RIS AI
840 Treffer228 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/4231-W/09Sonstige Rückstellung für die Nachschussverpflichtung an die Pensionskasse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2013

…abweichendes Wirtschaftsjahr. In Streit steht, ob eine von der Bw. gebildete Rückstellung für eine Nachschussverpflichtung als sonstige ungewisse Verbindlichkeiten im Sinn des § 9 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 oder als Pensionsrückstellung (Rückstellung im Sinn des § 14 Abs. 6 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2007…

UFSL RV/0160-L/04Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach geltend gemachtem Gewährleistungsanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2006

…wichtige Gründe für die Annahme der Mangelhaftigkeit des Pflegemittels bzw. der fehlerhaften Anwendung des Mittels durch die Nutzer gegeben, insbesondere in Anbetracht der Ausführungen des Gutachters S.R.. Gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 hätten Rückstellungen unter anderem für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet…

UFSL RV/0491-L/05Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei noch nicht abgewickeltem Hauptgeschäft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2005Teil 2/2

…lässt die Bildung von Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten ebenfalls zu. Nach § 9 Abs. 3 EStG 1988 kann die Bildung dieser Rückstellungen nur vorgenommen werden, wenn konkrete Umstände nachgewiesen sind, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes…

UFSG RV/0058-G/05Rückstellung für die Kosten des Abbruches und der Rekultivierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2005

…Juli 2002 bei den Firmen K.GmbH und M.GmbH für Betonabbruchsarbeiten samt Entsorgung sowie die Demontage und Entsorgung von Sägewerksmaschinen eingeholt hatte. Strittig ist nun im gegenständlichen Fall, ob es sich dabei um eine steuerlich zulässige Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten im Sinne des …

UFSI RV/0184-I/051) Passivierung von Zinsen aus Sparbriefen als Rückstellung oder als Verbindlichkeit 2) Besteuerung von Zinsen aus argentinischen Anleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…an "Mehrzinsen" eine Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9 Abs. 1 Z 3 EStG vor. Gem. § 9 Abs. 5 EStG idF v. 2001 sind derartige Rückstellungen grundsätzlich nur mit 80 % des Teilwertes anzusetzen. Nach Ansicht der Vertreter der Bank liegt diesbezüglich keine Rückstellung vor…

UFSL RV/0770-L/11Rückstellung für Schadenersatzansprüche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2011Teil 1/3

…einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen sei. Bei der Bildung einer Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten handle es sich um ein Gewinnkorrektivum, das steuerlich in jener Höhe anzuerkennen sei, in der der Erfolg des betreffenden Wirtschaftsjahres voraussichtlich mit künftigen Ausgaben belastet werde. Steuerlich sei eine Rückstellung…

UFSL RV/0476-L/04Rückstellung für Rekultivierungsmaßnahmen - Schotterunternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

… 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 können Rückstellungen nur für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können…

UFSW RV/1475-W/07Dotierung einer Rückstellung für Nachschussverpflichtungen gegenüber der Pensionskasse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2008

…können Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Gem. Abs. 3 dürfen solche Rückstellungen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Ernstfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes…

UFSL RV/0706-L/02Rückstellung für Bürgschaftsverpflichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2004

…dieser Rückstellung um eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, sondern um eine Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, die infolge der erwirtschafteten Verluste der J. GmbH über den "Umweg" der Bürgschaftsübernahme in der Bilanz des Organträgers ihren Niederschlag gefunden habe bzw. als Rückstellung Berücksichtigung…

UFSL RV/2097-L/02Rückstellung für Garantie- und Nacharbeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2003

…einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist. Bei der Bildung einer Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten handelt es sich um ein Gewinnkorrektivum, das steuerlich in jener Höhe anzuerkennen ist, in der der Erfolg des betreffenden Wirtschaftsjahres voraussichtlich mit künftigen Ausgaben belastet wird. Steuerlich ist eine Rückstellung…

UFSL RV/1256-L/02Rückstellung für Anfechtungen gemäß §§ 30,31 KO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2003

…Machenschaften der Geschäftsführung bewusst hinausgezögert worden wäre und die Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung bereits am 31. Dezember 1999 vorgelegen wären. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die in der Bilanz zum 31. Dezember 1999 gebildete Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten im Sinne des …

UFSL RV/0770-L/11Rückstellung für Schadenersatzansprüche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2011Teil 2/3

