…eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes samt Begründung der bestehenden Rechtslage entspricht und die dagegen gerichtete Berufung, wie im Spruch geschehen, als unbegründet abgewiesen werden…
… 31 Abs. 2 FinstrG beträgt die Verjährungsfrist für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 FinStrG drei Jahre. In Anlassfall handelt es sich um ein seit mehr als drei Jahre rechtskräftig abgeschlossenes Finanzstrafverfahren, womit eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 165 Abs. 6 FinStrG ausgeschlossen ist und sich daher die…
…eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes samt Begründung der bestehenden Rechtslage entspricht und die dagegen gerichtete Berufung, wie im Spruch geschehen, als unbegründet abgewiesen werden…
…begründete die Abweisung wie folgt: Der Abgabenanspruch für 1989 sei inzwischen absolut verjährt und der Wiederaufnahmeantrag nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren (betreffend Einkommensteuerveranlagung für 1989) abschließenden Bescheides (vom 07.05.1997) eingebracht worden. Mit Schriftsatz vom 22…
…Rechtskraft teilhaftig werden kann (keine "verfahrensrechtliche Einheit"; vgl. VwGH 3.12.1986, 85/13/0162, sowie VwGH 15.3.1988, 87/14/0073). Im Hinblick auf die Frage, ob sich die gegenständliche Berufung auch gegen den die Wiederaufnahme bewilligenden Bescheid richtet, ist nach Ansicht des…
…vorgelegte zur Wiederaufnahme des Verfahrens führende Erklärung verstanden werden. Zorn (in: Hofstätter/Reichel, a.a.O., § 108e Tz 10) leitet unter Bezugnahme auf die nach § 108e Abs. 4 EStG 1988 idF StReformG 2005 zulässige Abgabe des Verzeichnisses bis zur formellen Rechtskraft des Steuerbescheides aus der…
…nicht getrennt erfasst, sodass auch deshalb seitens des Finanzamtes angenommen werden konnte, dass die Gemeinde A hinsichtlich dieser Tätigkeiten mittels eines gemeinsamen Lohnzettels abrechnet. Wenn der Bw. ausführt, es sei unverständlich und nicht nachvollziehbar, welche neuen Tatsachen zur Wiederaufnahme der Verfahren geführt hätten, so ist…
…fortzusetzenden Berufungsverfahren zu erledigen sein wird. Damit ist jedoch das Verfahren in Zusammenhang mit dem Einkommensteuerbescheid für 2002 vom 11. März 2004, dessen Wiederaufnahme beantragt wurde, formell nicht rechtskräftig abgeschlossen. Schon aus diesem Grunde ist dem Wiederaufnahmsantrag des Bw. nicht zu entsprechen und die gegenständliche…
…innerhalb des Zeitraumes, bis zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer Verjährungsfrist (§§ 207 bis 209 Abs 2) von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden…
…In der zu dieser Stellungnahme eingereichten Gegenäußerung hält der Bw. ausdrücklich fest, er habe nicht gegen die Feststellungen selbst, sondern nur gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 1999 berufen. Daher ginge die Stellungnahme ins Leere. Im Übrigen seien die Judikatur sowie der Kommentar von…
…Bescheide erhob der steuerliche Vertreter der Bw. am 14. Mai 1999 Berufung: Das Rechtsmittel richte sich gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens dem Grunde nach; die Begründung des Wiederaufnahmebescheides (siehe oben) sei "schlichtweg als falsch zu bezeichnen", da die Bw. die Unterlagen für die Arbeitnehmerveranlagung 1995…
…treffen jedoch nicht mehr zusammen, wenn sie bereits rechtskräftig abgehandelt sind, weil jeder rechtskräftig Bestrafte den Anspruch hat, außer in den sachlich notwendigen und vom Gesetzgeber dafür vorgesehenen Fällen der Wiederaufnahme des Verfahrens oder der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wegen ein und derselben Strafsache…
…rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens kann nach dem Gesetz entweder ein Antrag der Partei eines Abgabenverfahrens oder eine amtswegige Maßnahme der Abgabenbehörde sein. Zwar unterscheiden sich die Voraussetzungen für die Zulässigkeit dieser Maßnahmen nicht in den grundsätzlichen Tatbeständen, sehr wohl aber in Details. Die maßgeblichen Bestimmungen des…
…innerhalb des Zeitraumes, bis zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer Verjährungsfrist (§§ 207 bis 209 Abs. 2 BAO) von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren…
…des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem besondere Mängel anhaften, aus den im Gesetz (§ 303 Abs. 4 BAO) erschöpfend aufgezählten Gründen aus der Welt zu schaffen und die Rechtskraft…
…des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem besondere Mängel anhaften, aus den im Gesetz (§ 303 Abs. 4 BAO) erschöpfend aufgezählten Gründen aus der Welt zu schaffen und die Rechtskraft…
…wird (Ritz, a.a.O., § 209 Tz 1). Das Finanzamt hat mit Bescheiden vom 10. März 2005 das Verfahren betreffend Einkommensteuer 1998 bis 2002 wiederaufgenommen. Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist (§ 208 Abs. 1 lit. a…
…eine abweisliche Berufungsvorentscheidung und hielt an der Auffassung fest, dass ein Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO ( neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel) vorliege. Hinsichtlich der Begründungsdetails wird zur Vermeidung umfangreicher Wiederholungen auf die beiden Verfahrensparteien bekannte BVE verwiesen (Bl. 63 - 66 d.A.)…
…Wiederaufnahme des Verfahrens in derartigen Bagatellfällen dennoch - ermessensgerecht - verfügt werden, müsste die Behörde überzeugend dartun, welche Gründe der Zweckmäßigkeit dafür sprächen und weshalb die Behörde bei geringen Auswirkungen in der Wiederaufnahme des Verfahrens keine Unbilligkeit gegenüber den Interessen des Abgabepflichtigen an der Aufrechterhaltung der Rechtskraft…
…€ 10.149,98 mit der Begründung nicht anerkannt, dass es sich um Vorsteuern aus Rechnungen der Firma T.KEG aus den Jahren 1997 und 1998 handle. Mit Schriftsatz vom 25.4.2005 stellte die Bw. den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs…