…00 (Mittelwert S 18.500,00; JahresbetragS 222.000,00) ist daher unter Bedachtnahme auf durchschnittliche Urlaubsaufwendungen für eine vierköpfige Familie iHv zumindest S 40.000,00 pro Jahr eine Schätzung von Lebensführungskosten iHv jährlich S 262.000,00 realistisch, zumal aus der Aktenlage auch…
…der Vermögensdeckung und des Ausmaßes der Hinzurechnung ist nachfolgend zu untersuchen, ob bzw inwieweit das Verfahrensergebnis im Gesamtbild eine Unterdeckung der vom Bw nicht aufgeklärten Geldmittel aufzeigt, die zur Schätzung iSd § 184 BAO Anlass gibt. Da das Ansparen des Betrages von S 1.220.000…
…dieses den Bescheid damit, dass wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO im Schätzweg ermittelt worden seien. Mit Berufung vom 21.2.2008 eingelangt beim Finanzamt am 27.2.2008 erhob der Bw. Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid und führte aus, dass er die…
…abzugeben. In diesen Einkommensteuererklärungen wurden zahlenmäßige Abweichungen gegenüber den ursprünglichen Angaben festgestellt. Im Zuge einer vom Finanzamt durchgeführten Prüfung nach § 151 BAO wird nun abschließend festgestellt: Wegen nicht vorhandener Aufschreibungen und aufgrund der mangelhaften Angaben des Abgabepflichtigen ist eine Schätzung gemäß § 184 BAO vorzunehmen. 1…
…für diese Jahre keine Jahresabschlüsse vorgelegt wurden, erfolgte die Schätzung an Hand der (vorläufigen) Saldenlisten. Die vom Prüfer für die Jahre 1998 bis 2001 durchgeführte Erlöskalkulation setzt sich zusammen aus einer Kalkulation des Materialeinsatzes und einer Kalkulation der Leistungserlöse. Die Kalkulation ergab erklärte Mindererlöse in…
…koste nicht ATS 15.000,00 monatlich, sondern bloß ATS 8.000,00 bis 8.500,00 monatlich. Die überhöhte Schätzung könne auf eine angenommene Jahreskilometerleistung zurück zuführen sein, die der tatsächlichen nicht entspräche. Bei der Gutachtensüberprüfung am 22.3.2000 habe der PKW einen…
…abweichen und beantragt: - Anerkennung der Ersparnisse des Herrn W.K. zu Beginn 1988 von ÖS 200.000,--, - Minderung der Lebensführungskosten pro Jahr um ÖS 24.000,--, - Anerkennung der Auflösung des Wertpapierdepots (ÖS 486.498,--) sowie - Anerkennung des Darlehens M.K. und der Einzahlungen M.H.…
…Grund komme zur Frage des Besteuerungsrechtes das Doppelbesteuerungsabkommen nicht zur Anwendung. Kostenersätze für Miete, Strom und andere Lebensführungskosten in Höhe von S 14.476,-- würden zum steuerpflichtigen Arbeitslohn werden. Für das vom Dienstgeber zur Verfügung gestellte Kraftfahrzeug, welches auch für Privatfahrten zur Verfügung gestanden sei…
…Schätzung) | | | | 37.424 | 11.821 | 869 | Anwaltskosten | | | | 151.343 | | 3.000 | GWG | | | | 3.048 | | 3.223 | Investitionen | | | | | 446.711…
…dass die Eingangsrechnungen der A-GesmbH und M-GesmbH nicht anzuerkennen seien, beantrage der Bw die Schätzung der für diese Leistungen zweifelsohne zu erbringenden Ausgaben. Festzustellen sei ebenso, dass nicht alle Protokolle der Einvernahme der Zeugen zur Stellungnahme vorgelegt worden seien und der Bw somit…
…gewesen, wozu die Anmerkung der Bw. gewesen sei: "Finanzierung des Studiums durch Eltern". Die Eltern der Bw. würden ausschließlich Aufwendungen übernehmen, die nur mit dem Studium zusammen hängen würden, nicht jedoch die anderen Lebensführungskosten. Für diese müsse alleine die Bw. aufkommen. Gem. § 6 Abs. 5…
…so ist davon auszugehen, dass diese Lebenshaltungskosten aus nicht erklärten Ergebnissen seiner Tätigkeit stammen und somit ist die Behörde aufgrund von nicht gedeckten Lebenshaltungskosten zur Schätzung berechtigt. Der Bw hat auf die Anfrage des Finanzamtes, wie die Verluste bzw die Kosten der privaten Lebensführung finanziert…
…hinsichtlich derer Belege nicht mehr vorhanden sind, zwecks Vornahme von Vergleichsberechnungen diesbezügliche Rechnungen der vergangenen Monate gesammelt. Ein derartiges Vorbringen berechtigt die Behörde zur Schätzung hinsichtlich jener Aufwendungen, welche seitens der Tochter nicht nachgewiesen werden können. Entsprechend den der Behörde übermittelten Belegen konnten seitens der…
…Zieles, den tatsächlichen Gegebenheiten möglichst nahe zu kommen, am geeignesten erscheint (vgl VwGH 22.2,95, 95/13/0016 u.a.). Die Schätzung nach dem Lebensaufwand, bzw. den Lebenshaltungskosten hat insbesondere die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen (VwGH 27,2.2002…
…b EStG als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn diese Vereinigungen nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend den beruflichen (nach der Rechtsprechung diesen gleichgesetzten wirtschaftlichen) Interessen der Mitglieder dienen und die Beiträge in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe geltend gemacht werden (vgl. Doralt, EStG-Kommentar…
…Umstand, dass in der vorangegangen Betriebsprüfung eine andere Schätzungsmethode gewählt worden sei für sich kein Grund für die Unzulässigkeit der Methode sei unrichtig. Bei der vorangegangenen Betriebsprüfung habe überhaupt keine Schätzung stattgefunden, dass ebenfalls Beweise, dass vom Prüfer auch keine andere Schätzungsmethode vorliege bzw. vorliegen…
…Argumentation ausschließlich darauf, dass erst durch die Bewirtung bzw. die freundliche Aufnahme ein für die Gestaltung des Gesangsunterrichtes besonderes Arbeitsklima geschaffen worden sei. Dass die Bewirtung der Schaffung einer angenehmen Arbeitsatmosphäre gedient hat und damit der beruflichen Tätigkeit des Bw. förderlich gewesen ist, reicht aber…
…S 138.066 bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt. Die Schätzung des Finanzamtes wird wie folgt begründet: "Die von Ihnen beigelegten sich auf das Privatdarlehen beziehenden Belegskopien konnten als Nachweis insoweit nicht anerkannt werden, als zum Einen aus der Bestätigung über das Privatdarlehen weder…
…Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Zu den Umständen, die für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen wesentlich sind, kann gegebenenfalls ein Vermögenszuwachs gehören, dessen Nichtaufklärung durch die Partei zu einer Schätzung führen kann. Dies gilt auch, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt ist. Es ist…
…in den Jahren 1999 und 2000 S 351.240 und S 221.593 zur Verfügung gestanden, daher würde sich daraus keinerlei Veranlassung zu einer Schätzung ergeben. Weiters würde erneut darauf hingewiesen, dass lt. Statistik Austria 25% der Haushalte mit weniger als das oben genannte Einkommen…