…wenn ein rückwirkendes Ereignis stattfindet, das Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches ändert. Da die Grundlagenbescheide vom 14. Februar 1996 ex tunc rechtsfolgenlose Bescheide waren und diese fehlenden Rechtsfolgen durch die Berufungsentscheidung vom 28. Juni 2005 nicht bewirkt wurden, wurden Bestand und Umfang von Abgabenansprüchen durch…
…hier: nach Österreich) versandt oder befördert werden, im laufenden Kalenderjahr den Gegenwert von 100.000 ECU in Landeswährung nicht überschreitet. Sobald also im laufenden Jahr die Lieferschwelle überstiegen wird, treten die Rechtsfolgen des Art. 28b Teil B Abs. 1 der Sechsten MwSt-Richtlinie ab diesem…
…Stichtag). Damit hat es zu der vom Finanzamt angenommenen Rechtsfolge der Aufdeckung der stillen Reserven (Verwirklichung des Tauschgrundsatzes) zu kommen. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes kommt es dabei allerdings nicht zu einer Rückwirkung auf den 30.9.2003 und einer Aufdeckung beim Bw. Denn einerseits…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S.E., gegen den Bescheid des FA.S., vertreten durch T.S., betreffend Zurücknahmeerklärung eines Antrages betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens für 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…15. November 2005 gemäß § 299 BAO hätte es somit nicht bedurft. Denn diese Rechtsfolge wäre mit dem Ergehen des endgültigen Bescheides vom 14. November 2006 ohnedies kraft Gesetzes eingetreten. Auf Grund des oben dargestellten Verfahrensstandes war über die gegen den (vorläufigen) Einkommensteuerbescheid 1999 vom 6…
…Z 4 lit c EStG 1988 in der Fassung vor der Aufhebung durch BGBl I 2003/1; nicht hingegen endete der zeitliche Rechtsfolgenbereich (vgl Mayer, Bundes-Verfassungsrecht3, 205f), sodass die genannte Gesetzesfassung bei der Erlassung des angefochtenen Bescheides im Jahr 2004 und der vorliegenden Berufungsentscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Ulrike RIHA & Gabriele STEINER OEG, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 21. und 22. Bez. in Wien betreffend Umsatzsteuer sowie Verspätungszuschlag betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1995 entschieden: Der Berufung wird…
…der Lieferung bzw. den Zeitraum der sonstigen Leistung 5. das Entgelt 6. den Steuerbetrag. Der Mangel der Unternehmereigenschaft oder der tatsächlichen Lieferung oder sonstigen Leistung führe zu den Rechtsfolgen des § 11 Abs 14 UStG 1994, jeder weitere Mangel eines der o.a. Bestandteile jedoch zum…
…immer noch Bindungswirkung an das oben angeführte Strafurteil, in dem das ursprüngliche Geschäft vom 28.2.2000 als Scheingeschäft beurteilt wurde, denn das Scheingeschäft ist nichtig und vermag die als gewollt erscheinenden Rechtsfolgen nicht auszulösen. Zivilrechtlich sind gegenständlich gemäß § 916 ABGB am 28.2.2000…
…sofern diese nicht gemäß § 38 Abs. 4 UGB von der Übernahme ausgeschlossen worden sind. Da der vorgelegte Kaufvertrag keine weiteren Rechtsfolgen anordnet, als jene die in § 38 UGB für den Unternehmenserwerb vorgesehen sind, wurden sämtliche Verträge und sonstige Rechtsverhältnisse im Wege der gesetzlich angeordneten Zession…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 9 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Christoph Bauer und Dr. Ernst Grafenhofer als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Barbara Straka, Mag. Natascha Kummer und Reinhold Haring über die Berufung der Bw., die der A. GmbH (vormals B. GmbH.) als Rechtsnachfolgerin zuzurechnen ist, Adr., vertreten durch…
…steuerliche Bedeutung zukommt, d.h. ob eine solche Änderung dazu führt, dass bereits eingetretene steuerliche Rechtsfolgen mit Wirkung für die Vergangenheit sich ändern oder vollständig entfallen, bestimmt sich allein nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht (vgl. BFH-Urteil vom 6.3.2003, XI R 13…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen CW, ehem. Gastwirtin, geb. xxx, L, vertreten durch F, Wirtschaftstreuhänder, M, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…Daher war die gesamte, am 6. Oktober 2005 bei der Post aufgegebene und am 7. Oktober 2005 beim Finanzamt eingelangte Berufung - soweit über sie hier entschieden wird - rechtzeitig. Die vorstehender Begründung setzt die Rechtsfolgen eines Berufungsfristverlängerungsantrages, über den nicht bescheidmäßig abgesprochen wurde, durch § 245 Abs…
… 275 Tz. 7). Dieser Mangel macht jedoch noch nicht den gesamten Mängelbehebungsauftrag rechtswidrig. Vielmehr können nur die rechtmäßig aufgezeigten Mängel der Berufung die weiteren Rechtsfolgen auslösen. Die Frist bis 28. April 2006 war angemessen, stellte der Bw. doch in der Berufung selbst eine Darstellung des…
…zur Durchsetzung der kartellrechtlichen Bestimmungen notwendig ist (siehe Barfuss - Wollmann -Tahedl, Österreichisches Kartellrecht, 1996, Rechtsfolgen der verbotenen Durchführung S 129 u. 130). Mit dem gegenständlichen Abtretungsvertrag hat die TKEG der Bw. gegen ein Abtretungsentgelt von DM 4,005.00,00 (entspricht € 2.047.723…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 6. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 8. Juni 2006, VNr betreffend Familienbeihilfe für die Tochter N., im Beisein der Schriftführerin Ulrike Kranzinger nach der am 28. September 2007 in…
…Tatbestände ohne Bedeutung sind. Die Anfechtbarkeit, die tatsächliche Anfechtung und sogar die Aufhebung eines Rechtsgeschäfts, aber auch die einvernehmliche spätere Vertragsaufhebung vermögen bei formalrechtlicher Verknüpfung die an den Abschluß eines Rechtsgeschäftes gebundenen Rechtsfolgen, also die Entstehung der Steuerschuld, nicht zu verhindern oder nachträglich zu beeinträchtigen…
…Fachliteratur dieser angeschlossen habe, könne in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden, hätte es doch ansonsten der Steuerpflichtige in der Hand, entsprechende Rechtsfolgen gezielt herbeizuführen, indem er das Erscheinen eines mit seiner Rechtsauffassung korrespondierenden Fachartikels veranlasse. Es sei auch darauf zu verweisen, dass bei Erlassung des…