…der Rechtsanschauung des Gerichtshofes entsprechenden Rechtszustand herzustellen. Lt. Ritz, BAO, Kommentar, 3. Auflage, § 116, Tz. 16 ist die Verwaltungsbehörde bei Erlassung des Ersatzbescheides an die vom Gerichtshof in seinem aufhebenden Erkenntnis geäußerte Rechtsansicht gebunden. Wie sich aus dem gegenständlichen Erkenntnis ergibt, traf die entscheidende Behörde…
…diente der Bekanntgabe der Höhe der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für diese Jahre. Eine Relevanz dieses Ergänzungsersuchens für die hier bekämpfte Berichtigung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2006 gemäß § 293b BAO ist nicht ersichtlich. (un)vertretbare Rechtsansicht Bekämpft wird zudem die Darstellung der Behörde wonach…
…verfahrensrechtlich jene Grundsätze zu beachten haben, die der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine Schätzung erarbeitet hat (siehe die Nachweise bei Ritz, BAO3, § 184 Tz 20f) und die die belangte Behörde im Beschwerdefall zusätzlich auch verletzt hat, indem sie dem Beschwerdeführer Ausgangspunkte…
…hat die Behörde in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden, ob sie die Wiederaufnahme verfügt. Im vorliegenden Fall sieht der UFS, dem Finanzamt folgend, von der amtswegigen Wiederaufnahme ab, da keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorliegen. Weder eine geänderte Rechtsansicht (egal ob diese nun dem Gesetz…
…war im Rahmen der gegenständlichen Rechtsmittelentscheidung nur zu untersuchen, ob für die Einleitung des Strafverfahrens ausreichende Verdachtsmomente vorliegen; im vorliegenden Fall ist dies auch zur subjektiven Tatseite zu bejahen, da Handeln gegen die bekannte Rechtsansicht der Behörde im Zusammenhang mit der Nichtoffenlegung des ganzen Sachverhaltes…
…so genannten "Papierakt" auch in elektronischer Form vorliegende Informationen, die dem betreffenden Verfahren zuzuordnen sind. Auch eine Unrichtigkeit, die auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht, ist nicht offensichtlich und berechtigt die Behörde nicht zu einer Berichtigung nach § 293b BAO (VwGH 18.12.1996, 94/15/0157…
…auf einer unrichtigen Rechtsansicht der Behörde basierte, wäre dieser ohne Einspruch des Bw. in Rechtskraft erwachsen und es wäre der Bw. auf Grund dieses Bescheides zu einer Veranlassung verpflichtet gewesen, die rechtlich in weiterer Folge auch durchsetzbar gewesen wäre. Durch die Berufung wollte der Bw…
…dass sich die Rechtsansicht der Behörde nicht aus dem Gesetzestext des § 4 NeuFöG ableiten ließe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. April 2007 wies das Finanzamt unter Hinweis auf Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Berufung als unbegründet ab. Daraufhin wurde der Antrag gestellt, die Berufung der Abgabenbehörde II…
…Abgabenerklärung zugrunde liegende Rechtsansicht vertretbar sei, sofern etwa eine Rechtsfrage in Rechtsprechung, Literatur und Erlässen uneinheitlich gelöst werde. Es liege jedenfalls auch dann keine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten vor, wenn die Abgabenbehörde selbst eine gegebenenfalls unrichtige Rechtsauffassung teile. In einem solchen Fall sei nicht der Erklärungsinhalt…
…Verhaltens der Bw. ein klarer Verstoß gegen das Prinzip von Treu und Glauben und daher für die Bw. unbillig und folglich eine rechtsirrige Ermessensübung durch die Behörde. Mit einem Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates vom 7. September 2004 wurde die Bw. aufgefordert, die Empfänger der abgesetzten…
…mangle es am Merkmal der Offenkundigkeit. § 293 biete keinesfalls die Rechtsgrundlage für Bescheidänderungen, die sich aus einer abweichenden rechtlichen Würdigung Beurteilung eines Sachverhaltes ergeben bzw. auf eine irrige Rechtsansicht der Behörde zurückzuführen sind. Ebenso seien inhaltliche Fehler, die der Behörde bei der Willensbildung unterlaufen seien…
…die Anspruchsgrundlage für den Zwischenzeitraum so formuliert ist, dass darin nur die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung ausdrücklich angeführt ist, ergibt sich daher für die Rechtsansicht der Behörde nichts. Vielmehr ist eindeutig davon auszugehen, dass bei Einführung des …
…Die unrichtige Rechtsansicht der Behörde zeige sich auch darin, dass lt. Begründung in der Berufungsvorentscheidung offenbar von zwei Schlafzimmern eines anerkannt worden sei. Der UFS hat Einsicht genommen in das Grundbuch und das Zentrale Melderegister und hat dem Bw unter Darlegung der Rechtslage einen Vorhalt…
…laufend. Anscheinend geht die Behörde davon aus, dass der Berufungswerberin die Familienbeihilfe nicht gebührt, da sie irriger Weise annimmt, dass die mj. ... nicht zum Haushalt der Berufungswerberin gehört bzw. nicht die überwiegenden Unterhaltskosten von getragen werden. ... Abgesehen davon ist die Rechtsansicht der Behörde nicht nachvollziehbar…
… 293 BAO. Der Bw. habe sohin dem Finanzamt seine Rechtsmeinung dargelegt, dass die Mindestkörperschaftsteuer lediglich im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden zu berücksichtigen sei. Dies decke sich nahezu wörtlich mit der in der Bescheidbegründung vorgebrachten Rechtsansicht der belangten Behörde. Es liege daher auch keine unrichtige Rechtsauffassung vor…
…192.526 | 219.090 | 293.603 | 238.880 | Insgesamt nach BP | 7.040.616 | 8.082.944 | 7.884.379 | 8.000.436 Das Finanzamt folgte der Rechtsansicht der Betriebsprüfer und setzte jeweils mit Bescheid vom 16…
…Die Unkenntnis der bescheiderlassenden Behörde betreffend den fehlenden Bescheidcharakter könne diesen Umstand im Verhältnis zum Rechtsunterworfenen nur zu einer neu hervorgekommenen Tatsache machen, wobei die Bw an der Nichtgeltendmachung kein grobes Verschulden treffe. Diese Rechtsansicht der Bw werde durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in…
…zu stellen bzw. glaubhaft zu machen. Er kommt seiner Mitwirkungspflicht insbesondere dann nicht nach, wenn er erst eine Aufforderung der Behörde zum Nachweis seiner Behauptungen abwarten wollte, obschon es ihm ohne weiteres möglich ist, in Kenntnis des Verfahrensgegenstandes die notwendigen Beweismittel vorzulegen (vgl. Erkenntnis des…
…ist nach den oben erwähnten Erwägungsgründen der VO (EG) Nr. 2700/2000 anhand sämtlicher in diesem Antrag enthaltenen Tatsachen zu beurteilen. Die unrichtige Darstellung von Tatsachen durch den Ausführer ist aber dann unschädlich, wenn offensichtlich ist, dass die ausstellenden Behörden des Drittlandes wussten oder hätten…
…zum Lastkraftwagen umgebaut und von der Behörde als solchen typisiert, übernommen hätte, weshalb es keinesfalls unter die Bestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 falle. Die Rechtsansicht des Finanzamtes bzw. ein allfälliger diesbezüglicher österreichischer Normenbestand widerspreche der Sechsten Richtlinie 77/388…