…bzw. hergestellt hat (EuGH-Urteil vom 14.2.195, Rs. 268/83, "Rompelmann"). Der Bw. hat die besondere Eignung der zu errichtenden Räumlichkeiten für eine unternehmerische Nutzung nachzuweisen. Die Errichtung eines Einfamilienhauses spricht in erster Linie für das Schaffung von privaten Wohnraum für den Bw…
…hinüberwandern müssten. Und das EuGH-Urteil ("Lennartz") bestätigt auch, dass für Einlagen aus der nichtunternehmerischen Sphäre der Vorsteuerabzug nachträglich nicht zusteht. Auch das EuGH-Urteil vom 14. Februar 1985, C-268/83 ("Rompelman") führt aus, dass derjenige, der einen Vorsteuerabzug vornimmt, nachzuweisen hat, dass die…
…ist und dies nach außen in Erscheinung tritt (siehe schon VwGH 3.5.1968, 1081/66 Slg 3750 F). Vorbereitungshandlungen sind daher ausreichend (ebenso EuGH 14.2.1985, Rs 268/83 "Rompelmann", Slg 655; 29.2.1996, Rs C-110/94 "INZO", Slg I-857)…
…vornehmen möchte, muss nachweisen, dass er die Voraussetzungen hierfür und insbesondere die Kriterien für die Einstufung als Steuerpflichtiger erfüllt. Artikel 4 der Sechsten Richtlinie hindert die Finanzverwaltung daher nicht daran, objektive Belege für die geäußerte Absicht zu verlangen (vgl. Urteil Rompelman, a. a. O., Randnr…
…Abgabenbelastung des Unternehmens, dass die Investitionsausgaben, die für die Zwecke eines Unternehmens und zu dessen Verwirklichung getätigt werden, als wirtschaftliche Tätigkeiten angesehen werden, die zu einem Recht auf sofortigen Abzug der Vorsteuer führen (vgl. in diesem Sinne Urteile Rompelman, Randnr. 22, und Puffer, Randnr. 47)…
…vornehmen möchte, muss nachweisen, dass er die Voraussetzungen hierfür und insbesondere die Kriterien für die Einstufung als Steuerpflichtiger erfüllt. Artikel 4 der Sechsten Richtlinie hindert die Finanzverwaltung daher nicht daran, objektive Belege für die geäußerte Absicht zu verlangen (vgl. Urteil Rompelman, a. a. O., Randnr…
…4 der Sechsten EG-Richtlinie zur Mehrwertsteuer hindert die Finanzverwaltung diesbezüglich nicht daran, objektive Belege für die geäußerte Absicht zu verlangen (vgl. EuGH 14.2.1985, Rs 268/83 "Rompelman", Randnr. 24). Um festzustellen, ob ein Gegenstand (im Berufungsfall ein Gebäude) tatsächlich zur nachhaltigen Erzielung…
…4 der Sechsten EG-Richtlinie zur Mehrwertsteuer hindert die Finanzverwaltung diesbezüglich nicht daran, objektive Belege für die geäußerte Absicht zu verlangen (vgl. EuGH 14.2.1985, Rs 268/83 "Rompelman", Randnr. 24). Um festzustellen, ob ein Gegenstand (im Berufungsfall ein Gebäude) tatsächlich zur nachhaltigen Erzielung…
…4 der Sechsten EG-Richtlinie zur Mehrwertsteuer hindert die Finanzverwaltung diesbezüglich nicht daran, objektive Belege für die geäußerte Absicht zu verlangen (vgl. EuGH 14.2.1985, Rs 268/83 "Rompelman", Randnr. 24). Um festzustellen, ob ein Gegenstand (im Berufungsfall ein Gebäude) tatsächlich zur nachhaltigen Erzielung…
…4 der Sechsten EG-Richtlinie zur Mehrwertsteuer hindert die Finanzverwaltung diesbezüglich nicht daran, objektive Belege für die geäußerte Absicht zu verlangen (vgl. EuGH 14.2.1985, Rs 268/83 "Rompelman", Randnr. 24). Um festzustellen, ob ein Gegenstand (im Berufungsfall ein Gebäude) tatsächlich zur nachhaltigen Erzielung…
