…Verspätung jedenfalls entschuldbar und dem Bf keinesfalls ein grobes Verschulden vorzuwerfen. Sollte die Berufungsbehörde die oben dargestellte Rechtsansicht wider Erwarten nicht teilen und der Bescheid über die Vergnügungssteuer selbst in Rechtskraft erwachsen, so handelt es sich bei der oben dargestellten Rechtsansicht um eine vertretbare Rechtsansicht…
…wird nicht der Fall sein, wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. War die Rechtsansicht unvertretbar, so ist dies für die Anwendung des § 217 Abs. 7 nach Verwaltungsübung (RAE, Rz 975) und UFS vom 11.7.2007, RV/0664-L/05, nur bei Vorsatz…
…Behörde vertretene Rechtsansicht, wonach der Umstand, dass eine (frühere) abgabenbehördliche Prüfung eine bestimmte Vorgangsweise des Abgabepflichtigen unbeanstandet gelassen habe, die Behörde nicht hindere, diese Vorgangsweise für spätere Zeiträume als rechtswidrig zu beurteilen, ist für die hier anzustellende Verschuldensprüfung bei der Festsetzung des Säumniszuschlages nicht im…
…warum sich dieser ausschließlich auf das Nichtvorliegen einer vertretbaren Rechtsansicht stützt, was nach dem gegebenen Vorbringen gar nicht weiter behauptet wurde. In Wahrheit kann angenommen werden, dass die Geschäftspartner bei der Verrechnung der Leistungsbeziehung die Tatsachenlage des Vorliegens von sonstigen Leistungen und der Lieferung von…
…1. Februar 2016 vor und beantragte, der Beschwerde stattzugeben, wobei im Vorlagebericht lediglich allgemeine Ausführungen zum Verschulden bei Vorliegen einer vertretbaren Rechtsansicht ohne sachbezogene Argumente enthalten sind. ********** Mit Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 10. Februar 2016 wurde der Bf. um Bekanntgabe und Nachweis (Mietverträge) ersucht, ob…
…Bei einer derartigen Sachlage kann es für die Feststellung des bei Prüfung des für einen Säumniszuschlag anzunehmenden Verschuldens aber dahingestellt bleiben, wenn dem Bw eine unrichtige Angabe des Vermietungsausmaßes im Mietvertrag vorgeworfen wird. In der Geltendmachung der Vorsteuerbeträge im Jahr 2005 kann aufgrund vertretbarer Rechtsansicht…
…daher im streitgegenständlichen Zeitraum keine fälligen Abgabenverbindlichkeiten gewesen. Den Bf hätte nicht die Verpflichtung getroffen, diese Abgabenverbindlichkeiten in den angesprochenen Zeitpunkten zu erklären, weil er damals mit vertretbarer Rechtsansicht davon ausgegangen sei, dass die in der Prüfung ermittelten Nachverrechnungsbeträge nicht abgabepflichtig sind. Die ***m GmbH*…
…einer Säumnis die Frage einer vertretbaren Rechtsansicht sehr wohl eine Rolle spielen kann. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenschriften selbst zu…
…wenn auch in vertretbarer Weise, anders beurteilt wird. Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 11.12.1996, 94/13/0070 zur Ermessensübung bei der Verfahrenswiederaufnahme entschieden, dass der Umstand einer "seinerzeitigen'' ausdrücklichen Anerkennung der geltend gemachten Umsatzsteuerbefreiung des Abgabepflichtigen in der Ermessensübung nicht außer Betracht…
…7 BAO seien auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliege. Fehlendes grobes Verschulden wäre dann anzunehmen, wenn der falschen Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liege…
…Rechtsansicht der Abgabenbehörde ohnehin bekannt war, vermag sich die Bf. daher auch nicht auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum zu berufen. Unzumutbarkeit der Entrichtung: Dem Einwand der Bf., dass die Glücksspielabgabe wirtschaftlich betrachtet ruinös sei, weshalb die Verhängung von Säumniszuschlägen auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht…
…einer vertretbaren Rechtsansicht gefolgt sei. An der verspäteten Entrichtung der Umsatzsteuernachforderungen treffe sie daher kein grobes Verschulden. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei…
…stellt daher eine nicht vertretbare Rechtsansicht dar. Ist die Rechtslage aber eindeutig, ist insbesondere einem Steuerpflichtigen in der Position und mit der Ausbildung des Bw ein über einen minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden vorwerfbar, wenn er sich über die Rechtslage nicht ausreichend Gewissheit verschafft…
…stellt daher eine nicht vertretbare Rechtsansicht dar. Ist die Rechtslage aber eindeutig, ist insbesondere einem Steuerpflichtigen in der Position und mit der Ausbildung des Bw ein über einen minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden vorwerfbar, wenn er sich über die Rechtslage nicht ausreichend Gewissheit verschafft…
…eines Säumniszuschlages nicht dem Normzweck, wenn den zur Entrichtung Verpflichtenden kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung treffe. In den EBRV sei zudem in einem Klammerausdruck angeführt, dass z.B. kein grobes Verschulden vorliege, wenn die Selbstberechnung auf einer vertretbaren Rechtansicht beruhe. Die Rechtsansicht…
…Dem die gegenständlichen Säumniszuschläge auslösenden, vom Bw. zu verantwortende Zahlungsverzug liegt infolgedessen eine nicht vertretbare Rechtsansicht zugrunde. In einem solchen Fall handelt ein Steuerpflichtiger auffallend sorglos, wenn er sich nicht unter Offenlegung des gesamten Sachverhalts über die Rechtslage zeitgerecht bei der Abgabenbehörde Gewissheit verschafft. Der…
…ist im gegenständlichen Fall auszugehen. Nach der Verwaltungspraxis (siehe Rz 975 Richtlinien für die Abgabeneinhebung) ist bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zu Grunde liegt. Aufgrund der falschen Rechnungsausstellung…
…Selbst bei einer unvertretbaren Rechtsansicht kommt noch eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages in Betracht, wenn die unvertretbare Rechtsansicht nicht vorsätzlich (also wider besseren Wissens) oder grob fahrlässig (somit bei Aufwendung der zumutbaren Sorgfalt unschwer erkennbar zu Unrecht) vertreten worden ist (UFS 10.8.2010…
…Hinweis auf einen bei der Selbstberechnung unterlaufenen Rechtsirrtum eine Aufhebung desselben rechtfertigen könnte. Es wären daher Gründe zu nennen gewesen, die das Vorliegen eines groben Verschuldens an der unrichtigen Selbstberechnung ausschließen könnten. Solche wurden aber nicht vorgebracht. Dass die Berufungswerberin einer vertretbaren Rechtsansicht gefolgt wäre…
…auffallend sorglos handelt (vgl. VwGH 31.5.2011, 2007/15/0169). Bei Selbstberechnungsabgaben ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. Demnach wird ein grobes Verschulden dann zu verneinen sein, wenn der Abgabepflichtige der Selbstberechnung…