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UFSW RV/0662-W/04Schriftlichkeitsgebot für Zahlungserleichterungsansuchen; telefonische Mitteilung ist nicht säumnishemmend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2006

…Berücksichtigung finden, da § 85 Abs. 1 BAO die Schriftlichkeit von Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen vorsehe. Mit schriftlichem Anbringen vom 15. März 2004 beantragte die Bw. die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte vor, dass…

UFSL RV/0581-L/09Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung: bedarf der Schriftlichkeit gemäß § 6 Abs. 3 UStG iVm § 85 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2011

…bestimmt weiters, dass jede Niederschrift den vernommenen oder sonst beigezogenen Personen vorzulegen und von ihnen durch Beisetzung ihrer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen ist. a) Formerfordernis der Schriftlichkeit: Wie der steuerliche Vertreter des Bw in der Berufungsschrift ausführt wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass…

UFSG RV/0210-G/03Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Michael Haberl, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1999 entschieden: Die Berufung wird als verspätet zurückgewiesen. Die Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…

UFSL RV/0984-L/05Abgrenzung Mietvorauszahlung, Darlehen, firmeninterner Vorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.01.2010Teil 1/2

…diese nicht grundbücherlich eingetragen wären. Seitens der Betriebsprüfung wurde dagegen eingewendet, dass bereits im Jahre 1994 Mietvorauszahlungen geleistet worden seien und 1999 ein Bestandsrecht eingetragen worden sei. Im Übrigen fehle es an der Schriftlichkeit. Der Vertreter der Bw. stellte in Aussicht, dass der Berufungsbehörde jene…

UFSL RV/0984-L/05Abgrenzung Mietvorauszahlung, Darlehen, firmeninterner Vorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.01.2010Teil 2/2

…schriftliche Vereinbarung fremdunüblich sei. Deshalb sei eine Darlehensvereinbarung anzunehmen. Dem ist insofern zuzustimmen, dass die fehlende Schriftlichkeit nicht dem üblichen Verkehr im Geschäftsleben entspricht. Allerdings ist es unter fremden Geschäftspartnern auch nicht unbedingt üblich, einen Darlehensvertrag über mehr als 9 Mio. ATS nur mündlich abzuschließen…

UFSI FSRV/0032-I/09Zurückweisung eines mittels E-Mail eingebrachten Rechtsmittels im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.12.2009

…86a Abs. 1, 1. und 2. Satz BAO können Anbringen, für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen oder gestatten, auch telegraphisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen wird, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingereicht werden. Durch…

UFSL FSRV/0065-L/07Zurückweisung eines mittels E-Mail eingebrachten Einspruchs gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.10.2007

…anwendbaren) Bestimmungen des Abs.3 leg.cit. schriftlich einzureichen (Eingaben). Gem. § 86a Abs.1 BAO können Anbringen, für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen oder gestatten, auch telegrafisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen ist, im Wege automatisationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder…

UFSI FSRV/0025-I/07Zurückweisung eines mittels e-mail eingebrachten Einspruchs gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.07.2007

…86a Abs. 1, 1. und 2. Satz BAO können Anbringen, für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen oder gestatten, auch telegraphisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen wird, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingereicht werden. Durch…

UFSL RV/0608-L/05Zurückweisung einer verspäteten Berufung gegen einen Haftungsbescheid (§§ 9, 80 BAO) gemäß § 273 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.06.2006

…die Schriftform dem Einschreiter nach seinen persönlichen Verhältnissen nicht zugemutet werden kann (lit. c). Mündliche Anbringen sind in einer Niederschrift festzuhalten (§ 87 BAO). Sehen die Abgabenvorschriften für Anbringen Schriftlichkeit vor oder gestatten sie diese, dann können Anbringen dem § 86a Abs. 1 BAO zufolge auch telegrafisch…

UFSZ3K ZRV/0038-Z3K/03Zurückweisung einer mittels e-Mail eingebrachten Beschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.05.2006

…einzureichen (Eingaben). Ein e-Mail ist kein schriftliches Anbringen. Gemäß § 86a Abs. 1 erster und zweiter Satz BAO können Anbringen, für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen oder gestatten, auch telegrafisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen wird, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung…

UFSL RV/0259-L/041. Widerruf des Verzichts auf Kleinunternehmerregelung 2. Bescheidberichtigung gem. § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2005

…vertretene Rechtsauffassung unrichtig ist, so liegt aus der Sicht der Abgabenbehörde eine offensichtliche Unrichtigkeit vor. Im vorliegenden Fall liegt unbestrittenermaßen eine Verzichtserklärung gem. § 6 Abs. 3 UStG 1994 vor. Hinsichtlich der geforderten Schriftlichkeit des Widerrufs führt z.B. Ruppe (Kommentar zum UStG 1994, 2. Auflage, …

UFSG RV/0199-G/03Gesellschafterdarlehen als verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.GmbH, vertreten durch Mag. Mag.G.R.GmbH gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 21. Mai 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Körperschaftsteuer 2000 und Körperschaftsteuer 2000 entschieden: a) Der Berufung gegen den…

UFSG RV/0468-G/04Gesellschafterdarlehen als verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.GMBH, vertreten durch G.R.SteuerberatungsGmbH, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 2000…

UFSS RV/0407-S/06Antrag auf Löschung der Eintragung in den Kriminalpolizeilichen Aktenindex des BMI als eine gebührenpflichtige Eingabe iZm der Entstehung der Gebührenschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2006

…jede andere schriftliche Art der Erledigung eines Anbringens. Durch die Zustellung der Erledigung entsteht somit für alle bei der betreffenden Behördeninstanz im jeweiligen Verfahren angefallenen gebührenpflichtigen Schriften die Gebührenschuld. Das Gebührengesetz ist vom Prinzip der Schriftlichkeit (Urkundenprinzip) beherrscht, welches gerade für die Schriften im Sinne…

UFSW RV/1050-W/08Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof in Zivildienstangelegenheiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…131, Art. 144 B-VG). Das Erfordernis der Schriftlichkeit von Beschwerden ergibt sich aus den Bestimmungen des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 (§24 VwGG) bzw. Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 (§15 f VfGG). Eine Beschwerde an ein Höchstgericht stellt somit keine unmittelbar durch das Zivildienstgesetz veranlasste Schrift dar. Die vom Bw…

UFSW RV/1930-W/04Widerruf der Erklärung auf Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 3 UStG 1994.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2006

…fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. Hinsichtlich der geforderten Schriftlichkeit des Widerrufs führt z.B. Ruppe (Kommentar zum UStG 1994, 3…

UFSZ1W ZRV/0309-Z1W/071. Antrag auf Erlass/Erstattung von Eingangsabgaben samt Nebengebühr nach Art. 239 ZK. 2. Antrag auf Aussetzung der Zahlungspflicht nach Art. 222 Abs.2 ZK. 3. Undeutliches Parteienvorbringen, Mängelbehebungsauftrag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.06.2012

…nichts. Wenn es um die Beseitigung von Unklarheiten und die Herstellung von Rechtssicherheit geht, ist im Sinne von § 94 BAO Schriftlichkeit oder (protokollierte) Mündlichkeit geboten, bloß telefonische Kontaktaufnahmen wie sie laut Aktenvermerk vom 10.4.2007 zwischen dem Zollamt und einer Firmenangehörigen der Bf. bzw…

UFSZ3K ZRV/0047-Z3K/08Altlastenbeitrag; Grundierung einer bestehenden Hofeinfahrt mit aufbereiteten Baurestmassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.06.2009

…anzeigepflichtig war. Vorschriftswidrig sind baubewilligungsfreie bauliche Anlagen auch dann, wenn sie Bau- und Raumordnungsvorschriften verletzen. Ein Bauvorhaben ist somit trotz Verletzung des Schriftlichkeitsgebotes in § 21 Abs.3 Stmk. BauG nicht rechtswidrig, wenn es weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig ist und den Bau- und Raumordnungsvorschriften entspricht. Klagenfurt…

UFSK RV/0292-K/06Nachversteuerung von Abfertigungszahlungen zufolge Fortsetzung des Dienstverhältnisses im Familienbetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2009Teil 1/2

…der Bw. erwiderte dazu, dass aus seiner Sicht die Ab- und Anmeldung der Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse als Schriftlichkeit ausreichen würde und den Vorgang der Beendigung der Dienstverhältnisse auch ohne weitere schriftliche Nachweise ausreichend dokumentieren würden. Ferner wies der steuerliche Vertreter der Bw. darauf hin…

UFSS RV/0024-S/09Zur Rechtsnatur von Eintragungen im Abgabeninformationssystem AIS-DB2
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2009

…Überdies ist fest zu halten, dass die Verfahrensgrundsätze der BAO wie z.B. Schriftlichkeit nicht nur im Verfahren zwischen Finanzamt und Abgabepflichtigen oder UFS und Abgabepflichtigen Anwendung findet, sondern auch im Verkehr zwischen UFS und Abgabenbehörde erster Instanz. Folglich bleibt die bloße elektronische Eingabe von…