…und 2006, gegen das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw., gegen deren Kausalität für die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten sowie gegen das ausgeübte Ermessen erhoben. Bezüglich der Richtigkeit der Umsatzsteuerfestsetzungen 2005 und 2006 ist anzumerken, dass die Frage, ob bzw. in welcher Höhe Abgabenansprüche bestehen, lediglich…
…Mit der dagegen eingebrachten Berufung vom 24. Jänner 2006 wurde der Haftungsbescheid seinem gesamten Umfang nach im Wesentlichen aus den folgenden Gründen angefochten: Rechtmäßigkeit des Abgabenanspruchs Die im Haftungsbescheid angeführten Abgabenschuldigkeiten bestünden schon gegenüber der Primärschuldnerin nicht zu Recht. So sei über das Vermögen der…
…festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von…
…festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen)... (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von…
…im Bezug auf den Bw., die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderungen, eine abgabenrechtliche Pflichtverletzung des Bw. bzw. ein allfälliges Verschulden an dieser Pflichtverletzung sowie deren Ursächlichkeit für die Uneinbringlichkeit. 1) Rechtmäßigkeit des Abgabenanspruchs In der Berufung bzw. im Vorlageantrag wurde dazu vorgebracht, eine Haftungsinanspruchnahme setze die vorherige…
…unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16. Juni 2005 setzte das Finanzamt Anspruchszinsen für das Jahr 2000 in Höhe von € 4.815,88 fest. In der dagegen eingebrachten Berufung bestritt der Berufungswerber die Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheides 2000. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs…
…festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Nach Abs. 2 betragen die Anspruchszinsen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag…
…für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Nach Abs. 2 dieser Gesetzesstelle in der für den Streitfall maßgeblichen Fassung betragen die Anspruchszinsen pro Jahr 2% über dem…
…mit der Begründung, die zugrundeliegenden Sachbescheide seien rechtswidrig, musste der Erfolg versagt bleiben, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Stammabgabenbescheides im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Der Zinsenbescheid ist an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden (vgl. Ritz, BAO-Handbuch…
…ersatzlos aufgehoben wird, sowie darüber hinaus die Vollstreckung einzustellen und das Erlöschen des Abgabenanspruchs bescheidmäßig auszusprechen. Über die Berufungsausführungen hinausgehend bringt die Bf. in der Beschwerdebegründung im Wesentlichen Folgendes vor: Böse Absicht oder Fahrlässigkeit in Bezug auf die Nichtberücksichtigung der Abgabenforderung im Schuldenregulierungsverfahren könne der…
…§ 205 BAO begründete der Bw. zum einen mit dem Hinweis auf die mangelnde Rechtmäßigkeit des Wiederaufnahmebescheides (hinsichtlich Einkommensteuer) für dieses Jahr. Zum anderen begründete er diese Berufung mit dem Argument, dass ihm der AVAB für 2004 zustehe und somit mangels Nachforderung keine Basis für die…
… 209 Abs. 1 BAO). Nach Abs. 3 leg. cit. verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruchs (§ 4). Die dreijährige Verjährungsfrist für Verbrauchsteuern gilt weder für die Umsatzsteuer noch für die NoVA (Ritz, BAO4, § 207 Tz 11) oder die…
…musste der Erfolg versagt bleiben, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Stammabgabenbescheides im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Der Zinsenbescheid ist an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er abgeändert oder…
…nimmt. (Vgl. VwGH vom 17.4.2008, 2006/15/0077). Wie sich Abgabenansprüche für bestimmte Zeiträume bereits durch den Zeitpunkt ihres Entstehens (vgl. allgemein § 4 BAO) und davon abgeleitet auch durch den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist zu ihrer Festsetzung (vgl. § 208 BAO) unterscheiden, ist…
…Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Der angefochtene Zinsenbescheid basiert auf der im Einkommensteuerbescheid für 2001 ausgewiesenen Nachforderung. Der Bw. tritt den Zinsenvorschreibungen ausschließlich mit Einwendungen bezüglich der Rechtmäßigkeit des Stammabgabenbescheides…
…festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Nach Abs. 2 dieser Gesetzesstelle betragen die Anspruchszinsen pro Jahr 2 Prozent über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen…
…bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen…
…befriedigt und somit die Nichtentrichtung der Gesellschaftsabgaben nicht schuldhaft begangen zu haben. Mit diesem Vorbringen macht der Bw. in Wahrheit nämlich Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des gegen ihn erlassenen Haftungsbescheides, die im Nachsichtsverfahren aber nicht mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können (VwGH v…
…gezogenen Grenzen des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen. Die Klärung der Frage, ob die Besteuerungsgrundlagen der in Haftung gezogenen Abgabenansprüche richtig ermittelt wurden, erfordert zusätzliche Erhebungen, ohne die eine abschließende rechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme…
…gezogenen Grenzen des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen. Die Klärung der Frage, ob die Besteuerungsgrundlagen der in Haftung gezogenen Abgabenansprüche richtig ermittelt wurden, erfordert zusätzliche Erhebungen, ohne die eine abschließende rechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme…