…nicht über die Nachsicht von Abgaben, die nicht Gegenstand des angefochtenen Abweisungsbescheides waren, abgesprochen werden. Sache des gegenständlich angefochtenen Bescheides vom 27.1.2025 ist die Abweisung des Nachsichtsansuchens betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2025. Nur dieser Abspruch ist Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahren, und nur dieser Abspruch kann…
…vgl. BFG 02.08.2022, RV/5101746/2019; BFG 12.10.2017, RV/7101650/2017). Als Sache des Beschwerdeverfahrens, somit als Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, ist jene Angelegenheit anzusehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde gebildet hat (vgl…
…Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, einer Gebühr von 1 vH nach dem Wert. Gemäß § 15 Abs 1 GebG sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie…
… 279 Abs. 1 BAO hat außer in den Fällen des § 278 das Verwaltungsgericht immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß…
… 279 Abs. 1 BAO hat außer in den Fällen des § 278 das Verwaltungsgericht immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß…
… 279 Abs. 1 BAO hat außer in den Fällen des § 278 das Verwaltungsgericht immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß…
… 279 Abs. 1 BAO hat außer in den Fällen des § 278 das Verwaltungsgericht immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß…
…4 BAO. Die Anführung des § 299 BAO in der dem Bescheidspruch vorangestellten Überschrift und in der "Formularkennzeichnung" kommt keinerlei normativen Wirkung zu und beruht nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts aufgrund des eindeutigen Bescheidinhaltes offenkundig auf einem Versehen der belangten Behörde. Sache des Verfahrens - Anwendung § 295 Abs…
…begehrten Zahlungserleichterung bis zur letzten Rate (10.5.2018) anfallenden Einkommensteuervorauszahlungen; begehrt wurde die Entrichtung dieser Abgaben in zwölf Monatsraten beginnend mit 10.6.2017 und endend mit 10.5.2018. Damit ist die Sache des Beschwerdeverfahrens festgelegt, wobei noch die Sonderbestimmung des § 212 Abs…
…17/0308, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, weil "Sache" des Verfahrens der Antrag und die daraus ergebenden Vergütungssummen seien. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Festsetzung der Energieabgabenvergütung für den Kalendermonat Jänner 2011 wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 22. August 2012, 2012…
…17/0305, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, weil "Sache" des Verfahrens der Antrag und die daraus ergebenden Vergütungssummen seien. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Festsetzung der Energieabgabenvergütung für den Kalendermonat Jänner 2011 wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 22. August 2012, 2012…
…17/0304, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, weil "Sache" des Verfahrens der Antrag und die daraus ergebenden Vergütungssummen seien. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Festsetzung der Energieabgabenvergütung für den Kalendermonat Jänner 2011 wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 22. August 2012, 2012…
…1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden. Sache im Sinne dieser Gesetzesstelle ist dabei die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat. Sache des Verwaltungsstrafverfahrens ist somit der mit dem angefochtenen Erkenntnis des…
…Erkenntnis vom 4. Februar 2009, 2008/15/0266, bestätigt. Sache im gegenständlichen Berufungsverfahren ist allein die Frage, ob die Abgabenbehörde erster Instanz den Antrag auf Abrechnungsbescheid zu Recht zurückgewiesen hat. Die Berufungsbehörde darf in einem solchen Fall nur über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung, nicht aber…
…2 der BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz - außer in den Fällen des § 289 Abs. 1 BAO - immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz…
…§ 1 und 8 GrEStG bereits mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes. "Sache" des hier gegenständlichen erstinstanzlichen Bescheides war somit - seinem Wortlaut zufolge - der Optionsvertrag vom 12. Juni 1998 (bzw. dessen Besteuerung). Im Hinblick darauf wurde auch die Berufung zunächst - ausschließlich - damit begründet, dass die bloße Einräumung eines…
…BAO). Die Entscheidungsbefugnis des Zollamtes umfasst somit die (ersatzlose) Aufhebung des angefochtenen Bescheides, die Abweisung der Beschwerde und die Abänderung des angefochtenen Bescheides. Eine Aufhebung als Sachentscheidung darf nur erfolgen, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt (Ritz, BAO6, § 263 Tz 4f…
…war der Antrag auf eine bereits entschiedene Sache gerichtet und daher zurückzuweisen. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Vorlageantrag Mit Schreiben vom 15.2.2022 stellte die Bf Vorlageantrag: Ich beziehe auf das Schreiben Beschwerdevorentscheidung vom 31.01.2022 und erkläre folgendes: Ich bitte um nochmalige…
…dass laut dem vorgelegten Zeugnis im Schuljahr 2016/17 keine Prüfungen abgelegt worden seien, liegt hinsichtlich des am 7.8.2020 gestellten neuerlichen Antrags auf Familienbeihilfe für ***5*** ***2*** ab September 2016 entschiedene Sache (res iudicata) vor. Entgegen der im Vorlagebericht des Finanzamts vertretenen Auffassung…
…nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen." Eine ersatzlose Aufhebung (als meritorische Entscheidung) darf nur erfolgen, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt (VwGH 29.4.2019. Ra 2018/16/0055). Mit der Berufungsvorentscheidung vom 22. November 2017…