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UFSI RV/0769-I/12"Sache" bei Anträgen auf Vergütung von Energieabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2013

…17/0308, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, weil "Sache" des Verfahrens der Antrag und die daraus ergebenden Vergütungssummen seien. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Festsetzung der Energieabgabenvergütung für den Kalendermonat Jänner 2011 wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 22. August 2012, 2012…

UFSI RV/0764-I/12"Sache" bei Anträgen auf Vergütung von Energieabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2013

…17/0305, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, weil "Sache" des Verfahrens der Antrag und die daraus ergebenden Vergütungssummen seien. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Festsetzung der Energieabgabenvergütung für den Kalendermonat Jänner 2011 wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 22. August 2012, 2012…

UFSI RV/0731-I/12"Sache" des Verfahrens bei Anträgen betreffend Vergütung von Energieabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2012

…17/0304, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, weil "Sache" des Verfahrens der Antrag und die daraus ergebenden Vergütungssummen seien. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Festsetzung der Energieabgabenvergütung für den Kalendermonat Jänner 2011 wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 22. August 2012, 2012…

UFSW FSRV/0001-W/11Was Gegenstand (Sache) des Berufungsverfahrens (§ 161 Abs. 1 FinStrG) sein kann. Weiters im Besonderen: Bestreitung der subjektiven Tatseite der zur Last gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs.1 lit.a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.10.2011

…1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden. Sache im Sinne dieser Gesetzesstelle ist dabei die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat. Sache des Verwaltungsstrafverfahrens ist somit der mit dem angefochtenen Erkenntnis des…

UFSW RV/3980-W/08Sache eines Zurückweisungsbescheides betreffend Antrag auf Abrechnungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2009

…Erkenntnis vom 4. Februar 2009, 2008/15/0266, bestätigt. Sache im gegenständlichen Berufungsverfahren ist allein die Frage, ob die Abgabenbehörde erster Instanz den Antrag auf Abrechnungsbescheid zu Recht zurückgewiesen hat. Die Berufungsbehörde darf in einem solchen Fall nur über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung, nicht aber…

UFSL RV/0586-L/05Sache des Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2006

…2 der BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz - außer in den Fällen des § 289 Abs. 1 BAO - immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz…

UFSG RV/0463-G/041. Beschränkung durch die Sache (§ 289 Abs. 2 BAO) 2. Optionsvertrag und Grunderwerbsteuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

…§ 1 und 8 GrEStG bereits mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes. "Sache" des hier gegenständlichen erstinstanzlichen Bescheides war somit - seinem Wortlaut zufolge - der Optionsvertrag vom 12. Juni 1998 (bzw. dessen Besteuerung). Im Hinblick darauf wurde auch die Berufung zunächst - ausschließlich - damit begründet, dass die bloße Einräumung eines…

UFSG RV/0925-G/11Zurückweisung eines Antrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2013

…Die Zurückweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum von November 2005 bis Dezember 2007 erfolgte daher zu Recht, weil für diese Zeiträume bei gleicher Sach- und Rechtslage rechtskräftige Bescheide vorliegen. Der angefochtene Bescheid entspricht daher der Rechtslage, weshalb die dagegen gerichtete Berufung…

UFSS RV/0510-S/111. Sache eines NoVA-Bescheides gem. § 1 Z 3 NoVAG 1991 (widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen) 2. Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…BAO 4 , § 92 Tz 7) . Die Sache eines NoVA-Bescheides aufgrund der widerrechtlichen Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland ( § 1 Z 3 NoVAG 1991 ) kann nicht mit der Angabe eines Zeitraumes bestimmt werden. Der Bescheid muss deshalb die Bezeichnung des betroffenen Fahrzeuges und…

UFSW RV/0642-W/11Zurückweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2011

…und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz, BAO3, § 92 Tz 4). Ergeht in derselben Sache, die unanfechtbar und unwiderrufbar entschieden ist, eine neue Entscheidung, so ist diese inhaltlich rechtswidrig. Eine neuerliche Entscheidung ist allerdings dann zulässig, wenn eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes oder eine…

UFSL RV/1248-L/09"Entschiedene Sache" bei Wiederaufnahme des Verfahrens und Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010Teil 1/2

