Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H.S., (Bw.) vom 26. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 5. Oktober 2010 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe…
…dass mangels Anwendbarkeit der Bestimmung des § 77 Abs. 6 FinStrG im vorliegenden Fall die gesetzliche Rechtsmittelfrist für die Erhebung einer Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid vom 17. Jänner 2005 bereits am 24. Februar 2005 geendet habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten…
…2004 wurde dem Fristverlängerungsansuchen nicht stattgegeben. Begründet wurde dieser Bescheid damit, dass trotz Aufforderung keine Begründung für die Erstreckung der Rechtsmittelfrist nachgereicht wurde. Der Bescheid enthielt keine Rechtsmittelbelehrung. Der Berufungswerber brachte für seine Klienten mit dem Anbringen vom 14. September 2004 eine Berufung gegen die…
…mit Bescheid, datiert mit 6. März 2008 eine Nachzahlung von Investitionsprämie für 2004 von 42.339,43 Euro fest. Mit Schreiben vom 9. Mai 2008 ersuchte die Bw, die Rechtsmittelfrist zur Berufung gegen den Prüfungsbericht vom 6. März 2008, eingegangen am 9. April 2008, betreffend…
…150 Abs. 1 FinStrG die Berufung und die Beschwerde. Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die Rechtsmittelfrist einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder des sonstigen Bescheides, bei Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit deren Kenntnis, sofern…
…mündliche Verhandlung werde auf jeden Fall beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die Rechtsmittelfrist einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder sonstigen Bescheides, bei Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit deren Kenntnis…
…Mag. XY, der sämtliche relevanten Termine wie insbesondere Rechtsmittelfristen in seinen Terminkalender einträgt, mit Jahreswechsel 2011/12 seine Terminverwaltung von bisher Papierform mittels Time-Systems auf digital mittels Windows Outlook umgestellt hat und dabei irrtümlich die Übertragung des Rechtsmitteltermines in das neue System übersehen bzw…
…ADir. Gertrud Braun, vom 28. Juni 2011 betreffend Zurückweisung des Antrages auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist nach der am 26. März 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Erster Fall…
…2004 wurde dem Fristverlängerungsansuchen nicht stattgegeben. Begründet wurde dieser Bescheid damit, dass trotz Aufforderung keine Begründung für die Erstreckung der Rechtsmittelfrist nachgereicht wurde. Der Bescheid enthielt keine Rechtsmittelbelehrung. Der Berufungswerber brachte für seinen Klienten mit dem Anbringen vom 14. September 2004 eine Berufung gegen die…
…der Rechtsmittelfrist betreffend den Bericht über die Betriebsprüfung 1995-1998 vom 10. August 2001, eingelangt am 4. September 2001" gestellt und beantragt, die Rechtsmittelfrist bis zum 14. November 2001 zu verlängern. Nach mehreren weiteren jeweils innerhalb der beantragten Frist eingebrachten Anträgen auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist…
…Versäumen obiger Frist wäre unvorhersehbar gewesen, da unter Bedachtnahme auf die zumutbare Vorsicht nicht hätte erwartet werden können, dass die oben angeführten Bescheide im Antrag auf Rechtsmittelfristverlängerung von der zuständigen Kanzleimitarbeiterin nicht angeführt werden würden. Grobes Verschulden könne nicht vorliegen, da die Kanzleiorganisation die Fristvormerkungen…
…mündliche Verhandlung werde auf jeden Fall beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die Rechtsmittelfrist einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder sonstigen Bescheides, bei Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit deren Kenntnis…
…Krankheit verhindert gewesen sein sollte, die Berufungen fristgerecht beim zuständigen Finanzamt einzubringen, wenn es ihr möglich war, Berufungen, in denen das zuständige Finanzamt auch genannt wird, innerhalb der Rechtsmittelfrist beim Bundesministerium für Finanzen einzubringen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 27. Oktober 2011
…FinStrG begangen habe. Mit Eingaben vom 27. September 2007 und vom 2. Oktober 2007 ersuchte der Beschuldigte um Verlängerung der Rechtsmittelfrist zum Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens bis zum 17. Oktober 2007 und führt dazu aus, dass er aus beruflichen Gründen den Bescheid erst…
…10. November 2005 in der Lage das hinterlegte Schriftstück zu beheben, Eine in diesem Fall vorliegende Schlechterstellung eines vorübergehend ortsabwesenden Rechtsmittelwerbers durch Verkürzung seiner Rechtsmittelfrist ist gesetzlich nicht gebilligt. Die Rechtsmittelfrist beginnt demnach in diesem Fall erst mit der Rückkehr an die Zustelladresse zu laufen…
…da es sich um ein unvorhergesehenes Ereignis handle, das üblicherweise nicht vorkomme. Der Umstand, dass auch in einem weiteren Ansuchen um Verlängerung der Rechtsmittelfrist vom 24. Jänner 2003 dieser Mangel nicht behoben worden sei, untermauere die obigen Ausführungen. Als Nachweis für diesen Sachverhalt würden in…
…wurden die beantragten Werbungskosten betreff Fahrtkosten und doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt bzw. steuerlich nicht berücksichtigt. Der Bw. hat in weiterer Folge die einmonatige Rechtsmittelfrist ungenutzt verstreichen lassen bzw. keine Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide eingebracht, wodurch diese Bescheide in Rechtskraft erwachsen sind. Wenn nunmehr der Bw…
…Das sei nicht geschehen. Erst über den Umweg der Mitteilung eines Gesellschafters über den Ablauf der Aussetzung habe er von den neuen Feststellungsbescheiden erfahren. Zu diesem Zeitpunkt war die Rechtsmittelfrist aber bereits abgelaufen. ad 3): Sobald er vom Gesellschafter erfuhr, dass ein neuer Feststellungsbescheid erlassen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen EH, Vermieter und Landwirt, geb. 19XX, whft. in E, vertreten durch HS, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, in S, wegen des Finanzvergehens der…
…das Dokument mit dem Vermerk "Nicht behoben" am 3. Juni 2009 dem Finanzamt rückübermittelt, welches es mit einem auf die (bereits) erfolgte Zustellung durch Hinterlegung und den dadurch ausgelösten Lauf der Rechtsmittelfrist hinweisenden Begleitschreiben am 4. Juni 2009 (Bl. 48 des Strafaktes) mit "gewöhnlicher Briefsendung"…