…der Geschäftsführertätigkeit des Bw. in den Monaten November und Dezember 2004 sowie im Wege der Schätzung Kilometergeld für weitere 2000 km im Jahr 2004. Das Finanzamt hat damit dem Vorbringen des Bw. bereits zum Teil Rechnung getragen. Aus nachstehenden Erwägungen können jedoch in Anbetracht der…
…Schätzung der Bemessungsgrundlagen der Höhe nach erblickt werden (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, Band 2, S. 1937 f). Zur Frage der Betriebsausgaben ist im Einzelnen auszuführen: Kilometergeld: Der laut Steuererklärungsbeilage in Ansatz gebrachte Betrag wurde anhand der betrieblichen Kilometerleistung (28.920 km) mit dem in der…
…die Jahre 2000 bis 2005 verfügt und der Einkommensteuer dieser Jahre zu Recht das - bis auf die nachfolgend angeführten Betriebsausgaben der Höhe nach unstrittige - Welteinkommen zu Grunde gelegt, weshalb sich die Berufung in diesem Punkt als unbegründet erweist. Zu der in der Berufungsverhandlung angesprochenen Zweitwohnsitzverordnung…
…abgewiesen. Mit Berufungsvorentscheidung wurde der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1998 insoweit (teilweise) stattgegeben, als die von der Bw. vereinnahmten Kilometergelder mit nur 127.671,00 S (für 27.688 gefahrene Kilometer) festgestellt wurden. Nach Abzug von (geschätzten) Ausgaben in Höhe von 2,00 S pro…
…hätten. Wenn der Abgabepflichtige keine Aufzeichnungen über die betrieblichen Kfz-Kosten führt, sind diese der Höhe nach zu schätzen (vgl. VwG 19.5.1993, 91/13/0045). Bei zum Betriebsvermögen gehörenden Kfz (überwiegende betriebliche Nutzung) ist die Schätzung nicht auf Basis des Kilometergeldes durchzuführen, sondern…
…führt, sind dies der Höhe nach (§ 184 BAO) zu schätzen (s RZ 1615 EStRL). Bei überwiegend betrieblicher Nutzung hat die Schätzung nicht auf Basis des Kilometergeldes zu erfolgen! Die Schätzung nach Erfahrungssätzen im Ausmaß von 30% der Einnahmen ist zulässig und angemessen (siehe UFS v…
…2000 gerundet ATS 136.625,00.> In der fristgerechten Berufung wendet sich der Bw. "1. gegen die Nichtanerkennung des Pkw-Aufwandes in der geltend gemachten Höhe für die Jahre 2000-2005 aufgrund folgender Argumente des Finanzamtes: Fehlen eines Fahrtenbuches - keine ausreichende Glaubhaftmachung - Schätzung nach …
…wurden nicht nachgewiesen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist es nicht rechtwidrig, bei dieser Kilometeranzahl die dem Bw. entstandenen Aufwendungen für die Heimfahrten in Höhe des amtlichen Kilometergeldes zu schätzen. Die Fahrtstrecke für eine Heimfahrt (Hin- und Rückfahrt) beträgt 770 Kilometer. Das amtliche Kilometergeld für…
…bekämpften Bescheid eine Schätzung durch Ansatz eines Betrages von 0,2 € pro betrieblich gefahrenem Kilometer vorgenommen. Der Bw hat nicht behauptet, dass diese Schätzung der Höhe nach zu niedrig oder nicht sachgerecht wäre, geschweige denn dies dargetan. Das vom Bw beantragte Kilometergeld von 0…
…nachvollziehbar. Dass die Betriebsprüfung angesichts solchen Vorbringens im Schätzungswege Fahrtkosten überhaupt als Betriebsausgaben berücksichtigt hat, ist für den Bw. nicht von Nachteil. Wenn der Bw. einwendet, dass eine pauschale Kürzung der Kilometergelder um 20 % unrichtig sei, so ist darauf hinzuweisen, dass derjenige, der zur Schätzung…