…Von zentraler Entscheidungsrelevanz war im gegebenen Zusammenhang, ob die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide trotz bereits entschiedener Sache (res iudicata) ergangen sind. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne bis in idem", einer der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnungen…

UFSL RV/1248-L/09"Entschiedene Sache" bei Wiederaufnahme des Verfahrens und Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010Teil 2/2

…es somit seine ursprünglich im Spruch manifestierte Willensäußerung bezüglich Wiederaufnahme revidiert hatte und damit die "Sache" entschieden war. Auf Grund obiger Erwägungen musste dem gegen die Wiederaufnahmebescheide gerichteten Berufungsbegehren stattgegeben und die entsprechenden Bescheide ersatzlos aufgehoben werden. 2) Zur Umsatz- und Körperschaftsteuer 2003 bis 2005…

UFSZ3K ZRV/0157-Z3K/09Zurückweisung eines Antrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.08.2010

…sowohl in der Abweisung vom 2. April 2009 als auch in der vom 22. Juni 2009 sei auf die Vorbringen in der Sache selbst nicht eingegangen worden. Faktum sei, dass die Sendung ordnungsgemäß unter der MRN cc angemeldet und in weiterer Folge nach Luxemburg verbracht…

UFSW RV/1432-W/09Entschiedene Sache, Wiederholungsverbot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010

…Erkenntnis des VwGH vom 25. April 2002, Zl. 2000/07/0235). Über die mit einem rechtswirksamen Bescheid erledigte Sache darf nicht neuerlich entschieden werden, wobei sich die Rechtskraftwirkung auf den Gegenstand des Sachbegehrens bezieht. Der Bw. hat mit der mit 6. September 2006 datierten und…

UFSG RV/0331-G/08Was ist "Sache" bei den nach einer Lohnsteuerprüfung ergangenen Bescheiden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2009

…gegen diese Bescheid innerhalb verlängerter Frist eingebrachten Berufung weist die Berufungswerberin durch einen bevollmächtigten Vertreter im Wesentlichen darauf hin, dass über die Sache bereits mit zweiter Berufungsvorentscheidung vom 17. März 2008 entschieden wurde und sich die neuerliche Festsetzung daher als rechtswidrig erweise. Das Finanzamt hat…

UFSW RV/0954-W/04Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…und zwar ab 1. Oktober 2003." Mit Bescheid vom 21. Jänner 2004 wies das Finanzamt den Antrag der Bw. vom 26. November 2003 wegen entschiedener Sache zurück, weil bereits mit Bescheid vom 28. August 2003 über einen Antrag der Bw. auf Gewährung der Familienbeihilfe ab…

UFSW FSRV/0076-W/05Gegenstand des Finanzstrafverfahrens, Auswechslung der Sache, versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer oder Vorauszahlungsdelikt gemäß § 33 Abs. 2 lit. a bzw. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2005

…AB sowie der Schriftführerin M. durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis in seinem Schuldspruch Punkt 1) sowie im Strafausspruch und im Kostenausspruch aufgehoben und im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt: Gemäß §§ 136…

UFSW FSRV/0021-W/05Gegenstand "Sache" des Berufungsverfahrens ist die Angelegenheit, die den Inhalt des erstinstanzlichen Spruches gebildet hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.05.2005

… 161 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, sofern das Rechtsmittel nicht zurückzuweisen ist, grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde erster Instanz…

UFSL RV/0853-L/02Beurteilung als bereits "entschiedene Sache" bei wiederholter amtswegiger Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2003

…vor. Da dies bereits in der Begründung für den ersten ausgefertigten Wiederaufnahmebescheid für das Jahr 1996 angeführt wurde, liege eine bereits entschiedene Sache vor, welcher einer neuerliche Wiederaufnahme nicht zugänglich ist. Unzutreffend sei auch die Ausführung des Finanzamtes hinsichtlich des geltend gemachten "neuen Wiederaufnahmegrundes". So…

UFSW FSRV/0084-W/03Eingewendet wird das teilweise Vorliegen einer entschiedenen Sache und das Nichtvorliegen einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.11.2003

…Edith Madlberger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis, welches im Übrigen unberührt bleibt, in seinem Ausspruch über die Strafe aufgehoben und im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt: Gemäß § 33 Abs. 5 und …