…möchten wir darauf hinweisen, dass die von der Finanzverwaltung getroffene Annahme einer Veräußerung mit Ratenzahlung ohne jeglichen rechtlichen Rückhalt ist. Dies aus dem Grund, da für einen entsprechenden Ratenkauf notwendige Vereinbarungen wie etwa Anzahlung, Höhe des Zinssatzes, Anzahl der Raten etc. zwischen der Abgabepflichtigen und…
Ab 01.01.2006 wurde die ursprüngliche Vereinbarung seitens der Bw. widerrufen und der BMW der Fa. B2-Ges. , Z-Adresse (kurz B3-Ges. D), zu gleichen Bedingungen vermietet (nicht unterfertigte "Vereinbarung" vom 1.1.2006). Das Fahrzeug wurde in der Folge am 21.01…
…den UFS konnte folgender Sachverhalt festgestellt werden: Die gegenständlichen Maschinen, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer unbestritten 5 Jahre beträgt, wurden mit Ratenkaufverträgen im Jahr 2004 erworben. Die Vertragsdauer wurde mit 96 bzw 48 Monaten festgelegt. Nach einer Laufzeit von 18 bzw 21 Monaten wurden diese Maschinen im…
… 37 f KFG 1967, kann der Antrag auf Zulassung nur vom rechtmäßigen Besitzer des KFZ gestellt werden. Ausnahmen hievon gibt es nur beim Ratenkauf und in bestimmten Fällen der Miete. Somit kommt als Abgabenschuldner im Sinne des § 4 Zi 2 NoVAG nur der deutsche Arbeitgeber…
…sodass das Eigentum auf die Bw überging). Im selben Jahr veräußerte die Bw die Maschine mittels Ratenkaufvertrag wieder an die Firma A . Im Jahr 2005 kündigt die Bw den Ratenkaufvertrag mit der Firma A , verlangt die Herausgabe der Maschine (die in weiterer Folge an die…
…238,00 Die bisher im Betriebsvermögen der Bw (Österreich) befindlichen Beförderungsmittel wären der Fa. M.F.S. GmbH zurückgegeben (vorzeitiges Auflösen des Ratenkaufvertrages) und in der Folge von der Fa. R. in Deutschland übernommen worden. Die IZP wurde daraufhin neu berechnet und mit Bescheid des…
…Berufungsverfahren gegen die Einkommen- und Umsatzsteuer beim Vater entschied die FLD für Tirol mit Berufungsentscheidung vom 25.8.1998, dass der Vater die Betriebsausstattung angeschafft und sodann an seinen Sohn im Wege eines Ratenkaufgeschäftes weiterveräußert habe. Daher war die Betriebsausstattung dem Betrieb des Sohnes zuzurechnen…
…vom 10.08.2010), also nach Ablauf der vereinbarten Leasinglaufzeit, wurde das Leasingobjekt um einen Kaufpreis iHv 7.176,50 € (netto) an die Bw veräußert. Favretto Präzisions-CNC-Flach und Profilschleifmaschine MD 500 Anschaffung mit Kaufvertrag (Ratenkauf) vom 09. Juni 2004; Kaufpreis: 297.539…
…bereits dann angenommen, wenn das Gesamtbild der Verhältnisse darauf hindeute, dass nicht ein bloßer Ratenkauf vorliege, sondern ein in die äußere Form eines Kaufvertrages gekleideter und mit einem Kaufvertrag verbundener Kreditvertrag. Der Ansatz von Konezny entspreche der einschlägigen Rechtsprechungspraxis des deutschen BFH zu § 6 Abs…
…2002, 2001/13/0257). Es kommt also maßgebend darauf an, ob die entgeltliche Überlassung des Leasinggutes an den Leasingnehmer gleich einer "echten" Vermietung als bloße Nutzungsüberlassung zu sehen ist oder ob sich die Überlassung wirtschaftlich bereits als Kauf (Ratenkauf) darstellt. Es geht letztlich darum, ob…
