Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 19. Mai 2005 der Bw., vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz, Rechtsanwälte, in 1010 Wien, Ebendorferstraße 3, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Mai 2005 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für…
…vom 19. April 1988, Zl. 85/14/0145, hatte der Verwaltungsgerichtshof ebenfalls zu beurteilen, ob einem privaten Rechtsträger, dem von einer Gebietskörperschaft öffentlich-rechtliche Bedienstete zur Dienstleistung zugewiesen worden sind, die Eigenschaft eines Arbeitgebers im einkommensteuerrechtlichen Sinn zukommt. Im Erkenntnis vom 28. September 1959, Zl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Mai 2005 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Kalendermonate August 2003 und September 2003 wie folgt entschieden: Die Berufung…
…die Gesetzesbestimmung des § 24 Abs. 6 KStG als gleichheitswidrig zu beurteilen ist, ist nicht Aufgabe des Unabhängigen Finanzsenates. Die Behandlung derartiger Rechtsfragen bzw. Angelegenheiten ist den entsprechenden Höchstgerichte vorbehalten. Im gegenständlichen Fall ist somit aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Bestimmung des § 24 Abs. 6 KStG eine…
…Aufl., Seite 217, wird die Meinung vertreten, dass ein Zuschuss einer KöR an einen ausgegliederten Rechtsträger nur dann der Umsatzsteuer unterliegt, wenn er für eine konkrete Leistung des Zuschussempfängers gewährt wird. Die bloße Erfüllung übertragener Aufgaben tritt demgegenüber nicht als selbständig bewertbarer Nutzen in Erscheinung…
…Juli 2008 bezahlt worden. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes bestehe der Anspruch der Energieabgabenvergütung für den jeweiligen Betrieb. Der Anspruch auf Energieabgabenvergütung bestehe daher grundsätzlich unabhängig vom Rechtsträger des Betriebes. In diesem Sinne sei auch die Regelung in Punkt 15.1.2 zu prüfen…
…der Erfüllung begünstigter Zwecke, kommt nicht zum Tragen, da das GrEStG im Gegensatz zu anderen materiellen Abgabengesetzen keine allgemeine Befreiungs- bzw. Begünstigungsbestimmung für begünstigte Rechtsträger kennt. Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, da das GrEStG 1987 im Gegensatz zum GrEStG 1955, welches einen umfangreichen…
…nicht zu - festhalte. Nach Ruppe in SWK 27/1995, A 579 differenziere das UStG 1994 ab 1. Jänner 1997 zwischen Krankenanstalten öffentlich-rechtlicher und gemeinnütziger Rechtsträger einerseits und privaten Krankenanstalten andererseits. In "Arzt und Steuern", 1998, führe Leonhart auf Seite 99 Folgendes aus: "Wenn an…
…Gesellschaft in das Alleineigentum des verbleibenden Gesellschafters über (vgl. VwGH 21.12.2000, 2000/16/0563 u.v.a.). Da hiebei zwei verschiedene Rechtsträger einander gegenüberstehen, bildet diese Übernahme einen Erwerbsvorgang iSd GrEStG; da sie sich aufgrund des Gesetzes vollzieht, erfüllt sie den Tatbestand des …
…VwGH 4.4.1960, 2204/59; VwGH 21.12.2000, 2000/16/0563). Vom Standpunkt des Grunderwerbsteuerrechtes aus werden die OHG und die KG jedenfalls wie ein selbständiger Rechtsträger behandelt (vgl. VwGH 21.11.1985, 84/16/0079; VwGH 17.2.1994, 92/16/0152…
…Die Identität der bisherigen Rechtsperson sei in diesem Fall gewahrt. Anstelle einer Vermögensübertragung bzw. ohne Rechtsnachfolge und ohne Rechtsträgerwechsel habe eine bloße Umgestaltung der Rechtsform stattgefunden. Im Zuge des Zusammenschlusses seien daher auch keine Grundstücke übertragen worden; der Bescheid sei ersatzlos zu beheben. Die abweisende…
…durch § 236 BAO vorgesorgt habe. Wie bereits im angefochtenen Bescheid und in der Berufungsvorentscheidung dargelegt wurde, kennt das Grunderwerbsteuergesetz im Gegensatz zu anderen materiellen Abgabengesetzen keine allgemeine Befreiungs- bzw. Begünstigungsbestimmung für Rechtsträger, die karitative Zwecke verfolgen. Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, da das…
…2003 machte die Bw geltend, dass gemäß § 2 Abs. 5 RRBG abgabenrechtlich kein Wechsel des Rechtsträgers vorliege, sondern von einem bloßen Wechsel der Rechtsform unter Fortbestehen ein und desselben Steuerpflichtigen auszugehen sei. Deshalb sei kein Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes gegeben, weshalb der Antrag gestellt…
…2003 machte die Bw geltend, dass gemäß § 2 Abs. 5 RRBG abgabenrechtlich kein Wechsel des Rechtsträgers vorliege, sondern von einem bloßen Wechsel der Rechtsform unter Fortbestehen ein und desselben Steuerpflichtigen auszugehen sei. Deshalb sei kein Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes gegeben, weshalb der Antrag gestellt…
…2003 machte die Bw geltend, dass gemäß § 2 Abs. 5 RRBG abgabenrechtlich kein Wechsel des Rechtsträgers vorliege, sondern von einem bloßen Wechsel der Rechtsform unter Fortbestehen ein und desselben Steuerpflichtigen auszugehen sei. Deshalb sei kein Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes gegeben, weshalb der Antrag gestellt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B -Privatstiftung (vormals B -Stiftung), Ort1, vertreten durch Dr. N, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, Ort2, O-gasse, vom 3. April 1995 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften vom 14. und 23. Februar 1995 betreffend Körperschaftsteuer 1988 bis…
…abzeichnet, ist in gegenständlichem Fall die Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld anzuwenden. Arnold, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987, Tz 65f, schreibt etwa, die GesnbR ist kein Rechtsträger iSd GrEStG, da sie weder juristische Person ist, noch die Fähigkeit besitzt - wie sie in §124 bzw …
… 9 Abs. 1 AHG ist zur Entscheidung über die Klage des Geschädigten gegen den Rechtsträger auf Ersatz in erster Instanz das mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen betraute Landesgericht, in dessen Sprengel die Rechtsverletzung begangen wurde, ausschließlich zuständig. Das Hauptzollamt a) als Abgabenbehörde…
…der §§ 5 Z 6 und 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988 nicht bedeute, dass der begünstigte Rechtsträger mit im Rahmen solcher unentbehrlichen Hilfsbetriebe erzielten steuerabzugspflichtigen Einkünfte nicht der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterläge. Aus der Zusammenschau der Bestimmungen des § 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988…
…Trägeren der Krankenanstalten eingehoben werden zur Entschädigung nach Schäden, die durch die Behandlung in diesen Krankenanstalten entstanden sind und bei denen eine Haftung des Rechtsträgers nicht eindeutig gegeben ist. Der Fonds erzielte aus der Veranlagung des Fondsvermögens Kapitalerträge, von denen Kapitalertragsteuer abgezogen wurde. Mit Anbringen…