…Mit diesem Übergabsvertrag wurden gleichzeitig zwischen den Übernehmern neben einem (von ihnen einseitig unwiderruflichen) Erbvertrag samt gegenseitigem Testament folgende Regelungen im Abschnitt "Zwölftens" getroffen: "Die Übernehmer A.U. und M.U. treffen für den Fall der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe die folgenden Vereinbarungen…
…worden wäre. Der in Punkt IV. enthaltenen vertraglichen Regelung käme eine Klarstellungsfunktion für den Fall der Scheidung zu, da damit eine für beide Vertragsparteien nicht ganz klare rechtliche Situation bereinigt worden wäre. Die vereinbarte Ausgleichszahlung könne nicht als Gegenleistung für die Liegenschaft R. angesehen werden…
…künftige Regelung der Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten für den Fall einer künftigen Scheidung ist daher als (bedingter) Vergleich sofort gebührenpflichtig (vgl. VwGH vom 28.9.2000, 2000/16/0332; siehe auch: Fellner aaO, Rz 10 zu § 33 TP 20 mit weiterer Judikatur). Den nach…
…ist der Vermögensanspruch dieser Vertragspartei auf ein Maximum von S 250.000,-- in Worten Schilling zweihundertfünfzigtausend (entspricht EUR 18.168,21) für jedes volle Ehejahr begrenzt. ... Sechstens: Die weiteren Vereinbarungen und sonstigen Regelungen bleiben für den Fall einer Scheidung oder Auflösung ihrer Ehe in Ermangelung…
…der Fruchtnießung - ausdrücklich befristet bis zur Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters der Berechtigten - eingeräumt. Die Einräumung dieses Fruchtgenussrechts erfolgt ausdrücklich im Schenkungswege und ist seitens der Geschenknehmerin keinerlei Gegenleistung zu erbringen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Rechtskraft des gegenständlichen Vertrages für den Fall der rechtskräftigen Scheidung…
…unterliegen vertragliche Regelungen künftiger Vermögensverhältnisse durch die Ehegatten für den Fall der Scheidung der Gebühr gemäß § 33 TP 20 GebG. Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 Z 2 lit. b GebG unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr von 2 v. H. vom Gesamtwert der von…
…Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten für den Fall einer Scheidung vor und eine solche Regelung ist als Vergleich im Sinne des § 33 TP 20 GebG zu beurteilen (VwGH 23.11.1967, 532/67; VwGH 29.7.2004, 2003/16/0117). Da im Gesetz die Folgen der Scheidung…
…dass der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertritt, dass auch im Rahmen von "Ehepakten" nach § 33 TP 20 GebG gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte abgeschlossenen werden können, deren Aufgabe es ist, für den Fall der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe eine Regelung der Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse…
…Willen der Parteien vollinhaltlich auch für den Fall der späteren Scheidung der Ehe über diese hinaus gelten soll." In Punkt I wurde eine Obsorge- und Besuchsregelung für die drei mj. Kinder getroffen. Punkt II beinhaltet die Regelung des Kinderunterhaltes, wobei berücksichtigt wurde, "dass der Kindesvater…
…Im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Rechtsgeschäftes steht nämlich die Verpflichtung zur Leistung eines Unterhaltes dem Grunde nach noch gar nicht fest. Es liegt daher eine künftige Regelung der Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten für den Fall einer Scheidung vor und eine solche Regelung ist als…
…Bw. und seiner Ehefrau S. S. abgeschlossene Scheidungsvereinbarung vom 18. Juni 2001 einen Vergleich im Sinne des Gebührengesetzes darstellt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unterliegen vertragliche Regelungen künftiger Vermögensverhältnisse durch die Ehegatten für den Fall der Scheidung der Gebühr gemäß § 33 TP 20 GebG. Gemäß …
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom 22.9/26.9.2006 haben die Berufungswerberin (Bw), Frau S. und Herr M eine Vereinbarung abgeschlossen, welche Unterhaltsregelungen und Regelungen über Teile des ehelichen Gebrauchsvermögens für den Fall der Scheidung beinhalten. Die…
…§ 81 ff. EheG zwischen den Ehegatten aufgeteilt und daher darüber vermögensrechtliche Regelungen getroffen, auch wenn der Vergleich keine Wertangaben enthält. Zu dem in Punkt 1) des Vergleiches enthaltenen Unterhaltsverzicht auch für den Fall unverschuldeter Not, geänderter Rechtslage oder geänderter Verhältnisse wird bemerkt, dass ein derartiger…
… 2 Abs. 2 FLAG 1967 überwiegend den Unterhalt zahlt. Die Rz 32 des Urteils des EuGH Romana Slanina steht dem nicht entgegen, betraf diese Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter für Kinder gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater…
…also erst der rechtskräftig von seiner Ehefrau geschiedene Bw., somit eine Person, die mit der zur Übereignung verpflichteten Person nicht mehr verheiratet ist. Die Steuerschuld entsteht gemäß § 8 Abs. 2 GrEStG, wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorganges vom Eintritt einer Bedingung ("für den Fall der Scheidung"…
…einer Stunde sei auf Grund der eindeutigen Regelung in der VO im vorliegenden Fall nicht angebracht. Aus den genannten Gründen werde daher ersucht, die Kosten der Scheidung und die Kosten für die auswärtige Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Aus den in Beantwortung eines Vorhalts vom…
…Dass der Gesetzgeber für solche Fälle eine doppelte Vergebührung ins Auge gefasst habe, müsse ausgeschlossen werden. Letztlich sprächen auch Billigkeitsargumente gegen eine Gebührenpflicht des Scheidungsvergleiches nach § 33 TP 20 Gebührengesetz, nämlich dass diese Gebührenpflicht allein deshalb entstehen soll, weil die Parteien den Vergleich bereits einen…
…solche Regelung ist als Vergleich im Sinne des § 33 TP 20 GebG zu beurteilen. Laut VwGH-Erkenntnis vom 26. November 1998, 98/16/0129, sind notarielle Vereinbarungen zwischen Ehepartnern über Rechte und zB über einen Abfindungsbetrag hinsichtlich der Ehewohnung für den Fall der Scheidung als…
…Regelungen getroffen, mit denen nach ihrem ausdrücklichen und in der Urkunde dokumentierten Willen die unterhalts- und vermögensrechtlichen Ansprüche im Falle der Scheidung geregelt sein sollten. So wurde jeder Vertragspartner, selbst für den Fall, dass er auf diese Weise ohne jegliche Absicherung sein sollte, hinsichtlich der…
…gegenseitigen Unterhalt, dies auch für den Fall der Not, der geänderten Verhältnisse und geänderten Gesetzeslage verzichten. Es folgen Vereinbarungen über die wechselseitige Übertragung von unbeweglichem Vermögen, Regelungen betreffend die Übernahme der Verbindlichkeiten sowie der Ausgleichszahlung. Bei dem zu beurteilenden Scheidungsvergleich ist davon auszugehen, dass nach…