RIS AI
47 767 Treffer382 msnur geltende Fassungen
UFSK RV/0572-K/08Kein Reisetatbestand zufolge wiederkehrender Bereisung eines Einsatzgebietes (Zielgebietes); kein Mehraufwandstatbestand für Kosten der Verpflegung bei eintägig beruflich veranlassten Reisen (ohne Nächtigung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2011

…die Anerkennung von pauschalen Tagesgeldern (Diäten) als Werbungskosten im Zusammenhang einer beruflich veranlassten Reise ist, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmender Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt…

UFSW RV/1971-W/12Diäten eines LKW-Fahrers für eintägige Reisen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2013

…von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmenden Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt. Der Verpflegungsaufwand…

UFSG RV/0278-G/03eintägige beruflich veranlasste Reise
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2007

…Berücksichtigung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist demnach Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmenden Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt…

UFSI RV/0502-I/04Tagesdiäten bei eintägigen beruflichen Reisen in einem Einsatzgebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2004

…der Berücksichtigung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmenden Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt…

UFSW RV/3287-W/12Diäten für eintägige Reisen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2013

…von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmenden Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt. Der Verpflegungsaufwand…

UFSW RV/3486-W/11Reisekosten, Pendlerpauschale und Nachkauf von Versicherungszeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…der Berücksichtigung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmender Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt…

UFSW RV/3304-W/07Werbungskosten einer Versicherungskauffrau
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2012

…der Berücksichtigung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmender Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt…

UFSW RV/3282-W/07Werbungskosten einer Versicherungskauffrau
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2012

…der Berücksichtigung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmender Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt…

UFSK RV/0329-K/11Berufsbedingte Verpflegungsmehraufwendungen, die im Rahmen einer Auslandstätigkeit dem Arbeitnehmer auf Grund des Bestehens einer Kaufkraftdifferenz erwachsen, stellen Werbungskosten dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.04.2012Teil 1/2

…sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind (siehe § 184 BAO). 1. Differenzwerbungskosten wegen Mehrverpflegungsaufwendungen (nach dem Reisetatbestand iSd. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 ): In diesem Streitpunkt geht es um die Beurteilung der Fragen, ob den von der Bw…

UFSW RV/0255-W/12Tagesgeld bei eintägigen Reisen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2012

…wurde von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht in Abrede gestellt. Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich darin der vom Finanzamt vertretenen Ansicht an. Für die Berücksichtigung von Reisekosten als Betriebsausgaben muss aber sowohl der Reisetatbestand als auch der Mehraufwandstatbestand erfüllt sein; denn nicht jede Reise iSd …

UFSW RV/2866-W/11Werbungskosten auf Grund einer mehrmonatigen Dienstzuteilung eines Beamten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2012

…bestimmten Einsatzort liegt keine Reise mehr vor. Ein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt tritt ein, wenn der Arbeitnehmer an einem Einsatzort durchgehend tätig wird und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten wird. Mit Wegfall des Reisetatbestandes gemäß § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG sind Frühstückkosten nicht mehr als…

UFSW RV/3703-W/11Diverse Betriebsausgaben einer BFI-Vortragenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2012

…von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmenden Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt. Nach ständiger…

UFSL RV/0395-L/09Mittelpunkt der Tätigkeit eines Lkw-Fahrers bei Zustellung von Lebensmitteln bei eintägigen Fahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2009

…Berücksichtigung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist demnach Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmenden Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt…

UFSL RV/0160-L/07Werbungskosten, Tagesgelder für eintägige berufliche Reisen, kein Verpflegungsmehraufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2009

…von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmender Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt. Nach ständiger…

UFSI RV/0690-I/07Eintagesreisen, pauschale Taggelder, Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Reisekosten, Kfz- Privatanteil, Fahrtenbuch, Schätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2008

…Möglichkeit der Berücksichtigung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmender Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt…

UFSI RV/0306-I/05- Tagesgelder (Verpflegungsmehraufwendungen) bei eintägig beruflich veranlassten Reisen - Nutzungsdauer einer Schneefräse und der Rechte aus einem Franchisevertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmenden Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt. Nach ständiger Rechtsprechung…

UFSK RV/0207-K/06Reisekosten in Form von Differenzwerbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2008

…von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmender Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt. Nach…

UFSL RV/0679-L/07Reisekosten (Differenzwerbungskosten) eines Bundesheerangehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2008

…von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmenden Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt. Nach…

UFSL RV/1064-L/05Kilometergeld, Diäten, Zahlungen an Ehegattin und Sponsoring eines Armdrückmeisters als Werbungskosten eines nichtselbständigen Versicherungsvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2007

…von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmenden Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt. Nach ständiger…

UFSL RV/1095-L/05Nichtanerkennung von Tagesgeldern als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG bei eintägigen Reisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2007

…von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmender Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt. Nach ständiger…