…4 der Sechsten EG-Richtlinie zur Mehrwertsteuer hindert die Finanzverwaltung diesbezüglich nicht daran, objektive Belege für die geäußerte Absicht zu verlangen (vgl. EuGH 14.2.1985, Rs 268/83 "Rompelman", Randnr. 24). Um festzustellen, ob ein Gegenstand (im Berufungsfall ein Gebäude) tatsächlich zur nachhaltigen Erzielung…
…vornehmen möchte, muss nachweisen, dass er die Voraussetzungen hierfür und insbesondere die Kriterien für die Einstufung als Steuerpflichtiger erfüllt. Artikel 4 der Sechsten Richtlinie hindert die Finanzverwaltung daher nicht daran, objektive Belege für die geäußerte Absicht zu verlangen (vgl. Urteil Rompelman, a. a. O., Randnr…
…in der Folge nicht kommt. Eine andere Auslegung würde dazu führen, dass bei Unterbleiben des Umsatzes kein Vorsteuerabzug vom "verlorenen Aufwand" zustände, was unionsrechtlich unzulässig wäre (vgl. EuGH 14.02.1985, C-268/83; Rompelman; Melhardt/Tumpel, UStG, § 6 Rz 328, zu Vorbereitungshandlungen, "erfolgloser Unternehmer"…
…43). Unter Hinweis auf das von der in dortigem Verfahren beschwerdeführenden Partei ins Treffen geführte Urteil vom 14. Februar 1985, 268/83 (Rompelman), hat der EuGH im Urteil vom 21. März 2000 sodann den Standpunkt wiederholt, dass der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer hinsichtlich der…
…dass er die Voraussetzungen hierfür erfüllt (EuGH 14.2.1985, Rs C-268/83, Rompelman). Im hier zu beurteilenden Fall steht es fest, dass die Vorsteuern ausschließlich mit verdeckten Ausschüttungen zusammen hängen (siehe oben). Damit sind sie nach der in Österreich im Streitzeitraum geltenden Rechtslage…
…Bau- und Erhaltungszustandes im Jahr 2006 nach Auffassung des UFS ausgeschlossen werden (vgl. UStR 2000, Rz 194). Nach der in Vorabentscheidungsverfahren geäußerten Rechtsauffassung des EUGH in den Rechtssachen Rompelman, Rs C-268/83 und INZO, Rs C-110/94 wird das Recht der Abgabenbehörden bestätigt…
…EuGH zu beachten. Dieser zufolge (EuGH 14.02.1985, C-268/83, "Rompelman") gilt gemäß Artikel 4 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1997 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (77/388; Abl…
…Sphäre hinüberwandern müssten. Das EuGH-Urteil ("Lennartz") bestätigt auch, dass für Einlagen aus der nichtunternehmerischen Sphäre der Vorsteuerabzug nachträglich nicht zusteht. Auch das EuGH-Urteil vom 14. Februar 1985, C-268/83 ("Rompelman") führt aus, dass derjenige, der einen Vorsteuerabzug vornimmt, nachzuweisen hat, dass die…
…93, BP Soupergaz, SIg. 1995, 1-1883). Nur mit einem funktionierenden Vorsteuerabzug lässt sich der tragende Grundsatz der Kostenneutralität der Mehrwertsteuer sichern (z.B. EuGH 14.2.1985, Rs 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655; 6.4.1995, Rs C-4/94, BLP Group, SIg…
…ist hingegen, dass die aufgenommene Tätigkeit ernsthaft auf die Erbringung von entgeltlichen Leistungen angelegt ist und dies nach außen in Erscheinung tritt. Vorbereitungshandlungen sind daher ausreichend (EuGH 14.2.1985, Rs 268/83 "Rompelman", EuGH 21.3.2000, Rs C-110/98 "Gabalfrisa", EuGH 8…