…bekommen, aber nichts gekauft. In der Privatwohnung sei nichts Wertvolles gewesen. Eine Madonna aus 1470/1520 habe er im Geschäft gegen Ratenkauf erworben. Hierbei handelt es sich um den Ratenkauf aus 1991. E gibt an, Antiquitäten seien im Geschäft, nicht in der Wohnung gewesen, wobei…
…Namen und Auftrag der Bw. werde daher beantragt, die Bescheide zur Gänze aufzuheben, da es sich um einen im heutigen Wirtschaftsleben üblichen Ratenkauf handle, der aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten klarer Weise über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des erworbenen Wirtschaftsgutes verteilt werde. Kreditgeber sei, ebenfalls wie im heutigen…
…dem Leasingnehmer zuzurechnen sind, maßgebend darauf an, ob die entgeltliche Überlassung des Leasinggutes an den Leasingnehmer gleich einer "echten" Vermietung als bloße Nutzungsüberlassung zu sehen ist oder ob sich die Überlassung wirtschaftlich bereits als Kauf (Ratenkauf) darstellt. Es geht letztlich darum, ob der Leasingnehmer mit…
…es maßgeblich darauf an, ob die entgeltliche Überlassung des Leasinggutes an den LN gleich einer echten Vermietung als bloße Nutzungsüberlassung anzusehen ist oder, ob sich die Überlassung wirtschaftlich bereits als Kauf (Ratenkauf) darstellt. Zweck der Klärung dieser Frage ist es festzustellen, ob der LN mit…
…es maßgeblich darauf an, ob die entgeltliche Überlassung des Leasinggutes an den LN gleich einer echten Vermietung als bloße Nutzungsüberlassung anzusehen ist oder, ob sich die Überlassung wirtschaftlich bereits als Kauf (Ratenkauf) darstellt. Zweck der Klärung dieser Frage ist es festzustellen, ob der LN mit…
…Sollte nunmehr festgestellt werden, dass die Bw. von Beginn an als wirtschaftliche Eigentümerin des LKW anzusehen sei, so würde der gesamte Rechtsvorgang als Ratenkauf zu qualifizieren sein. Dies hätte zur Konsequenz, dass das Finanzamt dazu verhalten wäre, im Rahmen seiner verfahrensrechtlichen Möglichkeiten den Vorsteuerabzug abzuerkennen…
…sei das Inventar mit der letzten Rate in sein Eigentum übergegangen. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes gehe die Betriebsprüfung von einem Ratenkauf aus. Die Anschaffungskosten hätten im Jahr 1995 1.088.000,00 S betragen und sei im Schätzungswege eine Restnutzungsdauer für das gesamte übernommene…
…kommt es insbesondere darauf an, ob die entgeltliche Überlassung des Leasinggegenstandes an den Leasingnehmer gleich einer echten Vermietung als bloße Nutzungsüberlassung zu sehen ist, oder ob die Überlassung wirtschaftlich gleichsam einem Kauf (Ratenkauf) gleichkommt. Es geht letztlich darum, ob der Leasingnehmer mit der Überlassung des…
…laufenden Kosten nur Berücksichtigung finden würden, wenn im selben Jahr des Anfalles dieser Kosten ein Anschaffungsvorgang fiele oder man die häufig wirtschaftlich gleich gelagerten Anschaffungen wie Kauf, Ratenkauf, Mietkauf oder Leasing im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug unterschiedlich behandeln würde. Das Gesetz und die Rechtsprechung des…
…Leasinggüter dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen sind, maßgeblich darauf an, ob die entgeltliche Überlassung des Leasinggutes an die Leasingnehmer gleich einer "echten" Vermietung als bloße Nutzungsüberlassung zu sehen ist oder ob sich die Überlassung wirtschaftlich bereits als Kauf (Ratenkauf) darstellt. Es geht letztlich darum…