…1 FinStrG gilt: wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Dazu…
…den Umstand, dass es teils beim Versuch geblieben sei und finanzielle Probleme als mildernd, als erschwerend das Zusammentreffen von zwei Vergehen. Zunächst ist festzustellen, dass der vom Spruchsenat bei der Strafbemessung zugrunde gelegte Erschwerungsgrund des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen zu Unrecht angeführt wurde, weil sich nach…
…dar. Da die Verfolgungshandlung dem Bf. bekannt gewesen sei, trete Straffreiheit trotz Rücktritts vom Versuch nicht ein. Zur subjektiven Tatseite wurde ausgeführt, bei den nicht erklärten Einkünften handle es sich um einen Betrag, der rund einem Viertel des Gesamtbetrages der Einkünfte des Jahres 2001 entspreche…
…1999 und 2000, da anders als bei dem von der Finanzstrafbehörde erster Instanz angenommen Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige nach § 29 FinStrG die Entrichtung der geschuldeten Abgaben für den Strafaufhebungsgrund des Rücktritts vom Versuch nicht Voraussetzung ist, insoweit aufzuheben. Zur Einkommensteuerverkürzung für das Jahr 1998, die laut…
…UStG ausging. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates stellt die Abgabe der Umsatzsteuer-erklärung 2008 im Zusammenhalt mit der übermittelten Einnahmen/Ausgaben-Rechnung (Bruttomethode), mit welcher eine Umsatzsteuerschuld eingestanden wurde, einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG entsprechend der Bestimmung des …
…Eine derartige Verfolgungshandlung wurde nämlich erst zeitlich später durch die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens am 9. Dezember 2002 gesetzt. Es liegt daher insoweit ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch in Bezug auf das Umsatzsteuerjahresdelikt des § 33 Abs. 1 FinStrG für die Jahre 1999 und 2000 vor…
…14 Abs.1 wird der Täter wegen einer versuchten Hinterziehung und der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch bei Betretung auf frischer Tat ist ausgeschlossen…
…Die am 7. April 2003 bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingereichte Umsatzsteuererklärung 2001 wies eine Umsatzsteuerschuld von € 4.432,09 aus. Insoweit liegt somit ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch der Abgabenhinterziehung im Sinne des § 14 Abs. 1 FinStrG vor und es war daher mit…
…Abs. 1 FinStrG wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs…
…2 lit. a. FinStrG und nicht vom Jahressteuerdelikt gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG ausgegangen, da die verspätete Abgabe der Jahressteuererklärungen einen Rücktritt vom Versuch im Sinne des § 14 Abs. 1 FinStrG darstellt. Auch bestehen seitens des Unabhängigen Finanzsenates an der Verwirklichung der subjektiven Tatseite…
… 14 Abs. 1 FinStrG wird der Täter wegen Versuches oder Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt, oder falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Gemäß § 23 Abs…
…liegt insoweit der Strafaufhebungsgrund des Rücktritts vom Versuch vor. Der Beschwerde war daher auch hinsichtlich des Tatzeitraumes 2007 Folge zu geben und der angefochtene Einleitungsbescheid in diesem Umfang aufzuheben. Zum Veranlagungszeitraum 2008: Aus den für 2008 eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen ergab sich eine Gesamtzahllast von € 6…
…FinStrG. 1999: Hinsichtlich des Differenzbetrages zwischen den eingebrachten Voranmeldungen und dem Schätzungsbescheid (€ 17.025,93) liegt der Versuch einer Abgabenhinterziehung vor, wobei die Einreichung der Jahreserklärung mit einer geringeren Gutschrift als der Schätzungsbescheid festgesetzt hat, einen teilweisen Rücktritt vom Versuch darstellt (€ 56,84)…
…verneint, weil die am 2. September 1998 eingereichte Umsatzsteuererklärung zu einer Abgabenfestsetzung geführt habe und solcherart ein "Rücktritt vom Versuch" der Verkürzung der Jahressteuerschuld vorliege. Diese Feststellungen stehen im Widerspruch zur Aktenlage und sind auch in ihrer rechtlichen Begründung nicht nachvollziehbar. Die am 2. September…
…bis 2009- zwar verspätet - Umsätze erklärt hat, bisher jedoch keine Festsetzung einer Umsatzsteuer erfolgt ist, liegt diesbezüglich ein (erstinstanzlich nicht zu Gunsten des Bf berücksichtigter) strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (des Verdachtes) einer Abgabenhinterziehung gemäß § 14 Abs. 1 FinStrG vor und war daher mit partieller Verfahrenseinstellung…
…Gemäß § 14 Abs. 1 FinStrG wird der Täter wegen Versuches oder Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt, oder falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. § 126 Abs…
…klaren, dem Vorbringen des Bw. widersprechenden Zeugenaussage des Steuerberaters nur als Schutzbehauptung angesehen werden. Auch dem Berufungseinwand, das Abbrechen des Kontaktes zum Steuerberater ohne Vorlage weiterer Unterlagen habe einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch dargestellt, kann nicht gefolgt werden, weil nach dem Vorbringen des Bw. der…
…festsetzen, eine Abgabenverkürzung bewirkt bzw. zu bewirken versucht. § 14 FinStrG zufolge wird allerdings der ua. den Versuch vor Verfolgungshandlungen (Abs. 3) aufgebende bzw. den Erfolg abwendende Täter, auch wenn er im Unterschied zu § 16 Strafgesetzbuch (StGB) nicht freiwillig handelt, nicht bestraft (Rücktritt vom Versuch; vgl…
…Abs. 1 FinStrG wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs…
…Abs. 1 FinStrG wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs…