…gemäß §§ 1392 ff ABGB. Der Tatbestand des § 33 TP 21 Abs 1 GebG 1957 geht von "Zessionen und Abtretungen" aus. Nicht umfasst von diesem Tatbestand ist jedoch die Übertragung von Sachenrechten (vgl. Fotz/Hügl/Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, § 33 TP 21 B I 3 b)…
…Zeitpunkt begründet. Die gegenständliche Berufung wird lediglich mit dem unzutreffenden Hinweis auf die zeitlich vorrangige Verpfändung der Ansprüche des Berufungswerbers aus dem Konsulentenvertrag zugunsten der Raiffeisenbank begründet. Auch das vertragliche Pfandrecht bedarf als Sachenrecht nicht nur eines Titels (Pfandbestellungsvertrag), sondern auch eines entsprechenden Publizitätsaktes (Modus)…
…vorschriftswidrig verbrachte Ware erwirbt oder in unmittelbaren oder mittelbaren Besitz nimmt und die subjektiven Voraussetzungen im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Waren erfüllt. Rechtlich gesehen ist der Erwerbsvorgang die in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zum Zwecke der Begründung einer sachenrechtlichen Rechtsposition vollzogene willentliche Besitzübertragung (…
…den Anteilen zu diesem Zeitpunkt, da der Fristenlauf am schuldrechtlichen Anspruch aus dem Rechtsgeschäft anknüpfe. Die sachenrechtliche Durchführung sei ist für den Fristanlauf nicht maßgebend, welche rechtsgültig später erfolgt sei. 1.8) Auch das Finanzamt ist in einem Vorhalt vom 19. Oktober 2010 vom Referenten…
…tatsächlich nicht oder nur durch eine unwirtschaftliche Vorgangsweise abgesondert werden könnte, so spricht man von einem unselbständigen Bestandteil, der stets dem sachenrechtlichen Schicksal der Hauptsache folgt. Gebäude sind schon dann unselbständige Bestandteile des Grundstückes, wenn sie mit dem Grundstück fest verbunden sind und der Erbauer…
…auf Grund derer Leistungen und Gegenleistungen erfließen. Für den Beginn des Laufes der einjährigen Spekulationsfrist ist daher im gegenständlichen Fall nicht das sachenrechtliche Verfügungsgeschäft in Form der Übertragung der Zwischenscheine sondern die darüber abgeschlossene schuldrechtliche Vereinbarung maßgebend. Ebenso ist von einer Heilung einer allenfalls bestehenden…
…Insbesondere verpflichten sich die Parteien, wechselseitig keine sachenrechtlichen Ansprüche mehr geltend zu machen und das Eigentumsrecht an den bei der jeweiligen Partei befindlichen Fahrnissen anzuerkennen. Dieser Vergleich umfasst auch das Schiedsgerichtsverfahren zwischen den Parteien vor dem Ständigen Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer 10 zu GZ: aaa…
…Geschäftsbetrieb zum Stichzeitpunkt übergehen soll und damit auch die Rechtsfolge des § 38 UGB einsetzt) erfolgt sein kann - gar nicht mehr zu einer sachenrechtlich wirksamen Übertragung der "Außenstände" gemäß Punkt 4.5 des Vertrages kommen, weil diese bereits vorab gemäß Punkt 4.6 des Vertrages in…
…Grund und Boden vom Eigentum am darauf errichteten Gebäude nicht getrennt werden kann (superficies solo cedit). Dieser Grundsatz ist als einer der tragenden Grundsätze des österreichischen Sachenrechtes zwingendes Recht und gilt auch dann, wenn aufgrund einer Parteienvereinbarung mit eigenem Material auf fremdem Grund gebaut wird…
…auf den darauf befindlichen Baulichkeiten, bei denen es sich keineswegs um ein Superädifikat im Sinne § 435 ABGB handelt, sondern um unselbständiges Liegenschaftszubehör nach der sachenrechtlichen Grundregel des § 297 ABGB . Ich verweise dazu auf die gesetzeskonforme Bestimmung des Punktes 5.3 des Unterpachtvertrages. Auch Frau M…
