…kann." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Die Bf. ist Religionslehrerin an einer Volksschule in Wien. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2012 und 2013 machte sie u.a. diverse Ausgaben für Fortbildung, Fachliteratur und Arbeitsmittel…
…CD, DVDs, ein Buch sowie ein Zeitschriften-Abonnement) als Werbungskosten im Rahmen der von ihr erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Religionslehrerin) geltend. Mit Vorhalt der belangten Behörde vom 23.4.2014 wurde die Beschwerdeführerin darum gebeten, die nachfolgenden Positionen durch Vorlage von entsprechenden Aufstellungen, Unterlagen…
Betreffend die – ebenfalls nach der Maßgabe des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 zu würdigenden – Aufwendungen der Beschwerdeführerin für das Buch „Der lange Weg zum Frieden“ sowie für die Zeitschrift „Ferment“ ist darauf zu verweisen, dass Aufwendungen für Werke der Literatur sowie…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Verfahrensablauf: Die Beschwerdeführerin (in der Folge Bfin.) ist als Pfarrassistentin und Religionslehrerin tätig und erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Einkommensteuererklärung beantragte die Bfin. u.a. Arbeitsmittel (KZ 719) in Höhe von 147…
…folgenden Entscheidungsgründe und dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind Werbungskosten für eine Umschulung von Hebamme auf evangelische Religionslehrerin. Die Berufungswerberin (Bw.) ist von Beruf Hebamme und beantrage in der Einkommensteuererklärung 2008 (AS 1) die Bw…
…Wissen vermittelt, das außerhalb von ihrem ausgeübten Beruf nicht von allgemeinem Interesse sei. Als Religionslehrerin seien Inhalte des Seminars "Lösung und Bindung" wichtig, da es um das Analysieren und Verstehen von Systemen gehe und sie gerade auch in der Arbeit mit Klassengruppen davon profitiere, wenn…
…Begründung: Es werde die Bestätigung der Schulleitung übermittelt, dass sämtliche Werbungskosten (Fortbildungskurse) sowie sonstige Ausgaben (Bürobedarf und Fachliteratur) sehr wohl für die Ausübung des Berufes von Bw. als Religionslehrerin und Lehrerin für Musik erforderlich seien. Angeführte Seminare und Fortbildungsveranstaltungen seien vom RPI bzw. PI (religionspädagog…
…vom 24. Mai 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie als Religionslehrerin Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. In der Einkommensteuererklärung für 2005 beantragte die Bw. bei…
…3 Abs. 1 Religionsunterrichtsgesetz, BGBl Nr. 190/1949 idF BGBl I Nr. 36/2012, Religionslehrer an den öffentlichen Schulen, an denen Religionsunterricht Pflichtgegenstand oder Freigegenstand sei, entweder a) von den Gebietskörperschaften (Bund, Länder), die die Diensthoheit über die Lehrer der entsprechenden Schulen ausüben würden, angestellt…
…(Beschwerdeführerein, in der Folge Bf.) Aufwendungen von € 5.408,18 für ihre (im Jahr 2009 begonnene) Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Religionslehrerin in Ansatz zu bringen. Im Einkommensteuerbescheid vom 14. Juli 2011 berücksichtigte das Finanzamt…
…da für die Tätigkeit als Diplom-Religionspädagoge und als Religionslehrer an der Fachberufsschule die "Studienreise in das Heilige Land unter Leitung von Herrn Diözesanbischof XX mit einem täglich vollen Programm glasklar und lupenrein eine Fortbildungstätigkeit für die Aufrechterhaltung des Berufes darstellt". Unter Verweis auf die…
…Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Abgabepflichtige steht im Dienstverhältnis zum Bund und gibt ihren Beruf mit Religionslehrerin an…
…2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Religionslehrerin…
…Heiligen der Letzten Tage erbracht. Dieser Missionarsdienst wird von der Kirche als Ausbildung zur Religionslehrerin anerkannt. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 19.03.2025 wurden Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für das Kind für den Zeitraum Mai 2023 bis November 2024 unter Hinweis auf § 5 Abs 3…
…dass durch die Teilnahme an diesen religiösen Kursen die Möglichkeit besteht, in Zukunft als ReligionslehrerIn tätig zu sein. Vollziehung betreffend die Familienbeihilfe: Eine rechtliche Prüfung der vorliegenden Unterlagen zu diesen Fällen zeigt, dass von einer Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 nicht ausgegangen werden kann…
…1967 abgewiesen. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass sich ihre Tochter in Berufsausbildung zur Religionslehrerin befinde und zwar in Form der Tätigkeit als Vollzeitmissionarin der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage. Dass es sich dabei um eine Berufsausbildung handelt habe der…
…Religionspädagogik 10 Semester und gliedere sich in das Bachelorstudium (6 Semester) und das Masterstudium (4 Semester). Mit Abschluss des Bachelorstudiums sei kein regulärer Einstieg in berufliche Tätigkeiten im kirchlichen (wie Pastoralassistentin) oder staatlichen (wie Religionslehrerin) Bereich möglich. Die Absolvierung des Masterstudiums sei dafür unbedingt erforderlich…
…abgeschlossen werden müssen. Wenn die Schülerin bei diesen Prüfungen erfolgreich ist, kann sie die Schule abschließen bzw. absolvieren. 4. Nach Abschluss dieser Ausbildung kann die Studentin A.S als Islam-Religionslehrerin, Religionspädagogin, Sozialpädagogin und Sozialhelferin in Österreich arbeiten. 5. Die Schulbedingungen des Institutes, die A…
…November 2001, als erlernter Beruf der Bw. "Volksschullehrerin", als zuletzt ausgeübte Tätigkeit "Religionslehrerin", als vorrangiges Ziel "Wirtschaftspädagogin", als alternatives Ziel "CAD-Technikerin/Selbständigkeit und als weitere Möglichkeiten "Verkäuferin" angegeben sind; der Beginn des Studiums ist darin mit Oktober 2001 und das Ende mit Oktober 2005…
…würden monatlich € 189,00 und daher für 2002 € 756,00 betragen. Die bei den Werbungskosten angeführten Bücher und Materialen habe sie ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Deutsch- und Religionslehrerin verwendet. Die Literatur habe entweder zur persönlichen Weiterbildung in ihren Fachbereichen gedient oder…