Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen PP, ehemals Gastwirt, geb. 19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
…bzw. ein Zahlungsziel für den aushaftenden Rückstand von drei Jahren angemessen, wobei diese Ratenhöhe jedenfalls die Entrichtung der Geldstrafe in einer für die Behörde gerade noch vertretbaren Zeit gewährleistet und auch einer sachgerechten Verwirklichung des Strafzweckes ausreichend zum Durchbruch verhilft. Andererseits ist es dem Bf…
…zaghaft vorzugehen sei, darf man dabei nicht die wirtschaftliche Lage des Einzelfalles außer Betracht lassen. Selbst bei einer Ratenhöhe von € 200,00 würde die erwähnte Jahresfrist nicht eingehalten werden können. Andererseits hat der Verwaltungsgerichtshof zur Gewährung von Zahlungserleichterungen bei Strafrückständen dargetan, dass § 212 BAO…
…in der Höhe von 150,00 €, beginnend ab Februar 2008 angemessen, wobei diese Ratenhöhe eine Entrichtung der Geldstrafe in einem gerade noch als angemessen zu bezeichnenden Zeitraum (etwa dreieinhalb Jahre) gewährleistet und auch einer sachgerechten Verwirklichung des Strafzwecks ausreichend zum Durchbruch verhilft. Dem Bf…
…nämlich die Zufügung eines schon aus präventiven Überlegungen heraus angemessenen und deutlich spürbaren Übels, ein wesentliches, gerade im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigendes Korrelativ, das auch bei der die konkreten Strafauswirkungen mitbestimmenden Festsetzung der Ratenhöhe zu beachten ist (vgl. VwGH vom 24. September 2003…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 27. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 2. September 2011 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und monatliche Ratenzahlungen á € 500,00…
…150,00 beginnend ab Jänner 2007, angemessen, wobei diese Ratenhöhe jedenfalls die Entrichtung der Geldstrafe in einer angemessenen Zeit (etwas mehr als einem Jahr) gewährleistet und auch einer sachgerechten Verwirklichung des Strafzwecks ausreichend zum Durchbruch verhilft. Dabei wurde berücksichtigt, dass sich voraussichtlich die finanziellen Belastungen…
…Beschwerdevorbringen berücksichtigt, dass die Raten mit finanzieller Unterstützung seiner Lebensgefährtin bezahlt werden, wäre bei Gewährung der beantragten Ratenhöhe eine sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes - der in einem dem Bestraften zugefügten Übel besteht, das ihn künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll - nicht mehr gegeben. Zudem…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen RE, geb. X, Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 13. März 2007, SN 1, betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates (Wien) 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, über die Beschwerde von Frau F.G., vom 22. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 4. Juni 2007, Strafnummer-1, über…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde der Bestraften vom 17. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. März 2007, StNr. Y , betreffend…
…iSd § 212 Abs. 1 BAO grundsätzlich zulässig ist. Zu den vorgeschriebenen Ratenhöhen ist in Ausübung des der Behörde eingeräumten Ermessens eine Abwägung der Ansprüche des Staates und der Rechte des Abgabepflichtigen vorzunehmen. Bei einer Ratenzahlung von 50,00 € pro Monat, wie dies der Bw…
…seine laufenden Akquisitionsbemühungen erst zu Beginn 2011 in Umsätzen niederschlagen würden, ersuche er, mit Einbringungsmaßnahmen in Folge der Nichteinhaltung der genehmigten Ratenhöhe bis 31. März 2011 vorläufig zuzuwarten. Bis auf weiteres müsse der Bw. seine monatlichen Zahlungen auf € 100,00 reduzieren und werde den…
…Der kapitalisierte Wert des Fruchtgenussrechtes wurde dabei mit € 1,148.006,60 ermittelt. Im Berechnungsprogramm wurden als Bewertungsstichtag der 30.06.2008, die Ratenhöhe mit € 268.000,-- und als Zahlungsweise eine Rate jährlich eingegeben. Begründet wurde diese Entscheidung wie folgt: "Gemäß § 17 Abs…
…23 vom 11. Mai 2011 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass eine Gefährdung der Einbringlichkeit durch die Angaben im Ansuchen sowie durch die ständig wechselnden Angaben zur möglichen Ratenhöhe gegeben erscheine. Des Weiteren sei bis dato keine ausführliche Begründung bzw. der Fragebogen über…
…Ersatzfreiheitsstrafe aufgefordert. In der Eingabe vom 10. April 2012 ersuchte der Bf. für den "restlichen offenen Betrag" um eine Ratenvereinbarung. Die mögliche Ratenhöhe sei 218,00 €, beginnend mit 5. Juni 2012. Mit dem Bescheid vom 19. April 2012 wies das Finanzamt Graz-Umgebung als…
…2011. Mit Bescheid vom 11. Februar 2011 bewilligte das Finanzamt "aufgrund des am 3.12.2010 eingebrachten Ansuchens um Zahlungserleichterung" abermals Raten, wobei die Ratenhöhe und Zahlungstermine mit jener des Bescheides vom 8. Februar 2011 ident sind. Gegen diese Bescheide brachte der Bw. am 7…
…Bei dieser Berechnung der Verbindungsrente (vgl. http://www bmf.gv.at Berechnungsprogramm betr. Bewertung von Renten) wurde die angesetzte (monatliche) "Ratenhöhe" von 778 € wie folgt ermittelt: Nutzfläche geschätzt mit 130 m2 x Richtwert nach dem Richtwertgesetz (BGBl. II Nr. 93/2010) für das Land…