…abzuweisen. Bei der Entscheidung über eine Berufung gegen einen erstinstanzlichen Zurückweisungsbescheid ist "Sache", über die die Berufungsbehörde gemäß § 289 Abs. 2 BAO abzusprechen hat, die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung des Parteianbringens. Durch diese "Sache erster Instanz" ist auch ihre Änderungsbefugnis iSd. § 289 Abs. 2 BAO begrenzt…
…Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz - außer in den hier nicht relevanten Fällen des Abs. 1 der genannten Bestimmung - immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt…
…unabhängigen Finanzsenat das Prinzip der uneingeschränkten "Vollentscheidung" iSd § 289 Abs. 2 zweiter Satz BAO (vgl. auch Stoll, BAO, Band 3, 2505). Diese Abänderungsbefugnis kommt der Abgabenbehörde zweiter Instanz jedoch nur innerhalb der "Sache" iSd § 289 Abs. 2 erster Satz BAO zu. Sache ist die Angelegenheit…
…hätte, hätte jedenfalls ein anders lautender Bescheid zu ergehen gehabt und liegen deshalb die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung der Sache iSd § 289 Abs. 1 BAO vor. Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so tritt gemäß § 217 Abs. 1 BAO idF vor dem BGBl…
…von 607.868 S als sonstige Einkünfte iSd § 29 Z 2 iVm § 30 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG ist uE sachlich nicht gerechtfertigt. Aus diesen Gründen halten wir eine amtswegige Wiederaufnahme nach § 303 Abs. 4 BAO sowie die Erlassung eines abgeänderten Einkommensteuerbescheides für…
…der "Sache" iSd § 289 Abs. 2 erster Satz BAO eine Abänderungsbefugnis zu. "Sache" ist die Angelegenheit, die den durch den Spruch des vor der Abgabebehörde zweiter Instanz bekämpften Bescheids zum Ausdruck gebrachten Inhalt des Verfahrens gebildet hat (VwGH 25.11.2010, 2007/16/0152). "Sache…
…der "Sache" iSd § 289 Abs. 2 erster Satz BAO eine Abänderungsbefugnis zu. "Sache" ist die Angelegenheit, die den durch den Spruch des vor der Abgabebehörde zweiter Instanz bekämpften Bescheids zum Ausdruck gebrachten Inhalt des Verfahrens gebildet hat (VwGH 25.11.2010, 2007/16/0152). "Sache…
…der "Sache" iSd § 289 Abs. 2 erster Satz BAO eine Abänderungsbefugnis zu. "Sache" ist die Angelegenheit, die den durch den Spruch des vor der Abgabebehörde zweiter Instanz bekämpften Bescheids zum Ausdruck gebrachten Inhalt des Verfahrens gebildet hat (VwGH 25.11.2010, 2007/16/0152). "Sache…
…unabhängigen Finanzsenat das Prinzip der uneingeschränkten "Vollentscheidung" iSd § 289 Abs. 2 zweiter Satz BAO (vgl. auch Stoll, BAO, Band 3, 2505). Diese Abänderungsbefugnis kommt der Abgabenbehörde zweiter Instanz jedoch nur innerhalb der "Sache" iSd § 289 Abs. 2 erster Satz BAO zu. Sache ist die Angelegenheit…
…des in der Tarifpost genannten Rechtsgeschäftes jeweils einen eigenen Steuertatbestand, eine eigene Sache iSd § 289 Abs. 2 BAO dar (Ritz, BAO3, § 289, Tz 39 [unter Verweis auf VwGH16.10.1989, 88/15/0032, Arnold, in Stoll-FS, 289]). Angesichts dieser Judikatur sind die Darlehensverträge gemäß …
…ist richtigerweise mit den angefochtenen Bescheiden nicht erfolgt. Eine - überdies hinsichtlich der Abänderungsbefugnis "in der Sache" iSd § 289 Abs. 2 BAO problematische - Ausdehnung der Bescheidwirkungen auf die an der Bw beteiligten Personen durch Gebrauch einer der o.a. Zustellfiktionen erstmals in der Berufungsentscheidung ist daher…
…des in der Tarifpost genannten Rechtsgeschäftes jeweils einen eigenen Steuertatbestand, eine eigene Sache iSd § 289 Abs. 2 BAO dar (Ritz, BAO3, § 289, Tz 39 [unter Verweis auf VwGH16.10.1989, 88/15/0032, Arnold, in Stoll-FS, 289]). Angesichts dieser Judikatur sind die Darlehensverträge gemäß …
…des in der Tarifpost genannten Rechtsgeschäftes jeweils einen eigenen Steuertatbestand, eine eigene Sache iSd § 289 Abs. 2 BAO dar (Ritz, BAO3, § 289, Tz 39 [unter Verweis auf VwGH16.10.1989, 88/15/0032, Arnold, in Stoll-FS, 289]). Angesichts dieser Judikatur sind die Darlehensverträge gemäß …
…in der Tarifpost genannten Rechtsgeschäftes jeweils einen eigenen Steuertatbestand, eine eigene Sache iSd § 289 Abs. 2 BAO dar (Ritz, BAO3, § 289, Tz 39 [unter Verweis auf VwGH16.10.1989, 88/15/0032, Arnold, in Stoll-FS, 289]). Für die einzelnen in den Tarifposten aufgezählten Rechtsgeschäfte…
…des in der Tarifpost genannten Rechtsgeschäftes jeweils einen eigenen Steuertatbestand, eine eigene Sache iSd § 289 Abs. 2 BAO dar (Ritz, BAO3, § 289, Tz 39 [unter Verweis auf VwGH16.10.1989, 88/15/0032, Arnold, in Stoll-FS, 289]). Angesichts dieser Judikatur sind die Darlehensverträge gemäß …
…in der Tarifpost genannten Rechtsgeschäftes jeweils einen eigenen Steuertatbestand, eine eigene Sache iSd § 289 Abs. 2 BAO dar (Ritz, BAO3, § 289, Tz 39 [unter Verweis auf VwGH 16.10.1989, 88/15/0032, Arnold, in Stoll-FS, 289]). Angesichts dieser Judikatur sind die Darlehensverträge gemäß …
…201 BAO vorgesehen ist. Die ´Sache´ des Bescheides ist daher nicht durch den Abspruch über einen einzelnen Antrag, sondern durch Abgabenart (Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988) und den Zeitraum - das Jahr 2004 - bestimmt. Im Rahmen dieser Sache kann die Berufungsbehörde gemäß § 289 Abs 2 BAO…
…ausgenommen Abschnitt III (Elektronische Zustellung), vorzunehmen sind. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz außer in den Fällen des Absatz 1 immer in der Sache selbst (meritorisch) zu entscheiden. Dabei ist sie berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre…
…sind sie rechtzeitig und auch zulässig, weshalb über diese Berufungen hier meritorisch iSd. § 289 Abs. 2 BAO abzusprechen ist. Aus nachstehenden Gründen kann im Rahmen dieser Sachentscheidungen jedoch auf die eigentlich strittige Frage, ob das Finanzamt die zunächst anerkannten außergewöhnlichen Belastungen wegen auswärtiger Berufsausbildung der…
… 289 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung, sofern hierüber keine Formalerledigung nach dem ersten Satz dieser Bestimmung zu ergehen hat (Zurückweisung, Zurücknahme- oder Gegenstandsloserklärung), durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster…