…wenn über sie eine Urkunde errichtet wird. Voraussetzung ist dennoch der Abschluss eines Darlehensvertrages an die Gesellschaft, also eines Realkontraktes, der durch die Zuzählung der Darlehensvaluta zustande kommt. Demgegenüber ist die Übernahme einer schon bestehenden Darlehensschuld durch eine Person, die bisher noch nicht Schuldner war…
…zivilrechtlich das Rechtsgeschäft des Darlehensvertrages im Sinne des § 983 ABGB vorliegt. Der Darlehensvertrag kommt als Realkontrakt erst mit der Übergabe der Darlehensvaluta und nicht schon mit der Darlehensvereinbarung zustande. Die über das Darlehen errichtete Urkunde hat lediglich rechtsbezeugenden Charakter. Der Darlehensvertrag ist ein zwar zweiseitiges…
…Stande kommt. Für das Zustandekommen eines Darlehensvertrages als Realvertrag ist die Zuzählung der Valuta erforderlich. Die Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag erwächst infolge seines Charakters als Realkontrakt durch die Übergabe der dargeliehenen Sache und nicht aus der Urkunde (Erkenntnis des VwGH vom 30. September 2004, 2004…
…Stande kommt. Für das Zustandekommen eines Darlehensvertrages als Realvertrag ist die Zuzählung der Valuta erforderlich. Die Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag erwächst infolge seines Charakters als Realkontrakt durch die Übergabe der dargeliehenen Sache und nicht aus der Urkunde (Erkenntnis des VwGH vom 30. September 2004, 2004…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes X vom 19. April 2001 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 4. April 2001 unterfertigten der Berufungswerber (Bw), Herr F., und…
…gehe aus den übermittelten Unterlagen eindeutig hervor; die Übertragung des Optionsrechtes im Wege eines "Realkontraktes" (gemeint wohl Realaktes) habe auf die Nachvollziehbarkeit der Zurechnung des Geschäftes keine Auswirkung. Der Nachweis des Empfanges des Annahmeschreibens beim Anbietenden sei unter anderem auch durch die Zahlung erbracht worden…
…liege keine Hingabe von Darlehensvaluta vor, sondern liege die Begründung lediglich in einem Buchungsvorgang, der die Zerlegung eines Kapitalkontos (Eigenkapital) beinhalte. Diese rein buchhalterische Maßnahme stelle keinen Realkontrakt bzw. keinen Darlehens- oder Kreditvertrag dar, sondern ein Schuldverhältnis sui generis. Daraus ergebe sich kein Anspruch auf…
…der Novelle BGBl. I Nr. 28/2010. Ein Darlehensvertrag kommt nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Fassung als Realkontrakt erst mit der Übergabe der Darlehensvaluta in der Weise zustande, dass der Darlehensnehmer darüber willkürlich verfügen kann. Gebührenpflichtig ist ein Darlehensvertrag dann, wenn über…
…zurückzugeben. Ein Darlehen ist also die Hingabe vertretbarer Sachen ins Eigentum des Empfängers mit der Verpflichtung zur Rückgabe von Sachen gleicher Art und Güte. Ein Darlehensvertrag kommt als Realkontrakt erst mit der Übergabe der Darlehensvaluta in der Weise, dass der Darlehensnehmer darüber willkürlich verfügen kann…
…auch formal Alleingesellschafterin der Bw und Gesellschafterin der A-B GmbH gewesen sei. "Wer außer ihr" habe "in diesem Fall das Sagen gehabt?" Im Streitfall habe es sich bei der "Darlehensforderung" um keinen steuerlich anzuerkennenden Realkontrakt gehandelt, es läge weder Schriftlichkeit, noch Vereinbarungen über Raten…
…Wesentlichen ein, es handle sich hier um ein Darlehenvertrag und nicht um einen Kreditvertrag. Der Darlehensvertrag komme als Realkontrakt erst dann zustande, wenn sich Darlehensgeber und Darlehensnehmer über den Darlehensvertrag geeinigt hätten und darüber hinaus der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer die Darlehensvaluta zugezählt habe. Als vertragliche…
…Wesentlichen ein, es handle sich hier um ein Darlehenvertrag und nicht um einen Kreditvertrag. Der Darlehensvertrag komme als Realkontrakt erst dann zustande, wenn sich Darlehensgeber und Darlehensnehmer über den Darlehensvertrag geeinigt hätten und darüber hinaus der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer die Darlehensvaluta zugezählt habe. Als vertragliche…
…nicht folgen zu können. Darlehensverträge iSd § 983 ABGB sind zweiseitige Realkontrakte, mit welchen ein Vertragsteil dem anderen verbrauchbare Sachen unter der Bedingung übergibt, dass letzterer nach einer gewissen Zeit eben so viel von derselben Gattung oder Güte zurückgeben soll. Vor allem erscheine dem Finanzamt nicht…
…25.2.2004, 99/13/0154 und die dort zitierte Judikatur). Weiters ist zu berücksichtigen, dass ein Darlehensvertrag als Realkontrakt erst mit der Übergabe der Darlehensvaluta in der Weise zustande kommt, dass der Darlehensnehmer darüber willkürlich verfügen kann. Dabei stellt die Rückzahlungsverpflichtung einen wesentlichen Bestandteil…
…Zuzählung der Darlehensvaluta zustande, der Kreditvertrag als Konsensualvertrag hingegen bereits mit der Willenseinigung. Zur Abgrenzung zwischen Darlehens- und Kreditvertrag kann auf eine umfangreiche Rechtsprechung zurückgegriffen werden: Ein Darlehensvertrag kommt als Realkontrakt erst mit der Übergabe der Darlehensvaluta in der Weise zustande, dass der Darlehensnehmer darüber…
…Bw. und deren Alleingesellschafterin B vereinbart war und Einvernehmen darüber bestand, dass der jeweilige Darlehensvertrag (Realkontrakt bzw ab 21. Mai 2010 Konsensualvertrag) zwischen ihnen beiden besteht und damit sämtliche diesbezüglich geleisteten Zahlungen (auch jene die formell von den Schwestergesellschaften überwiesen wurden) dieser Gesellschafterin zuzurechnen sind…
…2010/28, ausführlich erläutert durch EB zur RV, 650BlgNR XXIV.GP): Der Darlehensvertrag nach alter Rechtslage war ein Realkontrakt; nach neuer Rechtslage ist er ein Konsensualvertrag. Der Kreditvertrag war im ABGB nach alter Rechtslage nicht ausdrücklich normiert. Nach neuer Rechtslage ist Darlehen ein Überbegriff, der…
…28, ausführlich erläutert durch EB zur RV, 650BlgNR XXIV.GP): Der Darlehensvertrag nach alter Rechtslage war ein Realkontrakt; nach neuer Rechtslage ist er ein Konsensualvertrag. Der Kreditvertrag war im ABGB nach alter Rechtslage nicht ausdrücklich normiert. Nach neuer Rechtslage ist das Darlehen ein Überbegriff, der…
…GebG unterliegen Darlehensverträge nach dem Wert der dargeliehenen Sache der Gebühr von 0,8 v.H. Die Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag erwächst infolge seines Charakters als Realkontrakt durch die Übergabe der dargeliehenen Sache und nicht aus der Urkunde (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0067)…
…GebG unterliegen Darlehensverträge nach dem Wert der dargeliehenen Sache der Gebühr von 0,8 v.H. Die Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag erwächst infolge seines Charakters als Realkontrakt durch die Übergabe der dargeliehenen Sache und nicht aus der Urkunde (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0067)…