…mündliche Verhandlung werde auf jeden Fall beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die Rechtsmittelfrist einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder sonstigen Bescheides, bei Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit deren Kenntnis…
…mündliche Verhandlung werde auf jeden Fall beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die Rechtsmittelfrist einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder sonstigen Bescheides, bei Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit deren Kenntnis…
…Das sei nicht geschehen. Erst über den Umweg der Mitteilung eines Gesellschafters über den Ablauf der Aussetzung habe er von den neuen Feststellungsbescheiden erfahren. Zu diesem Zeitpunkt war die Rechtsmittelfrist aber bereits abgelaufen. ad 3): Sobald er vom Gesellschafter erfuhr, dass ein neuer Feststellungsbescheid erlassen…
…die Einleitung des Finanzstrafverfahrens vom 14. April 2006 zurückgewiesen. Als Begründung wurde ausgeführt, dass die Zurückweisung deshalb erfolgte, weil die Rechtsmittelfrist versäumt worden sei. Am 3. Mai 2006 sei der Einleitungsbescheid persönlich übernommen worden, somit sei die Beschwerde vom 8. Juni 2006 verspätet eingebracht worden…
…ausgeführt, dass sehr wohl ein Zusammenhang zwischen der Versäumung der Frist und dem Nichtauffinden der Unterlagen bestehe. Erst durch das Nichtauffinden der Unterlagen wäre es unmöglich gewesen, richtige und vollständige Steuererklärungen zu erstellen. Aus diesem Grund sei auch die Rechtsmittelfrist ungenutzt abgelaufen. Die Notwendigkeit, anlässlich…
…die Abgabenvorschriften für eine Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen, darstellen. Einwendungen, die innerhalb der einmonatigen Rechtsmittelfrist versäumt worden seien, könnten außerdem nicht nachträglich zu einem Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens im beantragten Sinne werden. Mit Eingabe vom 10. Juni 2004, beim Finanzamt eingelangt am 16…
…entdeckt, dass zwischenzeitlich die Rechtsmittelfrist abgelaufen war (Wiedereinsetzungsantrag, eidesstättige Erklärung Dr. H). Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 167 Abs.1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer Frist auf Antrag des Beschuldigten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn…
…Person. Die verspätete Kenntnisnahme durch den Rechtsvertreter (durch Übersendung der Unbedenklichkeitsbescheinigung an diesen) ist keine taugliche Grundlage für die Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrages in Verbindung mit einer Berufung. Ein Wiedereinsetzungsantrag ist im Allgemeinen nicht geeignet, eine versäumte Rechtsmittelfrist, auf welche in einem Abgabenbescheid hingewiesen ist, nachzuholen…
…eingebracht. Darin wurde vorgebracht, dass einerseits gegen den Zurückweisungsbescheid betreffend der als "verspätet eingebracht" gewerteten Berufung ein Rechtsmittel und andererseits ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund der versäumten Rechtsmittelfrist in der Sache selbst eingebracht worden sei. Dadurch habe die Zollbehörde die…
…sofern man keinen Abgabenbescheid dazu erhalten hätte. Die verspätete Kenntnisnahme durch den steuerlichen Vertreter ist keine taugliche Grundlage für die Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrages in Verbindung mit einer Berufung. Ein Wiedereinsetzungsantrag ist im Allgemeinen nicht geeignet, eine versäumte Rechtsmittelfrist, auf welche in einem Abgabenbescheid hingewiesen wird…
…zum einen ist das Institut des § 299 BAO nicht dazu geschaffen worden, um eine allfällig versäumte Rechtsmittelfrist nachzuholen (Einkommensteuerbescheid 7..8.2006, Anregung Bescheidaufhebung 26.9.2006). Zum anderen zeigt gerade die Beschreibung des Seminars "Der Weg ins Licht", dass es sich doch um ein…
…nachträglich ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die versäumte Rechtsmittelfrist gestellt, hat der Antragsteller die versäumte Handlung bereits erbracht. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.1.1977, 1212/76, ist die versäumte Handlung nämlich nur dann gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag nachzuholen,…
…Masseverwalter gegenüber dem Handelsgericht vorgebracht, dass keine Berufung eingebracht werden konnte. Dabei entstand für mich der Verdacht, dass die Rechtsmittelfrist vom Masseverwalter versäumt wurde. Der Masseverwalter hat in einer ergänzenden Eingabe an das Handelsgericht mitgeteilt, glaublich im April oder Mai 2006, dass über den letzten…
…Erst durch ein Gespräch am 15. Juni 2009 sei dieser Bescheid wieder in Erinnerung gerufen und dabei festgestellt worden, dass inzwischen die Rechtsmittelfrist abgelaufen sei. Da es sich dabei lediglich um leichte Fahrlässigkeit der ansonsten sehr gewissenhaften Kraft handle, seien die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung…
…der sämtliche relevanten Termine wie insbesondere Rechtsmittelfristen in seinen Terminkalender einträgt, mit Jahreswechsel 2011/12 seine Terminverwaltung von bisher Papierform mittels Time-Systems auf digital mittels Windows Outlook umgestellt hat und dabei irrtümlich die Übertragung des Rechtsmitteltermines in das neue System übersehen bzw. versäumt hat…
… 308 BAO stattzugeben, die Berufung als im Rahmen der Rechtsmittelfrist eingebracht zu behandeln und letztendlich derselben Folge zu geben. Im Wiedereinsetzungsantrag sei auf die Vertretungsvollmacht der D-KEG und auf seinen damaligen Wohnsitz in der Slowakei verwiesen worden. Der Bw. werde beim Finanzamt für den…
…Oktober 2010 die Rechtsmittelfrist zu laufen begonnen hat, daher war - wie im Zurückweisungsbescheid rechtsrichtig ausgeführt wird - die einmonatige Rechtsmittefrist bei Einbringung des Einspruches bereits abgelaufen und der Einspruch wurde zu Recht als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Die Beschwerde war daher spruchgemäß abzuweisen. Über den in der…
…folge, würde gemäß § 93 Abs. 4 BAO die Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt werden, weshalb ein Antrag auf Wiedereinsetzung unzulässig wäre, da keine Frist versäumt worden wäre. Da die Behörde aber nicht davon ausgehe, dass die Rechtsmittelbelehrung fehle, wäre der Antrag zulässig und als unbegründet…
…berücksichtigt. Der Bw. hat in weiterer Folge die einmonatige Rechtsmittelfrist ungenutzt verstreichen lassen bzw. keine Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide eingebracht, wodurch diese Bescheide in Rechtskraft erwachsen sind. Wenn nunmehr der Bw. meint, eine versäumte Berufung im Wege einer Antragswiederaufnahme zu sanieren bzw. nachholen zu können…
…müssen. Somit ist nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates von einem groben Verschulden (im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO) an diesem Versäumnis seitens des Bw. auszugehen. Einfach deshalb, da ihm ja sämtliche Tatsachen und Beweismittel schon zum Zeitpunkt der Erlassung der Einkommensteuerbescheide 2000…