…Es ist davon auszugehen, dass die Bw. die UVA 11/02 korrekt erklärte und auch den entsprechenden Teilbetrag überwies sowie den Restbetrag durch Umbuchungsantrag rechtzeitig zweckwidmete. Der Steuerpflichtige kann bei Beachtung der herrschenden Verwaltungsübung und damit einhergehend einer entstandenen Lebenserfahrung davon ausgehen, dass im beschriebenen…
…des steuerlichen Vertreters adressiert. Ein Hinweis auf eine Zustellfiktion fehlt. Die Begründung lautete: Die Erledigung weicht von Ihrem Begehren aus folgenden Gründen ab: Natürliche Personen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können den Gewinn, ausgenommen Übergangsgewinne und Veräußerungsgewinne…
…gelangten. Mit Schreiben vom 21.1.2006 wies die Berufungswerberin darauf hin, dass die Frage der Umbuchung noch immer im Berufungsstadium sei und man für gewidmete und bezahlte Körperschaftsteuer- und Mehrwertsteuerbeträge laufend Säumniszuschläge erhalte. Mit Schreiben vom 24.1.2006 teilte das Finanzamt der Berufungswerberin…
…gelangten. Mit Schreiben vom 21.1.2006 wies die Berufungswerberin darauf hin, dass die Frage der Umbuchung noch immer im Berufungsstadium sei und man für gewidmete und bezahlte Körperschaftsteuer- und Mehrwertsteuerbeträge laufend Säumniszuschläge erhalte. Mit Schreiben vom 24.1.2006 teilte das Finanzamt der Berufungswerberin…
…K.straße 14a, vertreten durch den Bw" bezieht - zu Handen des Bw als Zustellungsbevollmächtigten genannten und zugestellten Berufungsvorentscheidung vom 2. Dezember 2002 wurde die "Berufung der H.E." als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde auf die amtswegig vorzunehmende Umbuchungs- bzw Überrechnungspflicht gemäß § 215 Abs…
…Jänner 2011 durch das Guthaben am Abgabenkonto der Bw. sowie durch eine Umbuchung vom Abgabenkonto der I-GmbH abgedeckt. Der Restbetrag sollte durch Umbuchung eines Guthabens vom Abgabenkonto der K-GmbH getilgt werden. Gemäß § 211 Abs. 1 lit. g BAO gelten Abgaben bei Umbuchung oder…
…im Wege der Verrechung durch das Finanzamt berichtigt wird, erfolgte, zumal nach der Aktenlage ein Antrag auf Umbuchung des Betrages von € 43.481,76 durch den Bw. nicht gestellt wurde. Da nach der Bestimmung des § 215 Abs. 4 BAO eine Umbuchung zugunsten eines anderen…
…solle. Der verbleibenden Restbetrag von 110.432,86 € solle die Bw bis spätestens 31. März 2005 an die Ehegatten-P bezahlen, wobei etwa zwei Drittel davon durch Umbuchung einer Umsatzsteuergutschrift der Bw auf das Abgabenkonto oder das Bankkonto der Ehegatten-P erfolgen solle. Gleichzeitig…
…2003 wäre sie aber ausschließlich für den Zahlungsverkehr mit den Finanzbehörden zuständig. Durch die zuvor erfolgte Einstellung und die dadurch bedingte kurze Einschulungszeit wäre Frau Mag. P. irrtümlich davon ausgegangen, dass für die Überrechnung eines Guthabens der P-GmbH ein Umbuchungs- bzw. Überrechnungsantrag der Bw…
…Zuge dieser wurde festgestellt, dass der infolge Umbuchung auf das Verrechnungskonto des Bw. als zugeflossen zu beurteilende Geschäftsführerbezug von Euro 17.716,31 im Jahr 2003 nicht der Einkommensteuer unterzogen worden war. Der Bw. wurde dazu durch die zuständige Abgabenbehörde um Stellungnahme und um Abgabe…
…Berufung als unbegründet abgewiesen. Die am 15. Oktober 2008 fällige Umsatzsteuer 08/2008 sei am 4. November 2008 mit einem Betrag von 49.026,73 € durch Umbuchung von der St.Nr. 2 entrichtet worden. Der Umbuchungsantrag sei mit Wirksamkeit 4. November 2008 gestellt worden…
…Restbetrag von € 15,00 durch Umbuchung eines Guthabens in Höhe von € 6.624,42 am persönlichen Abgabenkonto des Bw. bereits abgedeckt werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in den §§ 80 ff bezeichneten Vertreter neben den durch…
…im Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates fest, dass 1998 S 100.000,00 bar an die Geschäftsführerin der Bw. ausbezahlt wurden, und über den restlichen Betrag durch Umbuchung auf ein anderes Konto der Bw. verfügt wurde. Indem die Versicherungsgesellschaft der Bw. die vertraglich vereinbarten Provisionen auf…
…und Zinsen € 2.970,83) direkt an den Kreditgeber überwiesen. In der Buchhaltung wurden die entsprechenden Beträge durch Umbuchung als Gesellschafterdarlehen erfasst. Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Berufungswerberin zum 31. Dezember 2003 findet sich bei den rechtlichen Verhältnissen neben "nachrangiges Gesellschafterdarlehen…
…keine überzeugenden Billigkeitsgründe vorgebracht, welche die aufgezeigten Zweckmäßigkeitsgründe überwiegen und so eine Abstandnahme von der Geltendmachung der Haftung rechtfertigen würden. Ein Teil der Haftungsschuld konnte durch Umbuchung eines Guthabens vom Abgabenkonto der Erwerberin auf das Abgabenkonto des Primärschuldners bereits eingebracht werden. Am 7.9.2011…
…Quote geschaffen. Die Geltendmachung der Haftung stellt die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar. Vom zweiten Geschäftsführer wurde im Haftungsweg bisher nur ein relativ geringer Teilbetrag durch Umbuchung eines Guthabens vom persönlichen Abgabenkonto eingebracht (€ 1.124,83), sodass die Heranziehung auch des Bw…
…geltend gemachten Abgaben sachgerecht und daher spruchgemäß zu entscheiden. Abschließend wird noch bemerkt, dass ein Teil der Haftungsschuld bereits durch Umbuchung eines Guthabens in Höhe von 293 € vom persönlichen Abgabenkonto des Berufungswerbers abgedeckt wurde. Diese Zahlung vermindert zwar den vom Berufungswerber zu entrichtenden Haftungsbetrag…
…der Umsatzsteuer gemäß § 215 Abs. 4 BAO durch Umbuchung auf den Steuerkonten der Vertragsteile erfolgen. Die Erwerberin verpflichtete sich das Umsatzsteuerguthaben sofort beim Finanzamt anzumelden und auf das Steuerkonto der Verkäuferin übertragen zu lassen. Mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 25. Februar 2009 wurde der…
…keine Billigkeitsgründe vorgebracht, die einen Verzicht auf die Geltendmachung der Haftung rechtfertigen würden. Ein Teil der Haftungsschuld konnte zudem bereits durch Umbuchung eines Guthabens am Abgabenkonto des Haftungsschuldners auf das Abgabenkonto der Primärschuldnerin abgedeckt werden (€ 1.774,56 am 08. Juli 2010). In diesem…
…wurde ein Teil der Umsatzsteuervorauszahlung für 12/2003 durch das am Abgabenkonto der Berufungswerberin bestehende Guthaben abgedeckt, der Restbetrag sollte durch Überrechnung eines Guthabens vom Abgabenkonto der Miteigentümergemeinschaft abgedeckt werden. Gemäß § 211 Abs. 1 lit. g BAO gelten Abgaben bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben (…