…Bei einer derartigen Sachlage kann es für die Feststellung des bei Prüfung des für einen Säumniszuschlag anzunehmenden Verschuldens aber dahingestellt bleiben, wenn dem Bw eine unrichtige Angabe des Vermietungsausmaßes im Mietvertrag vorgeworfen wird. In der Geltendmachung der Vorsteuerbeträge im Jahr 2005 kann aufgrund vertretbarer Rechtsansicht…
…stellt daher eine nicht vertretbare Rechtsansicht dar. Ist die Rechtslage aber eindeutig, ist insbesondere einem Steuerpflichtigen in der Position und mit der Ausbildung des Bw ein über einen minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden vorwerfbar, wenn er sich über die Rechtslage nicht ausreichend Gewissheit verschafft…
…stellt daher eine nicht vertretbare Rechtsansicht dar. Ist die Rechtslage aber eindeutig, ist insbesondere einem Steuerpflichtigen in der Position und mit der Ausbildung des Bw ein über einen minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden vorwerfbar, wenn er sich über die Rechtslage nicht ausreichend Gewissheit verschafft…
…eines Säumniszuschlages nicht dem Normzweck, wenn den zur Entrichtung Verpflichtenden kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung treffe. In den EBRV sei zudem in einem Klammerausdruck angeführt, dass z.B. kein grobes Verschulden vorliege, wenn die Selbstberechnung auf einer vertretbaren Rechtansicht beruhe. Die Rechtsansicht…
…Selbst bei einer unvertretbaren Rechtsansicht kommt noch eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages in Betracht, wenn die unvertretbare Rechtsansicht nicht vorsätzlich (also wider besseren Wissens) oder grob fahrlässig (somit bei Aufwendung der zumutbaren Sorgfalt unschwer erkennbar zu Unrecht) vertreten worden ist (UFS 10.8.2010…
…Hinweis auf einen bei der Selbstberechnung unterlaufenen Rechtsirrtum eine Aufhebung desselben rechtfertigen könnte. Es wären daher Gründe zu nennen gewesen, die das Vorliegen eines groben Verschuldens an der unrichtigen Selbstberechnung ausschließen könnten. Solche wurden aber nicht vorgebracht. Dass die Berufungswerberin einer vertretbaren Rechtsansicht gefolgt wäre…
…auffallend sorglos handelt (vgl. VwGH 31.5.2011, 2007/15/0169). Bei Selbstberechnungsabgaben ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. Demnach wird ein grobes Verschulden dann zu verneinen sein, wenn der Abgabepflichtige der Selbstberechnung…
…Überdies aber auch dann, wenn Handlungen/Unterlassungen vertretbare Rechtsansichten zu Grunde liegen, wenn Fehlleistungen Dritter vorliegen, die vom Säumigen nicht zu vertreten sind (bspw. verspätete Durchführung einer Überweisung durch ein im Allgemeinen verlässliches Kreditinstitut oder Behördenfehler), oder etwa bei abrupt auftretender Krankheit, die den Abgabepflichtigen…
…oder Lehre abweichende (vertretbare) Rechtsansichten vertreten. Der den gegenständlichen Säumniszuschlag auslösenden vom Berufungswerber zu verantwortenden unrichtigen Selbstbemessung liegt eine nicht vertretbare Rechtsansicht zu Grunde. Existieren keine divergierenden Rechtsmeinungen, ist die Rechtslage vielmehr eindeutig, handelt ein Steuerpflichtiger auffallend sorglos, wenn er sich nicht Gewissheit über die…
…dass er auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht gehandelt hätte. Auf Grund des fehlenden groben Verschuldens sei der Säumniszuschlag gemäß § 217 Abs. 7 BAO nicht festzusetzen. Das Finanzamt wies mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Oktober 2009 die Berufung gegen den Säumniszuschlag als unbegründet mit der Begründung ab…
…Abs. 7 BAO sind nämlich auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Grobes Verschulden fehlt…
…vorliege. Bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben wäre ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn dieser eine vertretbare Rechtsansicht zu Grunde liege. Dem Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO müsse entnehmbar sein, weshalb eine Nichtfestsetzung oder Herabsetzung von Säumniszuschlägen begehrt werde…
…Im Sinne der Kommentarstelle Ritz, BAO2, § 217 Tz 48, kann im vorliegenden Fall nicht von einer vertretbaren Rechtsansicht der Bw. der grundsätzlichen Nichtzahlung von Rechtsgeschäftsgebühren gesprochen werden. Laut VwGH 15.5.1997, 96/15/0101 liegt keine leichte Fahrlässigkeit vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt…
…Ansicht der Berufungswerberin, dass bei Vorliegen des Unternehmerwagnisses gerade keine solchen Einkünfte gegeben und daher keine Dienstgeberbeiträge samt Zuschlägen abzuführen gewesen wären, stellt für den im gegenständlichen Fall relevanten Zeitraum betreffend die Jahre 2002 und 2003 nicht nur eine vertretbare Rechtsansicht dar, sondern war herrschende…
…zu quantifizieren. Selbst bei einer unvertretbaren Rechtsansicht kommt noch eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages in Betracht, wenn die unvertretbare Rechtsansicht nicht vorsätzlich (also wider besseren Wissens) oder grob fahrlässig (somit bei Aufwendung der zumutbaren Sorgfalt unschwer erkennbar zu Unrecht) vertreten worden ist (vgl. dazu…
…an der Versäumung von Zahlungsfristen beispielsweise bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung (z.B. bei Zahlungsunfähigkeit bzw. wenn nur durch Verschleuderung von Vermögen liquide Mittel erzielbar wären). Weiters wenn Handlungen oder Unterlassungen vertretbare Rechtsansichten zu Grunde liegen, bei vom Säumenden nicht zu vertretender Fehlleistungen Dritter …
…Unrichtigkeit der selbst zu bemessenden Abgaben nicht außer Kraft. Bei festgesetzten Abgaben bestehe die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung der Bemessungsgrundlage. Die Säumniszuschlagspflicht setze somit vorerst nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld, die nicht rechtzeitig entrichtet werde…
…bei Zahlungsunfähigkeit) oder eine Abgabenentrichtung unzumutbar wäre (z. B. weil nur durch eine Vermögensverschleuderung liquide Mittel erzielbar wären). Bei Selbstberechnungsabgaben wie etwa der Umsatzsteuer wird ein grobes Verschulden beispielsweise auch dann nicht angenommen, wenn einer Fehlberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt oder wenn die Selbstberechnung…
…die Mieter). Es war daher nicht von vornherein ausgeschlossen, die mit den Kraftfahrzeugen im Zusammenhang stehende Betätigung - isoliert betrachtet - als gewerbliche Betätigung zu werten. Da somit in diesem Punkt eine aus den gesetzlichen Bestimmung denkmöglich ableitbare und damit zumindest vertretbare Rechtsansicht vorlag, welche auch aus…
…weiteres Argument dafür, dass den Bw in dieser Vorgangsweise kein grobes Verschulden vorgeworfen werden könne. Es liege auch eine oben ausgeführte vertretbare Rechtsansicht zu Grunde, die eine Festsetzung des Säumniszuschlages nicht rechtfertige. Daher werde ein Antrag auf Nichtfestsetzung, in eventu auf Herabsetzung des Säumniszuschlages, gestellt.…