…Wie sich aus gegenständlichem Sachverhalt ergibt, handelte es sich bei der Fa. I um ein Scheinunternehmen. Im vorliegenden Fall erfolgte die Geschäftsabwicklung in Bezug auf die strittigen "innergemeinschaftlichen Lieferungen" ausschließlich per Telefon bzw. über e-mail und waren der GmbH die betreffenden Kontaktpersonen (insbesondere ein…
…Sie habe ihre Pflichten, die ihr für die Durchführung dieser Zollanmeldungen gesetzlich obliegen, eingehalten. Dass es sich bei den Empfängern um Scheinunternehmen gehandelt habe, sei ihr nicht bekannt gewesen. Die von ihr durchgeführten Stufe 2 Abfragen hätten den aufrechten Bestand der UID Nummer und der…
…Berufung bekämpft die Bw. die Nichtanerkennung von Vorsteuer in Höhe von 1.458.146,- ATS. Die Annahme der Behörde, bei der Fa. A. GmbH handle es sich um ein Scheinunternehmen, sei unrichtig. Die Geschäftsverbindung zwischen der Bw. und der Fa. A. GmbH habe im Jahr…
…dass im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung in der Buchhaltung der W.GesmbH Rechnungen der in Konkurs befindlichen SV.GmbH aufgefunden worden seien. Dieses Unternehmen werde als Scheinunternehmen angesehen, die von ihm ausgestellten Rechnungen seien zur unberechtigten Lukrierung von Vorsteuern herangezogen worden. Gegen diesen Bescheid richtet sich…
…der Abnehmer ein Scheinunternehmen sei, sei die Voraussetzungen für die Gewährung der Umsatzsteuerbefreiung nach Art 6 Abs.1 UStG 1994 nicht erfüllt, da der erforderliche Buchnachweis nicht erbracht worden sei. Die aufgezeichnete UID könne nicht die UID des tatsächlichen Abnehmers sein. Unter "Scheinunternehmen" werde ein…
…ist und durch den Bw nicht vorschriftsmäßig abgeführt wurde. Durch das strafgerichtliche Urteil sind auch die Argumente des Bw aus der Berufung, es habe sich bei den Subunternehmen nicht um Scheinunternehmen gehandelt, sondern die Leistungen dieser Unternehmen seien zu marktüblichen Preisen erbracht worden, entkräftet worden…
…und dass es sich bei diesem Unternehmen um ein Scheinunternehmen handle. Ich kann zur Geschäftsgebahrung dieses Unternehmens im Detail nicht Stellung nehmen, halte jedoch fest, dass im allgemeinen Wirtschaftsverkehr die Insolvenz eines Unternehmens nicht ausreicht, um von einem Scheinunternehmen zu sprechen. Weiters führe ich aus…
…der Masseverwalterin (Dr. P) höchstwahrscheinlich mangels kostendeckenden Vermögens abzuweisen. Die C-GmbH sei daher infolge des vorliegenden Ermittlungs- und Aktenstandes als "Scheinunternehmen" zu qualifizieren. 2. Fa. 2 GmbH (idF K-GmbH) Diese Firma sei mit Gesellschaftsvertrag vom 2.2.2006 gegründet worden. Als Geschäftsführerin sei…
…Begründet wird dies damit, dass nach den Feststellungen des FA Wien 21/22 ein Scheinunternehmen vorliege, da keinerlei Geschäftsräumlichkeiten (bei der Wohnungsöffnung seien lediglich 2 Autoreifen und eine Gartenschere "angetroffen" worden) des angeblichen Lieferanten feststellbar gewesen wären und auch sonst eine Kontaktherstellung nicht möglich gewesen…
…ihrem Namen die gesamte Geschäftsabwicklung vorzunehmen. Auf den von den Händlern ausgestellten Gutschriften schienen die von den "Geschäftsherren" angegebenen Vollmachtgeber (Scheinunternehmer) als Lieferanten auf. An den auf den Gutschriften angeführten Anschriften dieser Scheinunternehmen fand naturgemäß kein Geschäftsbetrieb statt bzw. stimmten die angeführten Anschriften gar nicht…
…dass BC die Daten des KS kannte, da dieser der von ihm vorgeschobene Scheinunternehmer war. 4.) Zu den durch die Bw vorgelegten Unterlagen bzw. weiteren Überprüfungsmaßnahmen. Neben den üblicherweise seitens der Bevollmächtigten vorgelegten formalen Nachweise der angeblichen Unternehmereigenschaft der Scheinlieferanten wurden seitens der Bw keine…
…Zuvor hat sich ihre Tätigkeit auf das bloße Unterschreiben von vorgelegten Belegen beschränkt. Die Aussagen der VV decken sich mit den Aussagen anderer vorgeschobener Scheinunternehmer zur Vorgangsweise. Auf zwei im Akt befindlichen Gutschriften anderer Abnehmer aus der Zeit vor dem 15.3.2006 findet sich…
…und Tatsachen aller eingetragenen Rechtsträger richtig sind. In diesem Sinne hat die Bw. im Gegenstand auch darauf vertraut, dass es sich bei den betreffenden Unternehmen um keine so genannten Scheinunternehmen handelt. Denn es hat ja eine strenge gerichtliche bzw. behördliche Prüfung bei diesen Unternehmen bestanden…
…Grundlage einen unabhängigen dritten Steuerpflichtigen, nämlich die Bw., zur Haftung heranzuziehen. 4. Da es sich bei diesem Vorlieferanten I-GmbH nach der Darstellung der Abgabenbehörde um ein Scheinunternehmen handeln dürfte, sei davon auszugehen, dass eine Vorschreibung der Umsatzsteuer erfolglos sei werde. Offenbar bemühe sich die…
…1996, 94/13/0133). Wie sich aus gegenständlichem Sachverhalt ergibt, handelt es sich bei der Fa. W um ein Scheinunternehmen, welches an der angegebenen Firmenadresse zumindest im Zeitraum der erfolgten Rechnungslegung, nämlich in den Monaten Mai und Juni 2005 keinerlei geschäftliche Tätigkeit entfaltet hat. Wenn…
…denn durch das gemeinsam geführte Kontokorrentkonto ist auch eine wirtschaftliche Eingliederung der Bw in das Scheinunternehmen des LP anzunehmen und eine Weisungsgebundenheit der Bw als erwiesen anzusehen. Die von der Bw als Beweis für Einnahmenerzielungsabsicht ins Treffen geführte Rechung vom 30.1.2009 über netto…
…unter der angegebenen Adresse im Ausland steuerlich angemeldet ist, nicht aber, dass es sich um ein aktiv tätiges Unternehmen und kein Scheinunternehmen handelt. Es obliegt dem Steuerpflichtigen sich über die tatsächliche Existenz und Aktivität seines Vertragspartners zu informieren. Wenn sich nun die Bf. darauf stützt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Schwaz betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1992 bis 1996 entschieden: Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1992 bis 1996 wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch SWG Steuerberatungs- u. Wirtschaftstreuhand GesmbH, 1010 Wien, Wipplingerstr. 18/8, vom 10. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 a) vom 3. Mai 2005 betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre…
Bei den Geschäftsfällen im Juni und Juli 2004 wurde von einem Angestellten der F-GmbH der Name des jeweiligen Fahrers samt Reisepass- bzw Führerscheinkopie und Unterschrift im Einzelnen festgehalten (Niederschrift mit A**** G**** am 13.6.2007, UFS-Akt und in der mündlichen Berufungsverhandlung; Ausweiskopien…