…1 lit. a FinStrG herzuleitenden rechtlich geschützten Werten (Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben infolge angespannter wirtschaftlicher Situation) und andererseits durch die Schwere und Nachhaltigkeit der Rechtsgutbeeinträchtigungen (Verkürzungsbetrag, Faktenanzahl) bestimmten Schuldausmaß sind dabei unter den Aspekten des § 23 Abs. 1 FinStrG sowohl spezial- als auch generalpräventive Überlegungen angemessen…
eine Nachfrist bis zum 27. Jänner 2003 zugestanden. Die Entrichtung erfolgte am 25. Februar 2003 (Arbeitsbogen zu ABNr. 231016/02, Buchungsabfrage vom 2. Mai 2005). Für eine strafbefreiende Wirkung der "Selbstanzeige" fehlt es - nach Meinung des Berufungssenates - an einem derartigen Anbringen, jedenfalls aber an der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Christoph Bauer und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder Dr. Andrea Ornig, Mag. Petra Kühberger und Dr. Bernhard Koller über die Berufung des Bw., vertreten durch Baldinger & Partner Unternehmens- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 1180 Wien, Ferrogasse 37, vom 2. Februar…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juni 2011 hätte A als steuerlich Verantwortlicher der B-KG bis zum Ablauf des 16. August 2011 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 914,05 zu entrichten gehabt; überdies wäre von ihm bis zum selben Zeitpunkt per FinanzOnline die diesbezügliche…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag.a Heidi Blum und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des…
…38 Abs. 1 lit. a FinStrG aF) bestimmende Schuldausmaß in Bezug auf die hinterzogenen Mineralölsteuern wird wesentlich dadurch bestimmt, dass die sich aus dem vorgenannten Verhalten des V als entsprechend sorgfältig geplante und grundsätzlich auf unbestimmte Dauer angelegte Handlungsweise - das inkriminierte Verhalten bzw. deren Wirkungsweise…
…einheitlich vorgesehenen maximalen Strafobergrenze hingewiesen. Da auch bei der dem behördlichen Ermessen anheim gestellten Entscheidung über die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe auf die Umstände des Einzelfalles und insbesondere auf das aus den Tat- und Täterumständen hervorgehende konkrete Schuldausmaß Bedacht zu nehmen ist, erscheint eine geringfügige Herabsetzung…
…dem durch die Tatqualifikation im Sinne des § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG bestimmten Schuldausmaß insbesondere festzustellen, dass die festgestellten Tathandlungen des Beschuldigten zu Teilfaktum a) gleichsam unmittelbar an den Schuldspruch zur StrNr. 046-2001/00365-001 bzw. an die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe zu StrNr…
…Schuld- bzw. Unrechtsgehaltes der Tat (vgl. § 23 Abs. 1 FinStrG) ist neben dem festgestellten Schuldausmaß vor allem festzustellen, dass, indem die (nicht als Tatbestandelement, sondern als Folge der Tat eingetretene) Eingangsabgabenverkürzung (Einfuhrumsatzsteuer) auf Grund der (späteren) Vorsteuerabzugsberechtigung der B GesmbH keine endgültige war, hier eher…
…zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären, eine Rechtswidrigkeit der gegenständlichen Säumniszuschläge aufzuzeigen. Diese Einwändungen wären allenfalls für die Beurteilung des Schuldausmaßes im Falle eines Antrages gemäß § 217 Abs. 7 BAO, wonach Säumniszuschläge herabzusetzen sind…
…in Hinblick auf die Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG). Sowohl für die Bemessung der Geld- als auch der Ersatzfreiheitsstrafe auf der Ebene des Schuldausmaßes von zusätzlicher und wesentlicher Relevanz erweist sich aber der ebenfalls aktenkundige Umstand, dass RS im Zuge des finanzstrafrechtlichen…
…von 9.345,29 € festgestellt werden, dass die Bedeutung der jeweiligen Tat keineswegs in einem Missverhältnis betreffend der Verhängung der Wertersatzstrafen steht. Hinsichtlich des Schuldausmaßes ist anzumerken: Es wurden die Geldstrafen von der Erstbehörde im untersten Bereich festgesetzt, so beträgt die über den Erstbeschuldigten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Dr. Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen A, in B, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Morscher, 4840 Vöcklabruck, Stadtplatz 7,wegen Finanzordnungswidrigkeit gemäß § § 49 Abs. 1 lit. a des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Franz Danninger und Dipl.Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder des Senates…
2.7.6. Weiters hat der Bw. die Einvernahme des Masseverwalters im Konkurs der KG beantragt, welcher eine allfällige Gläubigerbevorzugung bzw. das Vorliegen von Anfechtungstatbeständen geprüft habe. Dazu teilte der Masseverwalter der Abgabenbehörde zweiter Instanz über schriftliche Befragung vom 18. 7. 2007 im Antwortschreiben vom…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Bernadette Gromaczkiewicz als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H, vom 11. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 18. Mai 2004 zu StNr. 000/0000 betreffend Entlassung aus der Gesamtschuld nach § 237 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Berufungswerberin…
Als Nachweis, dass ab Jänner 2009 die GmbH Überweisungen mittels Telebanking durchgeführt hat, wurde ein Schreiben betreffend i-TANs der Bank-1 vom 22. Jänner 2009 an Ing. E. vorgelegt. Berücksichtigt man den optimalen Postlauf dieses Schreibens, wäre der Bw. tatsächlich frühestens am Freitag, dem…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates in…