…folgenden Entscheidungsgründe und dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind Werbungskosten für eine Umschulung von Hebamme auf evangelische Religionslehrerin. Die Berufungswerberin (Bw.) ist von Beruf Hebamme und beantrage in der Einkommensteuererklärung 2008 (AS 1) die Bw…
…Wissen vermittelt, das außerhalb von ihrem ausgeübten Beruf nicht von allgemeinem Interesse sei. Als Religionslehrerin seien Inhalte des Seminars "Lösung und Bindung" wichtig, da es um das Analysieren und Verstehen von Systemen gehe und sie gerade auch in der Arbeit mit Klassengruppen davon profitiere, wenn…
…Begründung: Es werde die Bestätigung der Schulleitung übermittelt, dass sämtliche Werbungskosten (Fortbildungskurse) sowie sonstige Ausgaben (Bürobedarf und Fachliteratur) sehr wohl für die Ausübung des Berufes von Bw. als Religionslehrerin und Lehrerin für Musik erforderlich seien. Angeführte Seminare und Fortbildungsveranstaltungen seien vom RPI bzw. PI (religionspädagog…
…vom 24. Mai 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie als Religionslehrerin Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. In der Einkommensteuererklärung für 2005 beantragte die Bw. bei…
…da für die Tätigkeit als Diplom-Religionspädagoge und als Religionslehrer an der Fachberufsschule die "Studienreise in das Heilige Land unter Leitung von Herrn Diözesanbischof XX mit einem täglich vollen Programm glasklar und lupenrein eine Fortbildungstätigkeit für die Aufrechterhaltung des Berufes darstellt". Unter Verweis auf die…
…Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Abgabepflichtige steht im Dienstverhältnis zum Bund und gibt ihren Beruf mit Religionslehrerin an…
…2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Religionslehrerin…
…abgeschlossen werden müssen. Wenn die Schülerin bei diesen Prüfungen erfolgreich ist, kann sie die Schule abschließen bzw. absolvieren. 4. Nach Abschluss dieser Ausbildung kann die Studentin A.S als Islam-Religionslehrerin, Religionspädagogin, Sozialpädagogin und Sozialhelferin in Österreich arbeiten. 5. Die Schulbedingungen des Institutes, die A…
…November 2001, als erlernter Beruf der Bw. "Volksschullehrerin", als zuletzt ausgeübte Tätigkeit "Religionslehrerin", als vorrangiges Ziel "Wirtschaftspädagogin", als alternatives Ziel "CAD-Technikerin/Selbständigkeit und als weitere Möglichkeiten "Verkäuferin" angegeben sind; der Beginn des Studiums ist darin mit Oktober 2001 und das Ende mit Oktober 2005…
…würden monatlich € 189,00 und daher für 2002 € 756,00 betragen. Die bei den Werbungskosten angeführten Bücher und Materialen habe sie ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Deutsch- und Religionslehrerin verwendet. Die Literatur habe entweder zur persönlichen Weiterbildung in ihren Fachbereichen gedient oder…
…Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999 machte die Bw., eine als Pastoralassistentin, Wirtschafterin eines Pfarrers und Religionslehrerin tätige Steuerpflichtige, folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend: Fachbücher, Büro- und Schulbedarf 8.041,00 S Fachzeitschriften 1.155,30 S Weiterbildungskurse 18…
…vom 25. September 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Religionslehrer. Laut Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 wurden unter Anderem Werbungskosten für Aus- und Fortbildung in Höhe…
…geltend gemachten Kosten für Literatur und den Hebräischkurs nicht als Kosten der Lebensführung, sondern als Umschulungskosten im Hinblick auf Ausbildung zur Religionslehrerin und waren aus diesem Grund - die ursprünglichen Ausführungen der Bw., wonach sie die Literatur zur fundierteren Beratung Schwangerer in ihrem Beruf als Hebamme…
…seinen Anteil am Haushaltsgeld aufzubringen. Seine Gattin arbeite als Religionslehrerin, ihr Gehalt sei für die Familie derzeit die Haupteinnahmequelle. Er sei sorgepflichtig für zwei Kinder im Alter von 10 und 12 Jahren. Eine Berufung der Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Im Zuge der Berufungsverhandlung wurde der…
…1 Religionsunterrichtsgesetz ermitteln müssen, welche Voraussetzungen nach den Religionsunterrichtsgesetz ermitteln müssen, welche Voraussetzungen nach den kircheninternen Normen für die Zulassung als Religionslehrer erforderlich sind. Erweist sich die Missionstätigkeit als Voraussetzung für die Lehrtätigkeit und besteht die Missionstätigkeit nicht bloß in praktischer Arbeit, sondern auch in…
…welche Voraussetzungen nach den Religionsunterrichtsgesetz ermitteln müssen, welche Voraussetzungen nach den kircheninternen Normen für die Zulassung als Religionslehrer erforderlich sind. Erweist sich die Missionstätigkeit als Voraussetzung für die Lehrtätigkeit und besteht die Missionstätigkeit nicht bloß in praktischer Arbeit, sondern auch in einer zielgrichteten Ausbildung in…
…Kosten der Lebensführung nicht zutreffend sei. Das Berufsbild der Bw. sehe derzeit eine gleich gewichtete Aufteilung zwischen den Tätigkeiten als Seelsorgerin in verschiedenen (näher angeführten) Krankenhäusern einerseits sowie als Religionslehrerin andererseits vor. Die erstgenannte Tätigkeit umfasse auch psychologisch-therapeutische Elemente. Der Anteil der Krankenhausarbeit sei…
…2004, 2001/15/0184, betreffend die Nichtabzugsfähigkeit der Kosten einer Religionslehrerin für Kurse zur Entfaltung des Charaktergefüges und zur Stressbewältigung, darunter auch "Strukturelle Neurologie" und "Three in One concepts - Advanced One Brain"). Im gegenständlichen Fall ist die Frage strittig, ob die Aufwendungen für (einzelne) Kurse…
…47 % als privat ansieht, könne von einer nahezu ausschließlichen beruflichen Nutzung nicht gesprochen werden. Der steuerliche Vertreter führt zu letzterem Punkt aus, dass das Arbeitszimmer auch von der Gattin des Bw., die Religionslehrerin ist, benutzt wird. Daher habe sich der berufliche Anteil beim Bw. ergeben…
…89 € Entscheidungsgründe Bw. erzielte in den gegenständlichen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Religionslehrer an zwei Volksschulen und einer Hauptschule. Laut Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 wurden unter Anderem Werbungskosten in Höhe von 2.898,42 € beantragt. Diese würden sich wie folgt zusammensetzen…