…Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 Abs. 1) vor dem Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz eingebracht wurde; dies gilt nicht, wenn es sich bei…
…lit b BAO maßgeblichen Zeitpunkt des neu Hervorkommens jener Tatsache (die Gestaltung des Bescheides samt dessen Beurteilung als Nichtbescheid) werten, so wäre selbst unter dieser Prämisse der Wiederaufnahmeantrag nicht innerhalb von drei Monaten ab ,Kenntnis Erlangen' der faktischen und rechtlichen Qualität des ,Grundlagenbescheides' vom 10…
…Abs 1 UmgrStG die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben, weil die Normierung der Gesamtrechtsnachfolge nicht disponibel ist. Aber selbst für den Fall eines (hier nicht) bestehenden Vollzugsspielraumes und der Anerkennung der Siebentelabschreibung durch die Betriebsprüfung als "Auskunft" der Behörde im hier maßgeblichen Sinn…
…Rechtsanschauung liegt darin, dass dem Abgabepflichtige gegenüber der Grundlagenbescheid nicht rechtswirksam geworden ist, der abgeleitete Bescheid hingegen schon. Denkbar sind auch Fälle, in denen die Rechtsperson des F-Verfahrens dem Abgabepflichtigen unbekannt ist. Mit Berufung können ferner nur Bescheide angefochten werden (BAO-Kommentar, Ritz 4…
…Erlassung bzw. Abänderung des Grundlagenbescheides zuzuwarten (zB VwGH vom 28. Mai 1998, 96/15/0083). Der Vollständigkeit halber sei (nochmals) angemerkt, dass einige der angesprochenen Feststellungsbescheide (insbesondere jene betreffend die B-G OHG) auf Grund von offenen Rechtsmitteln noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind. Allfällige…
…2.2009, Zl. 2006/15/0182). Normzweck der Bestimmung des § 209a Abs. 2 BAO ist es, die Partei vor Rechtsnachteilen (durch Eintritt der Bemessungsverjährung) zu schützen, die lediglich dadurch entstehen, dass die Abgabenbehörde Anbringen gegen den Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) nicht unverzüglich erledigt (vgl. Ritz, BAO-Kommentar…
…ist ebenso nicht maßgeblich für die Zuordnung zum Betriebsvermögen, weil letztlich ein solcher Umbau niemals zustande gekommen ist. Wie die BP zutreffend ausgeführt hat, ist der Umstand, dass Aufwendungen für die Vermessung und die Durchführung einer Bestandsaufnahme des vorhandenen Objektes sowie für die Durchführung von…
…die Wiederaufnahme maßgeblichen Gründe nicht konkret genannt worden seien. Der Senat hat über die Berufung nach mündlicher Verhandlung erwogen: 1. Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2007: Im gegenständlichen Berufungsverfahren war die Berechtigung des Finanzamtes zur Wiederaufnahme des Verfahrens…
…zweite Lohnzettel für die steuerliche Vertreterin des Bw beim Aufruf der Lohndaten aus FinanzOnline erkennbar gewesen und sie hätte auf der ersten Seite der Erklärung zwei bezugsauszahlende Stellen angegeben. Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung maßgeblicher Tatsachen steht der amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen (Ritz aaO…
…Die hier maßgebliche Bestimmung des § 299 Abs. 1 bis 3 BAO lautet wie folgt: (1) Die Abgabenbehörde erster Instanz kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist…
…Unsicherheiten" die für eine endgültige Bescheiderlassung notwendige Eindeutigkeit und Unzweifelhaftigkeit hinsichtlich Art und Höhe des Abgabenanspruches keineswegs feststand, sondern nach der im Zeitpunkt der Aufhebung maßgeblichen Sach- und Rechtslage und der zuvor getroffenen Feststellungen vielmehr die Gewissheit bestand, dass eine endgültige Veranlagung nicht richtig war…
…einer Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden der Abgabenbehörde noch ein Verschulden bzw. ein Nichtverschulden des Bescheidadressaten voraus. Mit Urteil vom 8. Jänner…
…Behauptung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.6.1996, 92/17/0083) keineswegs ausreichend konkret das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung dargetan, weil er konkrete Gründe hiefür nicht vorgebracht hat. Auch hätte der Bw. das Fehlen der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der…
…liegt ein Schätzungsgutachten nicht vor), die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf…
…bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. § 299 Abs. 1 BAO gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten. Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden der Abgabenbehörde noch ein Verschulden (bzw. ein Nichtverschulden) des Bescheidadressaten voraus…
…die sachliche Richtigkeit seiner formell mangelhaften Aufzeichnungen zu beweisen. Der Referent erachtet das Ergebnis der vorliegenden Aufzeichnungen auf Grund obiger maßgeblicher Formmängel als nicht mehr glaubhaft, sodass diesen nach herrschender Rechtsprechung und Lehre die Rechtsvermutung des § 163 BAO abzuerkennen ist und hierdurch eine Schätzungsbefugnis der…
…der Verlustabzug unangetastet geblieben - zu einer gesetzwidrigen Mehrfachverwertung des Verlustes gekommen wäre. Es sei daher der Rechtsrichtigkeit Vorrang gegenüber der Rechtssicherheit einzuräumen gewesen und wäre - dem Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung folgend - die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2005 nicht nur gerechtfertigt sondern sogar geboten gewesen. Dagegen…
…gezogenen Grenzen des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Ziel der Aufhebung ist ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis. Daher ist grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit gegenüber dem der Rechtsbeständigkeit der Vorzug einzuräumen. Die Rechtswidrigkeit ist auch nicht bloß…
…vorliegt (etwa bei einer unrichtigen Auslegung einer Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes voraus (vgl. Ritz…
…1983, 82/14/0210). Tz4: § 252 Abs. 1 und 2 betrifft nur Grundlagenbescheide iSd §§ 185 ff. § 252 Abs. 3 betrifft grundlagenbescheidähnliche Bescheide. Tz 5: Abs. 1 und 2 des § 252 gelten für abgeleitete Bescheide auch dann, wenn sie sich nicht auf § 295 Abs. 1 bzw…