…mangels entsprechender Flugstunden ihn derzeit nicht befähigen, selbst am privaten Flugbetrieb aktiv teilzunehmen. Wenn der Bw. weiters angegeben hat, dass er seine Ausbildung für den neuen Beruf in den Jahren 2008 und 2009 aus beruflichen Gründen nicht weiterführen konnte, wird auch dieses Vorbringen vom Unabhängigen…
…Vergleich und ewigen Ruhen des Verfahrens gekommen sei. Die vorliegenden Belastungen betreffen weder "Abgeltungsbeträge im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung" ..."zu denen sich der Abgabepflichtige freiwillig verpflichtet hat" noch "Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen" ergeben. Auch ergebe sich aus dem inhaltlichen Ergebnis…
…der Mitteilung vom 25. Mai 1998 lediglich deklarativer Charakter zu. Dieser Erklärung sei einzig und allein das Verständnis beizulegen, dass nunmehr die "Verpachtung" des bis zum Jahre 1988 geführten Betriebes beendet worden sei. Die Gewerbeberechtigung für den Drogeriebetrieb in K sei ausschließlich aus dem Grunde…
…müsse. Dies aus folgenden Gründen: Nachdem der Sprachkurs vom Institut für internationale Managementstudien, Abteilung Fachsprachen im Rahmen des Russisch Intensivkurses veranstaltet worden wäre, könnten die Studenten, die für den Kurs inskribiert gewesen wären, auch - und zwar ohne Einschränkung auf eine spezielle berufliche Ausrichtung - teilnehmen. So…
…werden muss. Dies aus folgenden Gründen: Nachdem der Sprachkurs vom Institut für internationale Managementstudien, Abteilung Fachsprachen im Rahmen des Russisch Intensivkurses veranstaltet wurde, konnten die Studenten, die für den Kurs inskribiert waren, auch - und zwar ohne Einschränkung auf eine spezielle berufliche Ausrichtung - teilnehmen. So betrachtet…
… h) Ein zwischen der Bw. und C als Mieter und Herrn I als Vermieter am 24 abgeschlossener Mietvertrag über die Vermietung des Mietobjektes "H", in dem auszugsweise folgendes vereinbart ist: "Vertragszeitraum. 1 Jahr (20) Der Vermieter stellt aus humanitären Gründen (Schwangerschaft) den Mietern das Haus…
…während sich laut Betriebsprüfungsbericht aus den Saldenlisten wesentlich höhere Beträge ergeben, deren Plausibilität aber daran scheitert, dass die Beträge teilweise überschrieben wurden, nicht gesichert ist, inwieweit die Ausgaben mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen (Beispiel: Fahrten Ausland) und wie derartig hohe Ausgaben (2005 50…
…Wünsche der Bw, wonach die Ausbildung bzw. berufliche Tätigkeit bereits nach kurzer Zeit in W ausgeübt werden können, finde bisher in der Realität keine Deckung. Spätestens im Jahr 2000 fielen in W dermaßen geringe Einkünfte an, dass wirtschaftlich vernünftigerweise allein aus beruflichen Gründen ein Wohnsitz…
…Jugendlichen ein doch sehr anstrengendes Programm. Durch die im Sportministerium beschlossenen neuen Richtlinien für Spitzensportler ist der Druck auf die jungen Menschen noch mehr gestiegen, was auch nicht nur zur Förderung der Leistungen beiträgt. Wir können aus beruflichen Gründen und in Anbetracht dessen, dass A…
…Hinsichtlich der übrigen Fortbildungskosten (186,20 €) und der Differenzwerbungskosten (332,20 €) sei dem Berufungsbegehren gefolgt worden. Literatur, die von allgemeinem Interesse sei, sei hingegen keine absetzbare Fachliteratur, selbst wenn die Anschaffung aus beruflichen Gründen erfolgt sei. Die Bw. beantragte die Vorlage der Berufung…
…vom Bw. bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachgewiesen und zwar aus folgenden Gründen: Wenn der Bw. das Schreiben des ASKÖ X. vom 19. April 2005 vorlegt, um die ernsthafte berufliche Veränderung nachzuweisen, so muß dem entgegengehalten werden, dass daraus lediglich hervorgeht, dass der Bw. im…
…zu beurteilen. Wegen Erreichens des oben errechneten, beruflich bedingten Stundenausmaßes konnte der Fortbildungsreise im Jahr 2003 insgesamt die steuerliche Abzugsfähigkeit zugebilligt werden. Hinsichtlich der Fortbildungsreise 2004 ist es dem Bw aus den dargelegten Gründen jedoch nicht gelungen, ein Ausmaß von mindestens 40 berufsspezifisch verbrachten Stunden…
…Die Abzugsfähigkeit ergibt sich zum Einen aus der beruflichen Veranlassung. Sie ist dann anzunehmen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufes, nämlich zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen im Rahmen der Einkunftsart gemacht werden (vgl…
…1998. In dieser (Bl. 15/1997) führte der Bw. Folgendes aus: "Mein letzter Arbeitgeber hat mich als Auswirkung des Strukturanpassungsgesetzes im Jahr 1996 gekündigt wogegen ich Einspruch erhob. Ich habe daher meine Ausbildung zum Vermögensberater wieder aufgenommen, was zu meiner Entlassung im Jahr 1997 führte…
…Zinsen steuerlich als Aufwand geltend zu machen. Die Frage sei nun, ob die Verantwortung des Bw in Richtung Verbotsirrtum einer Prüfung standhält: Auszugehen sei von der beruflichen Ausbildung des Bw, wobei die Frage des Aufwandes bei Ermittlung des Gewinnes nach § 4/3 EStG klar geregelt…
…wären, ist nicht erforderlich (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2004, 2002/15/0020). Aus folgenden Gründen war den in der Berufung als Kosten für Kosmetika und Werbung bezeichneten Ausgaben die Anerkennung als Werbungskosten gem. § 16 Abs. 1 EStG 1988 zu versagen: 1…
…konnten daher aus den o.a. Gründen nicht zum steuerlichen Abzug zugelassen werden." Die Bw. brachte gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz ein. Eine mündliche Verhandlung gemäß § 284 BAO wurde beantragt. Vorgebracht wurde, dass die Kosten für Ausbildung der Franklin…
…mit ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht verwandt ist. Allerdings geht aus dem Vorbringen der Berufungswerberin hervor, dass sie diesen neuen Beruf nicht ausüben will, da sie die entsprechende Gewerbeberechtigung von vornherein ruhend gemeldet hat. Die bloße Möglichkeit später vielleicht Supervisionen anzubieten, reicht noch nicht aus…
…Verluste aus der Veräußerung von Privatvermögen (ausgenommen §§ 30 und 31 EStG 1988) zählen. Da also im gegenständlichen Fall eindeutig vom Verkauf eines Vermögensstammes, welcher sich im Privatbesitz befunden hätte, auszugehen sei, werde aus verwaltungsökonomischen Gründen angeregt, die Berufungsvorlage zurückzuziehen oder zumindest von einer mündlichen Verhandlung…
…MeditationsleiterInnen-Ausbildung für den Berufungswerber von beruflichem Interesse und Nutzen für die Tätigkeit als Religionslehrer sei. Die Judikatur des VwGH lege jedoch in Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach und ihrem Umfang nach auch eine private Mitveranlassung nahe legen würden, fest, dass der Zusammenhang…