…Rückstellung anerkannt. Mit Berufungsvorentscheidung wurde der Berufung im Hinblick auf die im Wirtschaftsjahr 2005 erstmals dotierte Rückstellung Gewährleistung Folge gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Anerkennung von Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten im Jahr 2007. § 9 EStG 1988 lautet: "Abs. 1 Rückstellungen…

UFSI RV/0561-I/03Passivierung von Zinsen aus Vermögenssparbüchern als Verbindlichkeit oder als Rückstellung sowie Bewertung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen (Arbeitnehmerdarlehen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…an "Mehrzinsen" eine Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9 Abs. 1 Z 3 EStG vor. Gem. § 9 Abs. 5 EStG idF v. 2001 sind derartige Rückstellungen grundsätzlich nur mit 80 % des Teilwertes anzusetzen. Nach Ansicht der Vertreter der Bank liegt diesbezüglich keine Rückstellung vor…

UFSL RV/1513-L/021. Rückstellung für Kosten des Masseverwalters 2. Verpfändung des Schmucks der geschäftsführenden Gesellschafterin für Schulden der GmbH zur Absicherung ihrer Geschäftsführerbezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2005

…Ad A) Rückstellung Gem. § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 können Rückstellungen nur gebildet werden für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. Gem. § 9 Abs. 3 leg. cit. dürfen Rückstellungen iSd. Abs. 1 Z 3 und 4 nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur…

UFSW RV/0548-W/02Abfertigungsrückstellung für Gesellschaftergeschäftsführer (Prokuristen) mit Sperrminorität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2004

…behauptete Streuwirkung sei vom Verwaltungsgerichtshof nicht goutiert worden. Gemäß § 9 Abs. 1 Z. 3 EStG seien Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten zulässig, wobei die von § 9 Abs. 1 Z 3 EStG geforderten konkreten Umstände im gegenständlichen Fall vorliegen würden. Deshalb werde beantragt der Berufung stattzugeben.…

UFSW RV/3271-W/07Rückstellungen für Nachschussverpflichtungen gegenüber Pensionskassen sind nur unter der Voraussetzung möglich, dass eine solche konkret droht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2008

…Berufungsbegehren, demzufolge eine Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 9 Abs. 1 EStG 1988 vorliegt, wäre die Rückstellung überdies infolge Einführung des § 9 Abs. 5 EStG 1988 ab 2001 mit 80% des Teilwertes zu bewerten gewesen. Die Rückstellung stößt indes nicht nur aus faktischer, sondern…

UFSW RV/1976-W/02Gewährleistungsrückstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…zulässige Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten handelt. Unbestritten ist, dass bei der gewählten Methode der Errechnung der möglichen Gewährleistungsrisiken Häufungen über die Jahre geglättet und Zufälligkeiten weitgehend ausgeschaltet werden. Das StRefG 1993 schränkte mit Wirksamkeit ab 1.1.1994 die Möglichkeit der Bildung von Rückstellung…

UFSW RV/0132-W/04Verfassungswidrigkeit, versicherungstechnische Rückstellung, Budgetbegleitgesetz, Abzugsfähigkeit, Versicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2004

…des Einkommensteuergesetzes die Bildung von Rückstellungen insofern eingeschränkt, als die Bestimmung des § 9 EStG 1988 um einen Absatz 5 erweitert wurde. Danach sind Rückstellungen iSd Abs. 1 Z 3 und 4 leg. cit. (Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften…

UFSW RV/1798-W/03Verfassungswidrigkeit, versicherungstechnische Rückstellung, Budgetbegleitgesetz, Abzugsfähigkeit, Versicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2003

…des Einkommensteuergesetzes die Bildung von Rückstellungen insofern eingeschränkt, als die Bestimmung des § 9 EStG 1988 um einen Absatz 5 erweitert wurde. Danach sind Rückstellungen iSd Abs. 1 Z 3 und 4 leg. cit. (Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften…

UFSW RV/1804-W/2003Verfassungswidrigkeit, versicherungstechnische Rückstellung, Budgetbegleitgesetz, Abzugsfähigkeit, Versicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2003

…des Einkommensteuergesetzes die Bildung von Rückstellungen insofern eingeschränkt, als die Bestimmung des § 9 EStG 1988 um einen Absatz 5 erweitert wurde. Danach sind Rückstellungen iSd Abs. 1 Z 3 und 4 leg. cit. (Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften…