein Grund dafür sei, dass gemäß § 30 Abs. 2 Z 1 und 2…
…Basis für den Transaktionspreis in Höhe von € 3.000,000,-- (netto) herangezogen und schließlich dem Veräußerungsvertrag vom 27.06.2007 zu Grunde gelegt worden. Es könne der Prüferin zwar beigepflichtet werden, dass auch freiwillige Schuldnachlässe Entgelt darstellen könnten, Freiwilligkeit setze allerdings einen Entschluss voraus…
… 18 Abs 6 oder 7 EStG) aus vorangegangenen Jahren lag nicht vor. Das Finanzamt führte dazu in der Begründung aus, der Schuldnachlass in der KG unterliege keiner begünstigten Besteuerung gemäß § 36 EStG, weshalb der beantragte Sanierungsgewinn nicht berücksichtigt werden könne. Die Berufung richtet sich gegen…
…KStR 2000 Rz 1487a verweist betreffend die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 BAO auf diese Rz der EStR 2000. Während nach dem vorab Gesagten Schuldnachlässe im Rahmen gerichtlicher Ausgleiche begünstigt sind, ist die analoge Behandlung von Sanierungsgewinnen aus einem außergerichtlichen Ausgleich nicht im Gesetz…
…wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab, wobei es lediglich ausführte, der Schuldnachlass in der KG unterliege keiner begünstigten Besteuerung gemäß § 36 EStG. Der Bw beantragte die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Zur Begründung verwies er auf die Begründung der…
…genannten "Sanierungsgewinn" ergibt, wurde der Bw im Jahr 2005 im Zuge eines außergerichtlichen Schuldnachlasses ein erheblicher Teil ihrer gegenüber der Bank_1 und der Bank_2 bestehenden Verbindlichkeiten nachgelassen. Zur Begründung ihres Antrages führte die Bw zusammengefasst im Wesentlichen aus, sie habe sich schon längere…
…wurden. Somit bestehen für die angeführten Kreditnehmer keine Verbindlichkeiten mehr gegenüber unserem Institut. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute...." Mit Bescheid betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2003 datiert vom 27. Jänner 2006 wurde der Schuldnachlass nicht als begünstigungsfähiger Sanierungsgewinn anerkannt. Begründend wurde ausgeführt…
…2002 - 2005 umfassende Außenprüfung. In der Niederschrift vom 2. November 2006 über die Schlussbesprechung wurde durch den Prüfer festgehalten: "Im Zuge der Außenprüfung wurde vom steuerlichen Vertreter der Antrag auf Anerkennung eines Schuldnachlasses iHv. 529.936,78 € abzüglich der Verlustvorträge iHv. 347.448,45…
…der Einkünfte von Personengesellschaften für 2005 an das zuständige Finanzamt. Im ausgewiesenen betrieblichen Ergebnis von 23.721,12 € war ein Gewinn aus einem Schuldnachlass aufgrund eines außergerichtlichen Ausgleiches iHv 42.689,83 € enthalten. 2. Das Finanzamt veranlagte die erklärten Einkünfte für 2005 und…
…an dieser LV. | Kommunale Unterstützung | Eur 3.000 | | Neuaufnahme Darlehen laut Vertrag | Eur 40.000 | Notariatsakt vom 8.11.2012 | | Eur 107.041,84 | Schuldennachlass [..]“ Der Bf legte Auszüge aus seinem bei der Raiffeisenbank XX reg…
…250,27 (das sind 26,75 % des Gesamtbetrages der Verbindlichkleiten) zu. Nach Erhalt der Abschlagszahlung beendete sie die Geschäftsverbindung. Das Motiv für den Schuldnachlass war in der Sicherung der Einbringung, zumindest eines Teiles der aushaftenden Verbindlichkeit, und nicht in der Sanierung des überschuldeten Betriebes gelegen…
…gesichert gewesen. Gemäß Rz 7272 EStR sei die Abgabenbehörde nach § 206 BAO befugt, bei Schuldnachlässen im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleiches von der Abgabenfestsetzung in einer dem § 36 EStG vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen. Da alle der in Rz 7272 angeführten Voraussetzungen durch die Berufungswerber erfüllt…
…Jahre 2010 und 2011 ausgewiesene Einkommen entspreche nicht den Tatsachen, zumal es sich dabei ausschließlich um Einkünfte aus einem Schuldnachlass aufgrund eines gerichtlichen Zahlungsplanes handle. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab, weil durch den Wegfall einer betrieblichen Schuld im Rahmen der…
…und ihren Gläubigerbanken eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese ist Teil eines Sanierungskonzeptes. Danach ist mit den Banken ein Schuldnachlass iHv Euro 1,6 Mio nach Maßgabe der Rückführung des Obligos vereinbart worden, weiters die nicht näher bestimmte Möglichkeit, diese Schuld zu erwerben. 30.12.2005: Die…
…wobei gleichzeitig festgehalten wurde, dass es sich bei diesen Einkünften um "Gewinne aus einem Schuldnachlass auf Grund eines gerichtlichen Ausgleiches, Zwangsausgleiches oder aus anderen Gründen" handle und die zu leistende Quote 20,00 % betrage. Ebenso wurden die Einkünfte je zur Hälfte auf die beiden Gesellschafter…
…bei ihrer damaligen Hauptgläubigerin, Bank Austria CA BV, einen langwierig verhandelten teilweisen Schuldnachlass erlangt: Von den seit 2002 wegen andauernder Überschuldung des Unternehmens fällig gestellten Kreditforderungen jener Bank, welche ca. 80% der Gesamtverbindlichkeiten ausmachten und in der Bilanz zum 31.12.2004 mit € 188…
…einen Sanierungserfolg gebracht. Es fehle daher an der für eine Steuerfreiheit nach § 36 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) erforderlichen Sanierungseignung des Schuldnachlasses bzw. an der Sanierungsfähigkeit des Betriebes. Aufgrund eines EDV-mäßigen Ausfertigungsfehlers erließ das FA in der Folge dennoch eine stattgebende Berufungsvorentscheidung (BVE). Der darin mit…
…Mutmaßungen über die Entwicklung des Unternehmens im Falle seiner Fortführung nach September 1998 nicht zielführend. Abgesehen von einem hinreichenden Ausmaß des erzielten Schuldnachlasses fehlt es dem Gläubigerverzicht des Jahres 1997 für die Beurteilung als allgemeine Sanierungsmaßnahme aber vor allem an der Erhaltung des sanierten Betriebes.…
…25. Juni 2001 sei die Absicht der Beschwerdeführerin zu entnehmen, einen teilweisen Schuldnachlass ihrer gegenüber der R-GmbH bestehenden Verbindlichkeit zu erwirken (aus wirtschaftliche Gründen). Der persönlich haftende Gesellschafter wäre nach Maßgabe seiner Möglichkeiten zur Berichtigung der Verbindlichkeiten unter Einbeziehung seiner künftigen Einkünfte bereit. Deswegen…
…der Veranlagung für das Kalenderjahr 2021 (vgl § 124b Z 379 EStG) auf "vergleichbare außergerichtliche Sanierungen" erweitert. Aus den gesetzlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass der außergerichtliche Schuldnachlass im Kalenderjahr 2020 nicht unter § 36 EStG subsumiert werden konnte (siehe auch BFG 14.02.2025, RV/7100469/2019…