…vorgelegt, wonach der Berufungswerber für die in Rede stehenden Fahrten das Kfz seines Vaters benutzt habe. Damit ist in keiner Weise glaubhaft gemacht, dass dem Berufungswerber tatsächlich Fahrtkosten in (geschätzter) Höhe des amtlichen Kilometergeldes erwachsen sind. Zur Höhe der von ihm übernommenen Kfz-Kosten bzw…
…92/14/0176). Fehlt ein Nachweis der Höhe nach, ist die Abgabenbehörde zur Schätzung berechtigt (VwGH 1.3.1983, 82/14/0199). Weiters sind sich Lehre (Zorn aaO, Tz. 5.2, Stichwort "Fernsprech- und Telefaxgebühren") und Rechtsprechung in der Ansicht einig, dass Fernsprechgebühren Werbungskosten sind…
…die in den Bilanzen als Bezüge des GF in den Streitjahren in exakt gleichbleibender Höhe ausgewiesen worden seien, zuzüglich der Spesenvergütungen (Kilometergeld und Tagesdiäten) in die Bemessungsgrundlage für DB und DZ einzubeziehen. Die gesamte DB- und DZ-Bemessungsgrundlage sowie Abgabenhöhe für DB und DZ für…
…zu den Streitpunkten nachstehende Eintragungen: Arbeitszimmer - strittig Berufskleidung - strittig Diäten - Stattgabe Sonstige Betriebsausgaben - teilw. strittig Die Abgabenbehörde zweiter Instanz richtete an die Bw. ein Vorhalteschreiben, welches sich auf die als Betriebsausgaben geltend gemachten Raumkosten (zur Anerkennung dem Grunde sowie zur Anerkennung der Höhe nach) und…
…eineSchätzung der Betriebsausgaben erfolgen (UFS GZ RV/1063-W/04 vom 19.10.2005). Können die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermittelt (berechnet) werden, so sind sie zu schätzen; die Schätzungsbefugnis erstreckt sich neben dem Sachverhalt der Höhe nach auf den Sachverhalt dem Grunde nach…
…Fehlt ein Nachweis der Höhe nach, ist die Abgabenbehörde zwar zur Schätzung berechtigt (VwGH 1.3.1983, 82/14/0199), nicht aber dazu, den geltend gemachten Aufwand überhaupt nicht anzuerkennen (VwGH 7.11.1981, 418/80). Nur wenn Aufwendungen schon dem Grunde nach nicht als…
…Schätzung der Fahrtkosten wie in der Beilage dargestellt. Dazu wird wie folgt festgestellt: Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist festzuhalten, dass es glaubhaft erscheint, die im Zusammenhang mit betrieblichen Einnahmen geltend gemachten Fahrten lt. Gedächtnisprotokoll dem Grunde nach als wahrscheinlich zu beurteilen, der Höhe nach…
…DZ vorgeschrieben worden. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung wird eingewendet, dass der Dienstnehmer der Bw. siet 1993 kein Kilometergeld mehr verrechne und daher keine Mängel bei der Kilometergeldaufzeichnung bestehen könnten. Die Schätzung sei daher sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unbegründet. Die Subhonorare…
…zu beweisen hat. Betriebsausgaben sind dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen bzw. - wenn der Nachweis dem Abgabepflichtigen nicht zugemutet werden kann - glaubhaft zu machen. Steht fest, dass eine Betriebsausgabe vorliegt, ist aber ihre Höhe nicht erwiesen, so ist die Behörde zur Schätzung nach § 184…
…Berufungssenat dem Grunde und der Höhe nach als richtig erachtet. Da die Schätzung nach den tatsächlichen Kosten erfolgt, ist jedenfalls irrelevant, ob sich ein oder mehrere Kfz des Bw im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen befunden haben. Im Übrigen ist bei der Höhe der beantragten Kilometergelder…