…hindurch als religiöse Bekennntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit bestanden zu haben, ermöglicht die staatliche Prüfung einer solchen Religionsgemeinschaft durch einen längeren Zeitraum hindurch, bevor die Anerkennung durch Verordnung verliehen wird. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass die die Religionsfreiheit in Anspruch nehmenden religiösen Gemeinschaften…
…hindurch als religiöse Bekennntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit bestanden zu haben, ermöglicht die staatliche Prüfung einer solchen Religionsgemeinschaft durch einen längeren Zeitraum hindurch, bevor die Anerkennung durch Verordnung verliehen wird. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass die die Religionsfreiheit in Anspruch nehmenden religiösen Gemeinschaften…
…hindurch als religiöse Bekennntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit bestanden zu haben, ermöglicht die staatliche Prüfung einer solchen Religionsgemeinschaft durch einen längeren Zeitraum hindurch, bevor die Anerkennung durch Verordnung verliehen wird. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass die die Religionsfreiheit in Anspruch nehmenden religiösen Gemeinschaften…
…hindurch als religiöse Bekennntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit bestanden zu haben, ermöglicht die staatliche Prüfung einer solchen Religionsgemeinschaft durch einen längeren Zeitraum hindurch, bevor die Anerkennung durch Verordnung verliehen wird. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass die die Religionsfreiheit in Anspruch nehmenden religiösen Gemeinschaften…
…10] als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes, 2. Anzahl der Angehörigen in der Höhe von mindestens 2 vT der Bevölkerung Österreichs nach der der letzten Volkszählung, 3. Verwendung der Einnahmen und des Vermögens für religiöse Zwecke (wozu auch in der religiösen Zielsetzung…
…Rechtspersönlichkeit zugestellt worden ist. Gemäß § 11 Abs. 1 RRBG 1998 sind zusätzliche Voraussetzungen zu den im Gesetz betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. Nr. 68/1874, umschriebenen Voraussetzungen: 1. Bestand als Religionsgemeinschaft durch mindestens 20 Jahre, davon mindestens 10 Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit…
…Rechtspersönlichkeit zugestellt worden ist. Gemäß § 11 Abs. 1 RRBG 1998 sind zusätzliche Voraussetzungen zu den im Gesetz betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. Nr. 68/1874, umschriebenen Voraussetzungen: 1. Bestand als Religionsgemeinschaft durch mindestens 20 Jahre, davon mindestens 10 Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit…
…nur mehr möglich sein, wenn diese zumindest 15 Jahre lang als religiöse Bekenntnisgemeinschaft Rechtspersönlichkeit gehabt habe, wobei zugleich sämtliche derzeit laufenden Anerkennungsverfahren ex lege in andere Verfahren umgedeutet würden. Zusammen mit der Möglichkeit, die Konstituierung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beliebig zu verzögern, führe dies zu einer…
…der Inhalt der Ausbildung werden auf der Internet-Homepage von IHH beschrieben. Beweis: Homepage von IHH (www.intohisharvest.com, ...). Die in Österreich staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft "freie Christengemeinde, Pfingstgemeinde" erkennt die Ausbildung von IHH an. Beweis: Schreiben der freien Christengemeinde-Pfingstgemeinde vom 12.10.2006…
…stellte. Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom 20. Juli 1998 wurde festgestellt, dass die Bw gemäß § 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften BGBl. I 19/1998 (im Weiteren kurz: BekGG) mit Wirksamkeit vom 11. Juli…
…Juli 2009, B 1397/08, zunächst darauf, dass die Zeugen Jehovas bis Mai 2009 eine in Österreich staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft war und dann mit BGBl II 139/2009 als Religionsgesellschaft iSd § 2 des Gesetzes vom 20. Mai 1874, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften…
…Verfolgung "kirchlicher Zwecke" räumt der Beschwerdeführer ein, dass die Religions- und Bekenntnisgemeinschaft keine gesetzlich anerkannte Kirche im Sinne des § 38 Abs. 1 BAO ist....ist unter Verweis auf den Grundsatz der Zeitbezogenheit des Abgabenrechtes entgegenzuhalten, dass das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl…
…Jugend mit einer Mission" absolviert habe. Dieser Kurs umfasse in etwa 3 Monate pädagogische sowie für die restliche Zeit praxisorientierte Einheiten. Bei dieser Weiterbildungsveranstaltung handle es sich um eine solche, welche im Rahmen des christlichen Zentrums E. in Australien unterstützt worden sei. Die religiöse Bekenntnisgemeinschaft…
…3) Der Verein ... ist selbst keine Kirche oder Religionsgemeinschaft oder religiöse Bekenntnisgemeinschaft, sondern will durch seine Tätigkeit im Sinne des Vereinszweckes die bestehenden christlichen Kirchen im Rahmen deren diakonischer Arbeit unterstützen und ihnen dienen. Der Verein verfolgt deshalb mit dem Vereinszweck (§ 2) ausschließlich und unmittelbar…
…und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. übte im streitgegenständlichen Zeitraum die Tätigkeit eines Seelsorgers einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft aus und betreute dabei mehrere Bezirke. Mit der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2011 wurde u.a. die Absetzung von Fortbildungskosten für den Universitätslehrgang "Leadership and Management…
…des § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 könnten als Sonderausgaben aus dem Titel der Kirchenbeiträge nur Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaft abgezogen werden. Zahlungen an religiöse Bekenntnisgemeinschaften sowie gemeinnützige Vereine mit religiöser Zielsetzung seien jedoch nach dem Wortlaut des § 18 Abs. 1…
…1 Z 5 EStG 1988 können als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften sind derzeit ua die islamische Glaubensgemeinschaft (BGBl Nr…
…buddhistische Religionsgesellschaft und die syrisch orthodoxe Kirche. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit oder ohne religiöse Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Der Verein der polnischen Ingenieure in Österreich ist keine der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Mitgliedsbeiträge zu diesem können daher nicht…
…Bw.), eine Agrargemeinschaft nach dem Kärntner Flurverfassungslandesgesetz LGBl 64/1979 ergangen ist, hat im Spruch folgenden wesentlichen Inhalt: "Bescheid über die Festsetzung der Kapitalertragsteuer für 2001 Die Kapitalertragsteuer für 2001 wird festgesetzt mit 8.501,56 €... Dieser Betrag war bereits am 31. 5. 2002…
…Diese Arbeitsgemeinschaft wurde mit Vertrag vom 15. März 2003 in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht im Sinne §§ 1175ff ABGB errichtet. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Rechtspersönlichkeit kommt lediglich den an der Gesellschaft beteiligten natürlichen oder juristischen Personen zu…