…Unbeachtlichkeit der "Verordnung" für die Gerichte und den Verwaltungsgerichtshof zur Folge hat. Der Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes über das Inkrafttreten der Aufhebung zu einem späteren Zeitpunkt kann nichts daran ändern, dass der Erlass als nicht ordnungsgemäß kundgemachte Norm vom Verwaltungsgerichtshof nicht anzuwenden ist. Eine Sanierungswirkung in…
…voraussetzt, dass die offensichtliche Unrichtigkeit aus einer Abgabenerklärung übernommen wurde (vgl. Ritz, BAO4, § 201 Tz 39a). Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken ist zu bemerken, dass der Unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde nicht über die Verfassungsmäßigkeit gehörig kundgemachter und in Geltung stehender Gesetzesbestimmungen abzusprechen hat. Gemäß Artikel 18…
…voraussetzt, dass die offensichtliche Unrichtigkeit aus einer Abgabenerklärung übernommen wurde (vgl. Ritz, BAO4, § 201 Tz 39a). Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken ist zu bemerken, dass der Unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde nicht über die Verfassungsmäßigkeit gehörig kundgemachter und in Geltung stehender Gesetzesbestimmungen abzusprechen hat. Gemäß Artikel 18…
…Fall nicht behauptet wird. Zu der in der Säumnisbeschwerde dargelegten nach Meinung der Bw. verfassungskonformen Gesetzesauslegung durch teleologische Reduktion des § 17 Abs. 4 GebG und der eventuellen Anregung zur Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens ist folgendes zu bemerken: Der unabhängige Finanzsenat ist als Verwaltungsbehörde an gehörig kundgemachte…
…ist er zum einen auf das oben erwähnte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur gegenständlichen gesetzlichen Regelung zu verweisen und zum anderen darauf, dass die Prüfung von gehörig kundgemachten Gesetzen nicht in den Kompetenzbereich einer Vollzugsbehörde fällt. Der Gesetzgeber hat den Verfassungsgerichtshof und nicht den unabhängigen Finanzsenat…
…einer nach § 81 vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird (§ 101 Abs. 3 BAO). Wird ein solcher Feststellungsbescheid nicht…
…die in der Findok für die Öffentlichkeit nicht abrufbar ist, sondern gekennzeichnet ist mit "Publizität: nur Finanzverwaltung". Damit ist aber das o.a. Mindestmaß an Publizität (Kundmachungsminimum) nicht erfüllt, sodass auch im Sinne der Ansicht des VfGH eine - nicht ordnungsgemäß kundgemachte - Verordnung nicht vorliegen kann…
…Wirkung auf den Bestand oder den Umfang eines Abgabenanspruches und stellt dies daher kein "rückwirkende Ereignis" iSd § 295a BAO dar. Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken ist zu bemerken, dass der unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde nicht über die Verfassungsmäßigkeit gehörig kundgemachter und in Geltung stehender Gesetzesbestimmungen abzusprechen…
…damaligen steuerlichen Vertreter eine Zustellvollmacht erteilt hatte, wäre dieser auf der Zustellungsverfügung als Empfänger zu bezeichnen gewesen. § 9 Abs. 1 Zustellgesetz in der für das Jahr 2003 geltenden Fassung normierte Folgendes: Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist…
…als - wenn auch unabhängige - Verwaltungsbehörde verwehrt ist, über die Verfassungsmäßigkeit gehörig kundgemachter Gesetze abzusprechen. Insgesamt gesehen war der Berufung sohin ein Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Zum Ersuchen um allfällige Gewährung einer Zahlungserleichterung wird bemerkt, dass das gegenständliche Berufungsverfahren lediglich die Richtigkeit der…
…der gegenständlichen normativen Aussage um eine generelle Norm, also eine (Rechts)Verordnung handelt, sodass der Prüfer dadurch im Sinne der Auffassung des Verfassungsgerichtshofes rechtswirksam zum Organ (Organwalter) des zuständigen Finanzamtes würde, wird durch folgende widersprüchliche Aussagen in der Präambel des ´öffentlichen OHB´ nicht geklärt: Einerseits:…
…0082). Wird als Empfänger eine Person bezeichnet und dieser zugestellt, die weder gesetzlicher Vertreter noch Zustellungsbevollmächtigter ist, so äußert diese Zustellung keine Rechtswirkungen. Eine Heilung dieses Zustellmangels gemäß § 7 ZustG tritt nicht ein; die Heilung eines Zustellmangels nach der eben zitierten Bestimmung liegt darin, dass…
…der gegenständlichen normativen Aussage um eine generelle Norm, also eine (Rechts)Verordnung handelt, sodass der Prüfer dadurch im Sinne der Auffassung des Verfassungsgerichtshofes rechtswirksam zum Organ (Organwalter) des zuständigen Finanzamtes würde, wird durch folgende widersprüchliche Aussagen in der Präambel des ´öffentlichen OHB´ nicht geklärt: Einerseits:…
…vertragsschließenden Parteien in der Außenwelt ihren Willen, ein Rechtsgeschäft abzuschließen (zB durch Unterfertigung der Vertragsurkunde), gehörig kundgemacht haben, mögen seine Rechtswirkungen auch (zB. die durch den steuerpflichtigen Erwerbsvorgang ausgelöste Steuerschuld) infolge beigesetzter Bedingung oder erforderlicher Genehmigung erst später eintreten. Ob ein Erwerbsvorgang verwirklicht worden ist…
…vertragsschließenden Parteien in der Außenwelt ihren Willen, ein Rechtsgeschäft abzuschließen (zB durch Unterfertigung der Vertragsurkunde), gehörig kundgemacht haben, mögen seine Rechtswirkungen auch (zB. die durch den steuerpflichtigen Erwerbsvorgang ausgelöste Steuerschuld) infolge beigesetzter Bedingung oder erforderlicher Genehmigung erst später eintreten. Ob ein Erwerbsvorgang verwirklicht worden ist…
…wird darauf hingewiesen, dass es dem Unabhängigen Finanzsenat als - wenn auch unabhängige - Verwaltungsbehörde verwehrt ist, über die Verfassungsmäßigkeit gehörig kundgemachter Gesetze abzusprechen. Gleiches gilt auch für die nach Ansicht des Berufungswerbers nicht nachvollziehbare, undifferenzierte und unsachliche Ermittlung des maßgebenden Einkommens. Sollte der Bw. damit indes…
…der gegenständlichen normativen Aussage um eine generelle Norm, also eine (Rechts)Verordnung handelt, sodass der Prüfer dadurch im Sinne der Auffassung des Verfassungsgerichtshofes rechtswirksam zum Organ (Organwalter) des zuständigen Finanzamtes würde, wird durch folgende widersprüchliche Aussagen in der Präambel des ´öffentlichen OHB´ nicht geklärt: Einerseits:…
…die in der Findok für die Öffentlichkeit nicht abrufbar ist, sondern gekennzeichnet ist mit "Publizität: nur Finanzverwaltung". Damit ist aber das o.a. Mindestmaß an Publizität (Kundmachungsminimum) nicht erfüllt, sodass auch im Sinne der Ansicht des VfGH eine - nicht ordnungsgemäß kundgemachte - Verordnung nicht vorliegen kann…
…wie folgt: "Konnten die Zollbehörden jedoch aufgrund einer strafbaren Handlung den gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrag nicht genau ermitteln, so kann die Mitteilung noch nach Ablauf der genannten Dreijahresfrist erfolgen, sofern dies nach geltendem Recht vorgesehen ist." Ab der seit 19. Dezember 2000 geltenden Verordnung (EG) Nr…
…der gegenständlichen normativen Aussage um eine generelle Norm, also eine (Rechts)Verordnung handelt, sodass der Prüfer dadurch im Sinne der Auffassung des Verfassungsgerichtshofes rechtswirksam zum Organ (Organwalter) des zuständigen Finanzamtes würde, wird durch folgende widersprüchliche Aussagen in der Präambel des ´öffentlichen OHB´ nicht geklärt: Einerseits:…