…Z 1 lit. a EStG 1988 entspreche) den Gegenstand des Veräußerungsvorgangs zivilrechtlich bestimme. Gesamthandeigentum begründe - anders als Bruchteilseigentum - keinen sachenrechtlich fassbaren Anteil und infolgedessen auch kein Verfügungsrecht des einzelnen Gesellschafters an den Gegenständen des Gesamthandvermögens (BFH 4.10.1990, X R 148/88, BStBl 1992…
…aus: "Trotz der im Zusammenhang mit der Einbringung nach Art. III geltenden Einzelrechtsnachfolge sind wir der Ansicht, dass durch die Regelungen des Einbringungsvertrages sämtliche Sachenrechte aber auch Verpflichtungen als Gesamtsache in das Eigentum bzw. den Haftungsbereich der GmbH übergegangen sind. Dies wird in den Art…
…der Vater der Bw. die Mieterinvestitionen an die Bw. übergeben. Der Übergabsvertrag weise Mängel auf. Die Mieterinvestition sei sachenrechtlich Bestandteil der Liegenschaft geworden und daher der Mutter der Bw. als Eigentümerin zugeflossen. Die im Mietvertrag begründete Forderung des Vaters der Bw. auf Ablöse der Mieterinvestition…
…der Einlage ist jene "quoad sortem", bei der der Einbringende nach außen (sachenrechtlich) das Eigentum behält und über die Sache damit allein verfügungsberechtigt bleibt und nur im Innenverhältnis die Sache als (Mit-)Eigentum der Gesellschaft behandelt wird. Die Berechtigung des anderen Gesellschafters an der Sache…
…der Einlage ist jene "quoad sortem", bei der der Einbringende nach außen (sachenrechtlich) das Eigentum behält und über die Sache damit allein verfügungsberechtigt bleibt und nur im Innenverhältnis die Sache als (Mit-)Eigentum der Gesellschaft behandelt wird. Die Berechtigung des anderen Gesellschafters an der Sache…
…ob überhaupt ein Spekulationstatbestand verwirklicht wurde. Davon zu unterscheiden ist der Zeitpunkt der Besteuerung eines erzielten Spekulationsgewinns, der vom Zufluss des Erlöses abhängt. Die sachenrechtliche Durchführung (Grundbuchseintragung), der Besitz oder die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit (körperliche Übergabe) ist nicht von Bedeutung (vgl. nochmals Doralt a.a.O., …
…dieser somit Eigentümer jeweils des gesamten Mindestanteiles wird, mit welchem Wohnungseigentum an den vorangeführten Einheiten verbunden ist. Die sachenrechtliche Übertragung des Eigentums an diesen Miteigentumsanteilen samt damit verbundenem Wohnungseigentum wird in einer gesonderten grundbuchsfähigen Urkunde geregelt. III.2. Hinsichtlich des ehelichen Hausrates wurde zwischen den…
…kann, weil die Summe der Gutschriften auf dem Abgabenkonto der Summe der Lastschriften entspricht bzw. die Lastschriften die Gutschriften sogar übersteigen. Da übersieht die Erstbehörde wohl das sachenrechtliche Problem und die Verfügungsgewalt über einen Geldbetrag. Es geht nicht über eine Buchung in irgendeinem Handakt, sondern…
…den Gegenstand der Gebühr als eine Person anzusehen sind oder sie ihren Anspruch oder ihre Verpflichtung aus einem gemeinschaftlichen Rechtsgrund ableiten. Die Regelung des § 7 GebG ist nicht auf sachenrechtliche Gemeinschaften oder Titel beschränkt. Nur wenn mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften verpfänden…
…auf VwGH vom 3.11.1967, 931/67). Ob nun selbständig bewertbare Gebäudeteile vorliegen, sei nach Rz 3167 nicht nach den sachenrechtlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, sondern nach der Verkehrsauffassung zu entscheiden. Demnach müsse ein Wirtschaftsgut eine gewisse Selbständigkeit haben, um einer gesonderten Bewertung zugänglich…