…Richtigkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen bestreitet, ist dem entgegenzuhalten, dass dem Haftungsbescheid Abgabenbescheide vorangegangen sind, sodass es der Behörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.2.1999, 98/13/0144) im Verfahren über die Heranziehung des Bw. zur Haftung daher verwehrt ist, die Richtigkeit der…
…Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Der Berufungswerber hat die Richtigkeit der Abgabenforderungen gegen die Gesellschaft bestritten, insbesondere wären die Schätzungen der…
…gesamten haftungsrelevanten Zeitraum alleinverantwortliche Geschäftsführerin der Gesellschaft war. Hinsichtlich der Abgabenforderungen gegen die Gesellschaft wurde zwar eingewendet, dass diese hauptsächlich aus einer Betriebsprüfung resultieren und teilweise auf Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen beruhen würden. Insoweit die Berufungswerberin damit die Richtigkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderung gegen die Primärschuldnerin bestreitet…
…vorgeschriebenen Abgabenforderungen auf € 0,00 zu stellen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in den §§ 80 ff. bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese betreffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der…
…Der Vertreter trat diesen Argumenten anlässlich des Telefonates vom 8.11.2004 nicht entgegen. Eine schriftliche Stellungnahme wurde zum Vorhalt nicht mehr abgegeben. Insgesamt gesehen war daher vom Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung hinsichtlich folgender bei der Primärschuldnerin uneinbringlicher Abgabenforderungen auszugehen: | Abgabenart | Zeitraum |…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 13.09.2006, 2003/13/0131; VwGH 22.01.2004, 2003/14/0095; VwGH 19.12.2002, 2000/15/0217) Bindungswirkung im Haftungsverfahren. Dem Unabhängigen Finanzsenat ist es daher verwehrt, die Richtigkeit der angeführten Abgabenfestsetzungen im Haftungsverfahren zu prüfen. Der…
…anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides darüber zu informieren, dass es sich dabei um gemeldete Umsatzsteuer gehandelt hat. Denn - wie bereits dargelegt wurde - ist, sofern über Abgabenansprüche noch nicht bescheidmäßig abgesprochen wurde, im Haftungsverfahren selbst über deren Richtigkeit zu entscheiden. Der Unabhängige Finanzsenat kann allerdings nicht…
…bracht der Bw. durch seinen ausgewiesenen Vertreter mit Schriftsatz vom 20. November 2011 das Rechtsmittel der Berufung ein. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Einkommensteuervorschreibungen 1996 bis 2000 nicht korrekt seien. Es sei ein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig, in dem die Rechtmäßigkeit der Abgabenforderungen geprüft…
…Für Jänner bis Mai 2010 wurden seitens der GmbH fristgerecht Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht. Im Zeitpunkt der Beendigung ihrer Geschäftsführertätigkeit haftete am Abgabenkonto kein Rückstand aus. Es besteht daher keine Bindung an die durch Schätzung festgestellte Höhe einer nicht entrichteten Abgabenforderung betreffend Umsatzsteuer 01-05/2010 und…
…zumal nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes auch die nach § 9 BAO erforderliche Verschuldensprüfung von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen hat (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0094). Bringt der Haftungspflichtige sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den maßgeblichen Bescheid über den Abgabenanspruch Berufungen…
…zumal nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes auch die nach § 9 BAO erforderliche Verschuldensprüfung von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen hat (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0094). Bringt der Haftungspflichtige sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den maßgeblichen Bescheid über den Abgabenanspruch Berufungen…
…gegen den Haftungsbescheid Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht mit Erfolg erhoben werden könne. Solche Einwendungen können nur im Rechtsmittelverfahren betreffend den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden. Schließlich wendet der Bw. ein, hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Abgaben sei Verjährung eingetreten…
…zumal nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes auch die nach § 9 BAO erforderliche Verschuldensprüfung von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen hat (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0094). Bringt der Haftungspflichtige sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den maßgeblichen Bescheid über den Abgabenanspruch Berufungen…
…Haftungsverfahrens waren. Streit besteht indes über die Höhe der Abgabenforderung sowie darüber, ob dem Bw. eine schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten ist. Relevant ist die Verletzung abgabenrechtlicher Bestimmungen durch den Vertreter. Zu dessen Pflichten gehört es, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Bei den haftungsgegenständlichen…
…hat die Richtigkeit der durch die GmbH vorgenommenen Berechnung der Umsatzsteuer für die Monate 3/1996 bis 6/1996 nicht in Zweifel gezogen und ergeben sich auch aus den Akten keinerlei Hinweise auf eine unrichtige Berechnung dieser Abgaben durch die GmbH. In der die Berufung…
…Möglichkeiten der Inanspruchnahme persönlich haftender Gesellschafter in das Abgabenrecht übertragen, sodass dem Abgabengläubiger die nach handelsrechtlichen Maßstäben zu beurteilenden Gläubigerrechte ebenso wie dem Zivilgläubiger offen stehen. Diese Gläubigerrechte sind aber wegen Abgabenforderungen abgabenverfahrensrechtlich, also im Administrativverfahren geltend zu machen, in Bezug auf die Heranziehung der…
…wurde. Im Abrechnungsverfahren ist vielmehr von der Richtigkeit der Abgabenforderungen bzw. Rückforderungsansprüche auszugehen. Im vorliegenden Fall ist daher allein die Rechtsfrage zu klären, ob das Finanzamt die Ansprüche der Berufungswerberin auf Rückerstattung der berichtigten Umsatzsteuern ungeachtet des bereits abgeschlossenen Zwangsausgleiches mit Konkursforderungen aufrechnen durfte. Gemäß …
…bei Unmöglichkeit dieses Nachweises zumindest nachzuweisen, welche Beträge in den einzelnen Haftungsmonaten im Falle pflichtgemäßer anteilsmäßiger Befriedigung der Abgabenforderungen an den Abgabengläubiger zu entrichten gewesen wären, weiters zum Nachweis seines Vorbringens der Nichtauszahlung von Löhnen in den Haftungsmonaten die Lohnbuchhaltung, das Kassabuch und die Bankauszüge…
…wurde. Im Abrechnungsverfahren ist vielmehr von der Richtigkeit der Abgabenforderungen bzw. Rückforderungsansprüche auszugehen. Im vorliegenden Fall ist daher allein die Rechtsfrage zu klären, ob das Finanzamt die Ansprüche der Berufungswerberin auf Rückerstattung der berichtigten Umsatzsteuern ungeachtet des bereits abgeschlossenen Zwangsausgleiches mit Konkursforderungen aufrechnen durfte. Gemäß …
…In der Berufung bzw. in dem diese ergänzenden Vorlageantrag wurde seitens des Vertreters des Bw. Einwendungen gegen die Höhe des Rückstandes, die Stellung des Bw. als Vertreter der Primärschuldnerin und gegen das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. erhoben. Bezüglich dem Tatbestandsmerkmal "Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen…