…17/0308, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, weil "Sache" des Verfahrens der Antrag und die daraus ergebenden Vergütungssummen seien. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Festsetzung der Energieabgabenvergütung für den Kalendermonat Jänner 2011 wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 22. August 2012, 2012…
…17/0305, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, weil "Sache" des Verfahrens der Antrag und die daraus ergebenden Vergütungssummen seien. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Festsetzung der Energieabgabenvergütung für den Kalendermonat Jänner 2011 wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 22. August 2012, 2012…
…17/0304, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, weil "Sache" des Verfahrens der Antrag und die daraus ergebenden Vergütungssummen seien. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Festsetzung der Energieabgabenvergütung für den Kalendermonat Jänner 2011 wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 22. August 2012, 2012…
…1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden. Sache im Sinne dieser Gesetzesstelle ist dabei die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat. Sache des Verwaltungsstrafverfahrens ist somit der mit dem angefochtenen Erkenntnis des…
…Erkenntnis vom 4. Februar 2009, 2008/15/0266, bestätigt. Sache im gegenständlichen Berufungsverfahren ist allein die Frage, ob die Abgabenbehörde erster Instanz den Antrag auf Abrechnungsbescheid zu Recht zurückgewiesen hat. Die Berufungsbehörde darf in einem solchen Fall nur über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung, nicht aber…
…2 der BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz - außer in den Fällen des § 289 Abs. 1 BAO - immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz…
…§ 1 und 8 GrEStG bereits mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes. "Sache" des hier gegenständlichen erstinstanzlichen Bescheides war somit - seinem Wortlaut zufolge - der Optionsvertrag vom 12. Juni 1998 (bzw. dessen Besteuerung). Im Hinblick darauf wurde auch die Berufung zunächst - ausschließlich - damit begründet, dass die bloße Einräumung eines…
…Die Zurückweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum von November 2005 bis Dezember 2007 erfolgte daher zu Recht, weil für diese Zeiträume bei gleicher Sach- und Rechtslage rechtskräftige Bescheide vorliegen. Der angefochtene Bescheid entspricht daher der Rechtslage, weshalb die dagegen gerichtete Berufung…
…BAO 4 , § 92 Tz 7) . Die Sache eines NoVA-Bescheides aufgrund der widerrechtlichen Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland ( § 1 Z 3 NoVAG 1991 ) kann nicht mit der Angabe eines Zeitraumes bestimmt werden. Der Bescheid muss deshalb die Bezeichnung des betroffenen Fahrzeuges und…
…und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz, BAO3, § 92 Tz 4). Ergeht in derselben Sache, die unanfechtbar und unwiderrufbar entschieden ist, eine neue Entscheidung, so ist diese inhaltlich rechtswidrig. Eine neuerliche Entscheidung ist allerdings dann zulässig, wenn eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes oder eine…
…Von zentraler Entscheidungsrelevanz war im gegebenen Zusammenhang, ob die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide trotz bereits entschiedener Sache (res iudicata) ergangen sind. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne bis in idem", einer der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnungen…
…es somit seine ursprünglich im Spruch manifestierte Willensäußerung bezüglich Wiederaufnahme revidiert hatte und damit die "Sache" entschieden war. Auf Grund obiger Erwägungen musste dem gegen die Wiederaufnahmebescheide gerichteten Berufungsbegehren stattgegeben und die entsprechenden Bescheide ersatzlos aufgehoben werden. 2) Zur Umsatz- und Körperschaftsteuer 2003 bis 2005…
…sowohl in der Abweisung vom 2. April 2009 als auch in der vom 22. Juni 2009 sei auf die Vorbringen in der Sache selbst nicht eingegangen worden. Faktum sei, dass die Sendung ordnungsgemäß unter der MRN cc angemeldet und in weiterer Folge nach Luxemburg verbracht…
…Erkenntnis des VwGH vom 25. April 2002, Zl. 2000/07/0235). Über die mit einem rechtswirksamen Bescheid erledigte Sache darf nicht neuerlich entschieden werden, wobei sich die Rechtskraftwirkung auf den Gegenstand des Sachbegehrens bezieht. Der Bw. hat mit der mit 6. September 2006 datierten und…
…gegen diese Bescheid innerhalb verlängerter Frist eingebrachten Berufung weist die Berufungswerberin durch einen bevollmächtigten Vertreter im Wesentlichen darauf hin, dass über die Sache bereits mit zweiter Berufungsvorentscheidung vom 17. März 2008 entschieden wurde und sich die neuerliche Festsetzung daher als rechtswidrig erweise. Das Finanzamt hat…
…und zwar ab 1. Oktober 2003." Mit Bescheid vom 21. Jänner 2004 wies das Finanzamt den Antrag der Bw. vom 26. November 2003 wegen entschiedener Sache zurück, weil bereits mit Bescheid vom 28. August 2003 über einen Antrag der Bw. auf Gewährung der Familienbeihilfe ab…
…AB sowie der Schriftführerin M. durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis in seinem Schuldspruch Punkt 1) sowie im Strafausspruch und im Kostenausspruch aufgehoben und im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt: Gemäß §§ 136…
… 161 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, sofern das Rechtsmittel nicht zurückzuweisen ist, grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…vor. Da dies bereits in der Begründung für den ersten ausgefertigten Wiederaufnahmebescheid für das Jahr 1996 angeführt wurde, liege eine bereits entschiedene Sache vor, welcher einer neuerliche Wiederaufnahme nicht zugänglich ist. Unzutreffend sei auch die Ausführung des Finanzamtes hinsichtlich des geltend gemachten "neuen Wiederaufnahmegrundes". So…
…Edith Madlberger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis, welches im Übrigen unberührt bleibt, in seinem Ausspruch über die Strafe aufgehoben und im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt: Gemäß § 33 Abs. 5 und …